Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 87. Sitzung / Seite 188

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manchmal nach einem langjährigen Verfahren – diesen Status zuzuerkennen, diese Leistung gebührt. Meine Damen und Herren! Ist dieser Mensch – Mann, Frau oder Kind – dafür verantwortlich, dass das Land, in dem er Schutz vor Verfolgung findet, jahrlang nicht imstande ist, ein durchaus berechtigtes Verfahren zum Abschluss zu bringen? Er kann diese Leistung nämlich erst zu diesem Zeitpunkt bekommen. Und dieser Missstand, dass Verfahren jahrlang dauern, ist etwas Neues, das sage ich Ihnen. Er ist deshalb etwas Neues, weil diese Republik nicht imstande ist, jene Institutionen – Stichwort: Bundesasylamt, Stichwort: Bundesasylsenat – mit den per­sonellen Ressourcen auszustatten, um dieses Recht auf ein „fair trial“ im Sinne eines Verfahrens, das binnen absehbarer Frist abzuschließen ist, zu garantieren.

Sie alle kennen sicherlich auch Flüchtlingsfamilien. Ich kenne eine afghanische Flücht­lingsfamilie, der nach einem völlig schludrigen Asylverfahren erster Instanz kein Asyl­status zuerkannt wurde. Das ist bei der Arbeitsmethode des Bundesasylamts, bei dem 60 Prozent der Asylanträge aufgehoben werden und dann beim UBAS landen, nicht verwunderlich. Diese Flüchtlingsfamilie wird, wenn alles gut geht, nächstes Jahr, Mitte des Jahres 2005, vielleicht eine Chance haben, beim UBAS zu einem hoffentlich positiven Ausgang des Verfahrens zu kommen. Nach jetziger Judikatur ist dieser Ver­fahrensausgang mehr als wahrscheinlich. Bis dahin wird diese Familie insgesamt dreieinhalb Jahre in Österreich gewesen sein und wird dann natürlich hier bleiben, denn diese Menschen können und werden nicht zurückgehen.

Diesen Menschen, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention Flüchtlinge, nach dem österreichischen Asylgesetz aber noch Asylwerber sind, wollen Sie nun diese wesentliche Integrationsleistung, die es in der Vergangenheit gegeben hat, dass ihnen nämlich rückwirkend diese Unterstützung in Form der Nachzahlung der Familien­beihilfe in die Hand gegeben wird, vorenthalten. Von dieser Unterstützung können die Menschen, wenn sie aus der Bundesbetreuung entlassen werden und eine Grundver­sorgung und dann vielleicht eine Wohnung bekommen, beispielsweise eine Kinder­zimmereinrichtung und einen Schreibtisch und einen Computer für die Kinder kaufen – denn es geht immer um Kinder, nicht um Erwachsene.

Wenn es hier im Saal auf der rechten Seite irgendjemanden gibt, der mir sagen kann, was das mit Pensionssicherung und mit Pensionsharmonisierung zu tun hat, dann hat er jetzt noch ungefähr 7 Minuten Zeit, es zu tun! (Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Scheuch.)

Ich habe eine Vermutung, die Sie natürlich widerlegen können. Oder es bestätigt sich doch meine Vermutung, dass das wieder einmal etwas ist, was wir schon so kennen: Die Blauen treiben die Schwarzen, die aber in Wahrheit um nichts besser sind, vor sich her. (Abg. Scheibner: Das ist einmal ganz etwas Neues!) Es wird klammheimlich eine – unter Anführungszeichen – entsprechende „Fremdenpolitik“ beziehungsweise „Asylpolitik“ gemacht und umgesetzt, und Sie, Kolleginnen und Kollegen, geben sich dafür auch noch her? (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Ich sage Ihnen: Das ist wirklich eine Schande! Bedenken Sie: Die Bürgermeister, die es auf dieser Seite (in Richtung ÖVP) auch gibt, erbringen vorbildliche Leistungen, bei­spielsweise Herr Prinz, der ein vorbildlicher Bürgermeister ist, was die Unterbringung von AsylwerberInnen in seiner Gemeinde betrifft. Aber nicht nur er, auch andere erbringen diesbezüglich vorbildliche Leistungen, auch der Herr Kollege Menschen­rechtssprecher der ÖVP Ellmauer. Herr Auer nickt mir jetzt zu. Wissen Letztere überhaupt davon, was hier klammheimlich, über Nacht von Haider aus Kärnten via „Kronen Zeitung“ vor einer Woche diktiert, noch in dieses Gesetz hinein geschrieben wurde?

 


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