Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 25

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Wenn wir uns die Deliktsbereiche ansehen, zeigt sich, dass die Deliktsbereiche ge­werbsmäßige oder schwer qualifizierte Diebstähle, aber auch Suchtmitteldelikte sind. Wenn wir dies auch wieder nach Herkunftsländern trennen, wird deutlich, dass vor al­lem die straffällig gewordenen und tatsächlich dann auch in Haft gekommenen Men­schen aus Osteuropa grosso modo vor allem Delikte im Vermögensbereich begangen haben, während die Schwarzafrikaner großteils wegen Delikten im Suchtmittelbereich in Strafhaft gesessen sind.

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang laut dieser Studie auch, dass die Anzahl der U-Häftlinge insbesondere im Bereich des Landesgerichtes für Wien überproportio­nal gestiegen ist. Es sind aber auch strengere Strafen beim harten Kern der Straftäter zu verzeichnen.

Stellen wir nun den Konnex zwischen Strafhaft und Asylanträgen beziehungsweise Menschen mit keiner Aufenthaltsberechtigung her: Wir konnten in den letzten Jahren auch verzeichnen, dass vermehrt Menschen, die in Strafhaft oder auch in U-Haft sit­zen, Anträge auf Asyl stellen, während sie noch in Strafhaft sind. Es gibt leider – ich muss dazusagen: leider; aber die notwendigen Veranlassungen dazu, dass sich das ändern wird, habe ich bereits getroffen – im Bereich des Justizministeriums keine sta­tistischen Aufzeichnungen darüber, wie der Aufenthaltsstatus der Menschen, die bei uns in Haft sitzen, tatsächlich ist. Wir haben uns hier bereits mit dem Innenministerium „kurzgeschlossen“; die Erhebungen haben ergeben, dass allein in den letzten fünf Mo­naten zirka 100 Menschen aus der Strafhaft oder aus der U-Haft einen Asylantrag ge­stellt haben.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch – und diese Daten entnehme ich der Krimi­nalitätsstatistik und dem Sicherheitsbericht, den Sie ja alle bereits kennen und der auch schon im Hohen Haus diskutiert wurde – die Aufschlüsselung der Tatverdächti­gen nach den einzelnen Nationen; und hier gibt es auch eine Statistik über den Aufent­haltsstatus:

Bei Nigerianern sind jene, die tatverdächtig waren, zu 69,91 Prozent Asylwerber und zu 4,58 Prozent nicht rechtmäßigen Aufenthalts.

Unter den Georgiern – also bei unserer Kerngruppe, die uns hier Probleme macht – sind 72,55 Prozent Asylwerber und 7,57 Prozent nicht rechtmäßigen Aufenthalts.

Wenn wir uns Moldawien anschauen – ein weiteres Kernland, das uns momentan im Bereich der steigenden Häftlingszahlen im Ausländerbereich Probleme bereitet –, so sind 54,85 Prozent der Tatverdächtigen Asylwerber und 22,62 Prozent Personen, die nicht rechtmäßigen Aufenthalts sind. – So weit, so gut.

Diesen Zahlen – es sind dies statistische Zahlen beziehungsweise Zahlen aus Unter­suchungen und Studien, die wir im Justizbereich veranlasst haben und die wir mit den Kriminalitätsstatistiken verglichen haben – entnehmen wir, dass die Frage Asyl und auch jenes betreffend straffällig gewordene Asylwerber beziehungsweise Menschen, die sich nicht rechtmäßig in Österreich aufhalten, tatsächlich ein Problem ist, das es zu lösen gilt. Dabei haben wir uns vor allem auf zwei Personengruppen, auf Personen aus zwei Gruppen von Herkunftsländern zu konzentrieren. Das sind einerseits Menschen aus Schwarzafrika und andererseits Menschen aus Osteuropa, wobei es hier nicht um jene Menschen geht, die aus den neuen Mitgliedstaaten kommen.

Aus diesem Grunde ist es auch aus der Sicht des Justizministeriums so wichtig, dass es im Bereich des Asylverfahrens und auch im Bereich des Fremdengesetzes zu Än­derungen kommt, damit wir diese Situation in den Griff bekommen können. Für uns ist es insbesondere wichtig, dass Asylverfahren möglichst rasch abgeführt werden kön­nen. Das soll vor allem für jene Menschen gelten, die straffällig geworden sind bezie-


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite