Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 87. Sitzung / Seite 187

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16.51

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Meine Herren hinter mir! Ich spreche nicht zur Pen­sionsharmonisierung. Die Rednerinnen und Redner der Grünen, die heute im Laufe des Tages, seit 10 Uhr Vormittag, Stellung genommen haben, haben das sicher noch nicht erschöpfend erörtert; davon bin ich überzeugt, nachdem ich dem Großteil der Debatte gelauscht habe.

Ich wende mich nun aber einer Untugend zu, die in dieser Regierung sozusagen ver­mehrt angewandt wird. Sie war den alten Regierungen in ihren entsprechenden Zusammensetzungen auch nicht unbekannt, aber das heißt nicht, dass das entschuldbar ist.

Meine Damen und Herren! Im Abänderungsantrag, den wir seit gestern kennen – wir konnten ihn nicht früher kennen; Sie haben ja auch noch nicht gewusst, was Sie heute beschließen werden –, ist auf Seite 14 auch eine Änderung des Familienlasten­aus­gleichsgesetzes vorgesehen. Jetzt könnte man sich denken: Zwischen dem Familien­lastenausgleichsgesetz und der Pensionsharmonisierung wird schon ein Zusammen­hang bestehen. Das haben sich wahrscheinlich alle gedacht, als sie diesen Abände­rungsantrag in die Hand genommen haben, und ich gehe davon aus, dass sich von diesen 105 Abgeordneten von FPÖ und ÖVP wahrscheinlich 104 oder vielleicht sogar 105 das immer noch denken. Deswegen ist diese Rede notwendig!

Meine Damen und Herren! Wissen Sie, was dieser Art. 22-Abänderungsantrag besagt? (Abg. Scheibner: Ja!) Es geht daraus hervor, dass bei der Familienbeihilfe für aner­kannte Flüchtlinge in Österreich, deren Status jenem der Österreicherinnen und Öster­reicher nahezu angeglichen ist und die entsprechende Sozialleistungen bekommen, eine ganz gravierende Einschränkung vorgenommen wird. – Mit Pension, mit Harmoni­sierung und mit Vorsorge hat all das überhaupt nichts zu tun! Vielmehr ist das die Vorenthaltung einer Leistung, die bei anerkannten Flüchtlingen in Österreich in der Vergangenheit – und das gilt seit vielen Jahren – einen ganz wesentlichen Beitrag zur künftigen Integration dieser Menschen in Österreich dargestellt hat.

Ich erkläre es Ihnen ganz einfach: Menschen, die in Österreich Asyl bekommen haben, wurde auch Familienbeihilfe für die Kinder zuerkannt, und zwar ab dem Zeitpunkt, zu dem sie geflüchtet sind, wie die Definition von Flüchtlingen nach der Genfer Flücht­lingskonvention lautet. Die Genfer Flüchtlingskonvention definiert ganz genau, dass man Flüchtling ist, wenn man aus diesen oder jenen Gründen – und diese sind eben genau definiert! – verfolgt wird, und dass man, wenn man in einen anderen Staat kommt, Schutz vor Verfolgung bekommen kann, was durch ein entsprechendes Ver­fahren gewährleistet wird.

Meine Damen und Herren! Diese Verfahren dauerten in Österreich traditionell ganz unterschiedlich lang. Manche bekommen Asyl sehr schnell. Es gibt solche Fälle auch in Österreich, auch jetzt. Aber es gibt Fälle von Flüchtlingen, die in Österreich Asyl bekommen, die auf diesen Status – ich sage jetzt nicht: auf dieses Recht, sondern: auf diesen Status – sehr lange warten und letztlich nach einem manchmal langjährigen Verfahren diesen Status als anerkannter Flüchtling nach dem österreichischen Asyl­gesetz zuerkannt bekommen.

Es sind dies Menschen, die in diesem Land bleiben dürfen, weil sie Schutz vor Ver­folgung suchen, und es wurde nach der alten Gesetzeslage – so steht es noch im Familienlastenausgleichsgesetz – auf den Umstand, dass jemand Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention ist, abgestellt.

Jetzt wird das geändert. Jetzt stellt man auf das österreichische Asylgesetz ab und sagt, dass erst ab dem Zeitpunkt, in welchem diese Republik imstande ist, jemandem –


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