Wenn wir uns die Deliktsbereiche ansehen, zeigt sich, dass die Deliktsbereiche gewerbsmäßige oder schwer qualifizierte Diebstähle, aber auch Suchtmitteldelikte sind. Wenn wir dies auch wieder nach Herkunftsländern trennen, wird deutlich, dass vor allem die straffällig gewordenen und tatsächlich dann auch in Haft gekommenen Menschen aus Osteuropa grosso modo vor allem Delikte im Vermögensbereich begangen haben, während die Schwarzafrikaner großteils wegen Delikten im Suchtmittelbereich in Strafhaft gesessen sind.
Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang laut dieser Studie auch, dass die Anzahl der U-Häftlinge insbesondere im Bereich des Landesgerichtes für Wien überproportional gestiegen ist. Es sind aber auch strengere Strafen beim harten Kern der Straftäter zu verzeichnen.
Stellen wir nun den Konnex zwischen Strafhaft und Asylanträgen beziehungsweise Menschen mit keiner Aufenthaltsberechtigung her: Wir konnten in den letzten Jahren auch verzeichnen, dass vermehrt Menschen, die in Strafhaft oder auch in U-Haft sitzen, Anträge auf Asyl stellen, während sie noch in Strafhaft sind. Es gibt leider – ich muss dazusagen: leider; aber die notwendigen Veranlassungen dazu, dass sich das ändern wird, habe ich bereits getroffen – im Bereich des Justizministeriums keine statistischen Aufzeichnungen darüber, wie der Aufenthaltsstatus der Menschen, die bei uns in Haft sitzen, tatsächlich ist. Wir haben uns hier bereits mit dem Innenministerium „kurzgeschlossen“; die Erhebungen haben ergeben, dass allein in den letzten fünf Monaten zirka 100 Menschen aus der Strafhaft oder aus der U-Haft einen Asylantrag gestellt haben.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch – und diese Daten entnehme ich der Kriminalitätsstatistik und dem Sicherheitsbericht, den Sie ja alle bereits kennen und der auch schon im Hohen Haus diskutiert wurde – die Aufschlüsselung der Tatverdächtigen nach den einzelnen Nationen; und hier gibt es auch eine Statistik über den Aufenthaltsstatus:
Bei Nigerianern sind jene, die tatverdächtig waren, zu 69,91 Prozent Asylwerber und zu 4,58 Prozent nicht rechtmäßigen Aufenthalts.
Unter den Georgiern – also bei unserer Kerngruppe, die uns hier Probleme macht – sind 72,55 Prozent Asylwerber und 7,57 Prozent nicht rechtmäßigen Aufenthalts.
Wenn wir uns Moldawien anschauen – ein weiteres Kernland, das uns momentan im Bereich der steigenden Häftlingszahlen im Ausländerbereich Probleme bereitet –, so sind 54,85 Prozent der Tatverdächtigen Asylwerber und 22,62 Prozent Personen, die nicht rechtmäßigen Aufenthalts sind. – So weit, so gut.
Diesen Zahlen – es sind dies statistische Zahlen beziehungsweise Zahlen aus Untersuchungen und Studien, die wir im Justizbereich veranlasst haben und die wir mit den Kriminalitätsstatistiken verglichen haben – entnehmen wir, dass die Frage Asyl und auch jenes betreffend straffällig gewordene Asylwerber beziehungsweise Menschen, die sich nicht rechtmäßig in Österreich aufhalten, tatsächlich ein Problem ist, das es zu lösen gilt. Dabei haben wir uns vor allem auf zwei Personengruppen, auf Personen aus zwei Gruppen von Herkunftsländern zu konzentrieren. Das sind einerseits Menschen aus Schwarzafrika und andererseits Menschen aus Osteuropa, wobei es hier nicht um jene Menschen geht, die aus den neuen Mitgliedstaaten kommen.
Aus diesem Grunde ist es auch aus der Sicht des Justizministeriums so wichtig, dass es im Bereich des Asylverfahrens und auch im Bereich des Fremdengesetzes zu Änderungen kommt, damit wir diese Situation in den Griff bekommen können. Für uns ist es insbesondere wichtig, dass Asylverfahren möglichst rasch abgeführt werden können. Das soll vor allem für jene Menschen gelten, die straffällig geworden sind bezie-