Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 96

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rest-Hinterseer. – Bitte.

 


14.27

Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörer und Zuhörerinnen! Es ist tatsächlich so, dass auf Grund dieser Änderung einige sehr positive Schritte möglich geworden sind. Ich möchte insbesondere darauf verweisen, dass ein langjähriger Wunsch von uns, von den Grünen, die Parteistellung der Nicht-Regierungsorganisatio­nen im UVP-Verfahren zu verankern, erfüllt ist, ebenso die Parteistellung von Bürger­initiativen im vereinfachten Verfahren, statt nur einen Beteiligtenstatus zu haben.

Auch das Bescheidverfahren für Straßen und Hochleistungsstrecken anstelle der Tras­senverordnung ist für uns ein Fortschritt. Allerdings gibt es nach wie vor kein konzent­riertes Bescheidgenehmigungsverfahren.

Dass die Regelung betreffend Sanktionen durch die UVP-Behörde für uns sehr positiv ist, möchte ich ebenfalls betonen, ebenso die Schaffung einer zusätzlichen Schutzge­bietskategorie. Weiters ist als sehr positiv zu erwähnen, dass das Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention in österreichisches Recht übergeführt wurde.

Allerdings müssen wir kritisch beurteilen, dass nach wie vor die Aarhus-Konvention in ihrer Gesamtheit und umfassenden Wirkung bei uns noch immer nicht voll zum Tragen kommt.

Was bedeutet das? – Im Feststellungsverfahren wird nach wie vor keine Parteistellung von Nachbarn und NGOs vorgesehen. Es ist auch keine finanzielle Unterstützung für Bürgerinitiativen und NGOs in Prozent der Projektsumme vorgesehen, und am verein­fachten Verfahren wird festgehalten.

Was bedeutet das also? – Wir sehen, dass zum einen die Änderungen bei der Straße und bei der Bahn gegenüber der Regierungsvorlage für die Umwelt gar nichts brin­gen. Sie beschleunigen die Genehmigung auf Grund des Entfalls der Verordnung vor dem Bescheidverfahren, aber sie bringen sozusagen für die Qualität der Änderungen nichts.

Es gibt wohl leichte Verbesserungen im Bereich der BürgerInnen-Partizipation; das ist vom Kollegen Kopf schon erwähnt worden. Die Möglichkeit der Verwaltungsgerichts­hofbeschwerde ist sehr wertvoll, allerdings muss man auch dazusagen, dass das nicht gerade auf eine besondere Verbesserungswut der Bundesregierung zurückzuführen ist, sondern auf EU-Recht, und das wurde dann leider gegenüber dem Ministerialent­wurf wieder zurückgenommen.

Auf das vereinfachte Verfahren beschränkt – das kann man jetzt angesichts dieses Spielberg-Schlamassels gut erkennen – bedeutet, dass es nicht ein konzentriertes Ver­fahren gibt, ein konzentriertes Bescheidgenehmigungsverfahren, wo dann diese Ge­nehmigungen in einem großen Prozess zusammengeführt werden und nicht zuerst die Landesregierung zuständig ist für alles, was nicht in die Kompetenz des Bundesminis­teriums fällt, die Bezirkshauptmannschaft zuständig ist für naturschutzbehördliche Genehmigungen, die Landesregierung wiederum zuständig ist für einzelne Landesge­setze, was – erstens – insgesamt zu einer Verfahrensverschleppung führt und – zwei­tens – auch zu einer Verunsicherung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger.

Wir haben diese Forderung schon lange erhoben, dass es hier zu diesem konzentrier­ten Bescheidverfahren kommen soll. Die Zuständigkeit des Ministers zum Beispiel im Falle von Bahnprojekten, wo der Verkehrsminister einerseits die beantragende Institu­tion ist und andererseits auch die Institution ist, die dann abspricht – das heißt, er


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