Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 60

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nommen wird, obwohl wir heute erfreulicherweise gehört haben, dass die Kriminalitäts­rate rückläufig ist.

Daher ist es für mich als Justizministerin auch von enormer Bedeutung, dass wir diese Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz heute hier beraten, denn dieses Sicherheitspoli­zeigesetz nimmt sich genau jener Sorgen und Befürchtungen der Bürger und Bürgerin­nen unseres Landes an. Es geht uns nämlich darum, mehr Sicherheit in Österreich zu haben und auch eine effiziente Verhinderung und Bekämpfung von Straftaten in Öster­reich sicherzustellen.

Für mich als Justizministerin ist es von besonderer Bedeutung, dass es zu einer Ver­einheitlichung und Zusammenführung der Wachkörper kommt. Es wird jetzt nur mehr die Bundespolizei geben. Aber für mich noch wichtiger ist, dass es zu einer Neustruktu­rierung der Kommandostrukturen kommen wird, denn dies wird wesentlich die Zusam­menarbeit zwischen den Staatsanwälten und dieser neuen Bundespolizei erleichtern und somit einen Beitrag zur Bekämpfung der strafbaren Taten in Österreich leisten.

Mehrfach angesprochen wurde auch schon der Bereich der Videoüberwachungen. Die Videoüberwachungen an öffentlichen Orten, an so genannten Kriminalitätsbrennpunk­ten, wird auch einen wesentlichen Beitrag zur Verhinderung von Straftaten leisten. Auch das wird dazu beitragen, dass das Sicherheitsgefühl und Sicherheitsbedürfnis unserer Bevölkerung auch befriedigt werden.

U-Bahnstationen, Bahnhöfe und andere öffentliche Plätze sollen wieder angstfrei betre­ten werden können. Eine offene Gesellschaft wie Österreich braucht Räume, die Orte der Begegnung sind und nicht mit Angst vor Überfällen und sonstigen Belästigungen nur rasch durchschritten werden.

Wenn ich hier aus den Ausführungen in diesem Zusammenhang teilweise Bedenken gegen diesen Einsatz von Videokameras herausgehört habe, so kann ich diese Be­denken dadurch entkräften, dass die Kontrolle durch den Rechtsschutzbeauftragten auch erfolgen wird.

Mehrfach diskutiert wurde in den einzelnen Redebeiträgen die Thematik der Schutzzo­nen. Ich sehe es persönlich als ganz wichtig an, dass nunmehr mit dem Sicherheitspo­lizeigesetz auch die Möglichkeit von Schutzzonen insbesondere im Bereich von Schu­len und an jenen Orten, an denen sich Jugendliche aufhalten, geschaffen wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wichtig ist mir in diesem Zusammenhang aber auch, dass damit auch die Möglichkeit geschaffen wird, jene Personen wegzuweisen, die unsere Jugendlichen zum Suchtmit­telmissbrauch verführen könnten. Ich weiß schon, dass die ganze Problematik Sucht­gift nicht allein nur mit den Schutzzonen gelöst werden kann. Aber auch ich meine, dass dies ein wichtiger Beitrag ist, um dieses uns allen so wichtige Problem auch län­gerfristig in den Griff zu bekommen.

Schließlich möchte ich noch darauf hinweisen, dass der Ausschuss für innere Angele­genheiten – zu meiner großen Freude, muss ich sagen, weil mir das wirklich ein wichti­ges persönliches Anliegen ist – eine Regelung geschaffen hat, die einen Beitrag dazu leisten wird, die leider noch immer ansteigende Gewalt gegen Frauen und Kinder zu bekämpfen.

Die nunmehr vorgesehene Einrichtung einer Gewaltschutzdatei wird auch in meinem Bereich dazu beitragen können, eine Gefährlichkeitsprognose sehr rasch zu erstellen, die auch für die Justizbehörden bei der Entscheidung über eine notwendige Festnah­me eine ganz wichtige Hilfestellung bieten wird.

 


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