Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 87. Sitzung / Seite 125

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Kindern darstellt. Diese Politik berücksichtigt die ganz besonderen Lebenssituationen von Frauen. Ehemalige Frauenministerinnen der SPÖ könnten froh sein, wenn sie Ähnliches zustande gebracht hätten. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abge­ordneten der ÖVP.)

14.30

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Csörgits. – Bitte.

 


14.30

Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Herr Präsident! Mitglieder der Bundesregie­rung! Zuerst zum Kollegen Wöginger, der so vollmundig über das Drei-Säulen-Modell und die private Vorsorge gesprochen hat. Herr Kollege Wöginger, ich sehe Sie im Moment nicht, aber man wird Ihnen das sicherlich ausrichten. (Abg. Großruck: Glaube ich nicht!) In den „Oberösterreichische Nachrichten“ steht: Privatpension: Nicht jeder kann privat vorsorgen.

Zur Privatpension ist noch etwas Weiteres zu sagen, was Ihnen bis jetzt anscheinend verloren gegangen ist: Bei einer privaten Vorsorge kommt es auch darauf an, wie auf dem Kapitalmarkt spekuliert wird. Dass da Spekulationen in die Hose gehen können und dann ganz einfach keine Leistungen erfolgen, das, glaube ich, braucht man Ihnen nicht zu sagen – oder vielleicht muss man Ihnen, Kollege Großruck, das ganz besond­ers sagen. (Abg. Großruck: Sie reden mit einem fiktiven Gegner! Herr Wöginger ist nicht da!) Das kann man in der letzten Zeit den Medien entnehmen. – So viel zu dem. (Beifall bei der SPÖ.)

Jetzt komme ich zur Kollegin Achleitner. Liebe Kollegin Achleitner – ich kann gleich auch Frau Kollegin Steibl und Frau Kollegin Partik-Pablé ansprechen –: Sie dürften in der Vergangenheit nicht ganz auf dem Laufenden gewesen sein, denn es dürfte Ihnen bis jetzt entgangen sein, dass im Jahre 1993 – das waren die Zeiten der großen Koalition, nur zu Ihrer Information – zum ersten Mal Kinderbetreuungszeiten angerech­net worden sind, nämlich in der Höhe von vier Jahren. (Abg. Marek: Nur als Ersatzzeiten!) – Ich komme gleich dazu, Christine, nur keine Bange. – Damals gab es einen Durchrechnungszeitraum von 15 Jahren, das heißt, dass es nicht unbedingt immer notwendig war und zum Tragen gekommen ist, dass die Kinder­betreuungs­zeiten zur Pensionsbemessung herangezogen worden sind, weil noch genügend an­dere Zeiten vorhanden waren.

Jetzt sagen Sie, sehr geschätzte Mitglieder der Bundesregierung und Abgeordnete der ÖVP, dass das, was Sie da gemacht haben, angeblich etwas ganz Tolles ist. Wie schaut es denn tatsächlich aus? – Sie bewerten die Kinderbetreuungszeiten nicht, wie Sie immer sagen, mit 1 350 €, sondern konkret mit 1 157 €, weil im Gesetz steht, dass das nur zwölf Mal erfolgt. Sie müssen es aber 14 Mal heranziehen – und damit sind es nur 1 157 €.

Das klingt zwar im ersten Moment recht gut, aber Sie sagen nicht dazu – und das ist das Entscheidende; das habe ich auch versucht Ihnen im Sozialausschuss zu erklä­ren –, dass es in diesem Zusammenhang ganz wichtig ist, dass sich auch das Ausmaß des Durchrechnungszeitraumes deutlich erhöhen wird. Lebenslange Durchrechnung bedeutet, dass genau diese Kinderbetreuungszeiten höher bewertet werden müssen, denn sonst frisst das die Teilzeitbeschäftigung auf, meine Damen und Herren! Ich sage Ihnen das noch einmal in aller Deutlichkeit.

Dazu muss man auch noch sagen, dass die Frauen genau durch diese Regelung niedrigere Pensionen bekommen werden, denn Frauen sind ganz einfach länger in Teilzeitbeschäftigung. Sie haben auch Maßnahmen dahin gehend gesetzt, zum Bei-


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite