Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 87. Sitzung / Seite 192

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Eine weitere wortwörtliche Forderung der SPÖ ist: Das allgemeine Pensions­antritts­alter ist 65 Jahre. Also, Sie sagen auf Punkt und Beistrich all das, was wir hier umsetzen! (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) All das, was Sie hier fordern, haben wir umgesetzt. – Ich gebe zu, dass die Sozialdemokratie vielleicht in manchen Be­reichen nicht damit leben kann, zum Beispiel damit, dass wir für die Frauen mehr tun, dass bei uns die Schwerarbeiterregelung ausführlicher ist und dass bei uns die „Hack­ler-Regelung“ bis 2015 und bis 2018 verlängert wird. – Vielleicht ist Ihnen das zu gut! (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.)

Meine geschätzten Damen und Herren! Vom Inhalt her haben wir Ihr Programm zu 100 Prozent erfüllt, und die negativen Punkte haben wir noch ein bisschen verbessert. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Abschließend zu den Ausführungen von Frau Kollegin Stoisits, die sich hier über die Gesetzesänderung, was die Betreuung und die Entgeltzahlungen für Asylanten betrifft, beschwert hat. (Abg. Mag. Kogler: Wann ist denn das gekommen?) Es sind zwei Din­ge, die Sie kritisiert. Soweit ich das richtig verstanden habe, kritisieren Sie, Frau Kollegin, erstens den Inhalt und zweitens die Vorgangsweise. (Abg. Dr. Glawischnig: Die muss man unbedingt massiv kritisieren, so eine Vorgangsweise!)

Über die Vorgangsweise kann man streiten. Ich gebe Ihnen Recht, dass das vielleicht nicht unbedingt ganz ideal ist, aber es ist in Ordnung. Es ist, wie ich zumindest von Parlamentariern, die schon länger hier sind, gehört habe, gang und gäbe – egal, welche Koalitionen geherrscht haben –, dass sehr kurzfristig Änderungen kommen, speziell dann, wenn sie erstens nötig sind und zweitens gut sind. (Abg. Mag. Kogler: Neu regieren!)

Zur Nötigung, warum das passiert (Rufe bei der SPÖ: „Nötigung“! – Heiterkeit und de­monstrativer Beifall bei der SPÖ), oder warum das nötig ist, Frau Kollegin Stoisits: Ich glaube, man sollte den Österreicherinnen und Österreichern schon einmal erklären, worum es da geht, denn hier den Teufel an die Wand zu malen, dass diese Leute jetzt ohne Existenzgrundlage dastehen, ist nicht richtig.

Es gibt eine Bundesbetreuung (Abg. Binder: Es geht um die Kinder!), und in dieser Bundesbetreuung sind für alle Asylwerber Kost, Unterkunft und Taschengeld enthalten. (Abg. Binder: Es geht um die Kinder!) – Lassen Sie mich ausreden! (Abg. Binder – mit der Hand die Größe eines Kindes darstellend –: Aber um die Kinder geht es!) – Lassen Sie mich ausreden! Ja, ich weiß, wie Kinder ausschauen, ich habe selbst zwei Kinder.

Es geht hier darum, dass diese Leute in der Zeit des Asylverfahrens finanziell betreut und vollkommen abgesichert sind. Ich glaube, dass da nicht nur die Notwendigkeit bestanden hat, dieses Gesetz zu verändern, sondern dass es sehr wohl – wie Sie gesagt haben – auch emotional vertretbar ist, dass jemand, der in Österreich um Asyl ansucht und dessen Asylverfahren ein halbes Jahr, ein Jahr, zwei Jahre oder wie lange auch immer dauert und schlussendlich positiv abgeschlossen wird, dann nicht rück­wirkend Kindergeld, Kinderbehelfe und dergleichen bekommt. Da gibt es Fälle, wo Familien im nachhinein 10 000, 15 000, 20 000 € bekommen haben.

Ich glaube, dass man das sehr wohl in der Öffentlichkeit argumentieren kann: Jeder, der nach Österreich kommt – egal, aus welchen Gründen –, dem ein Asylantrag ge­währt wird und der in der Zwischenzeit betreut wird, ist finanziell abgesichert. (Zwischenruf der Abg. Mag. Lapp.) Zu dem Zeitpunkt, zu welchem das Asylansuchen positiv beendet ist, ist vollkommen klar – das ist, glaube ich, auch für alle Beteiligten in dieser Bundesregierung und in der Koalition klar (Abg. Binder: Das stimmt nicht!) –, dass er gleich wie jeder andere Österreicher oder gleich wie jede andere Öster­reicherin Geld für die Kinder bekommt.

 


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