Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rest-Hinterseer. – Bitte.
14.27
Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörer und Zuhörerinnen! Es ist tatsächlich so, dass auf Grund dieser Änderung einige sehr positive Schritte möglich geworden sind. Ich möchte insbesondere darauf verweisen, dass ein langjähriger Wunsch von uns, von den Grünen, die Parteistellung der Nicht-Regierungsorganisationen im UVP-Verfahren zu verankern, erfüllt ist, ebenso die Parteistellung von Bürgerinitiativen im vereinfachten Verfahren, statt nur einen Beteiligtenstatus zu haben.
Auch das Bescheidverfahren für Straßen und Hochleistungsstrecken anstelle der Trassenverordnung ist für uns ein Fortschritt. Allerdings gibt es nach wie vor kein konzentriertes Bescheidgenehmigungsverfahren.
Dass die Regelung betreffend Sanktionen durch die UVP-Behörde für uns sehr positiv ist, möchte ich ebenfalls betonen, ebenso die Schaffung einer zusätzlichen Schutzgebietskategorie. Weiters ist als sehr positiv zu erwähnen, dass das Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention in österreichisches Recht übergeführt wurde.
Allerdings müssen wir kritisch beurteilen, dass nach wie vor die Aarhus-Konvention in ihrer Gesamtheit und umfassenden Wirkung bei uns noch immer nicht voll zum Tragen kommt.
Was bedeutet das? – Im Feststellungsverfahren wird nach wie vor keine Parteistellung von Nachbarn und NGOs vorgesehen. Es ist auch keine finanzielle Unterstützung für Bürgerinitiativen und NGOs in Prozent der Projektsumme vorgesehen, und am vereinfachten Verfahren wird festgehalten.
Was bedeutet das also? – Wir sehen, dass zum einen die Änderungen bei der Straße und bei der Bahn gegenüber der Regierungsvorlage für die Umwelt gar nichts bringen. Sie beschleunigen die Genehmigung auf Grund des Entfalls der Verordnung vor dem Bescheidverfahren, aber sie bringen sozusagen für die Qualität der Änderungen nichts.
Es gibt wohl leichte Verbesserungen im Bereich der BürgerInnen-Partizipation; das ist vom Kollegen Kopf schon erwähnt worden. Die Möglichkeit der Verwaltungsgerichtshofbeschwerde ist sehr wertvoll, allerdings muss man auch dazusagen, dass das nicht gerade auf eine besondere Verbesserungswut der Bundesregierung zurückzuführen ist, sondern auf EU-Recht, und das wurde dann leider gegenüber dem Ministerialentwurf wieder zurückgenommen.
Auf das vereinfachte Verfahren
beschränkt – das kann man jetzt angesichts dieses Spielberg-Schlamassels
gut erkennen – bedeutet, dass es nicht ein konzentriertes Verfahren gibt,
ein konzentriertes Bescheidgenehmigungsverfahren, wo dann diese Genehmigungen
in einem großen Prozess zusammengeführt werden und nicht zuerst die Landesregierung zuständig ist für alles,
was nicht in die Kompetenz des Bundesministeriums fällt, die
Bezirkshauptmannschaft zuständig ist für naturschutzbehördliche Genehmigungen,
die Landesregierung wiederum zuständig ist für einzelne Landesgesetze,
was – erstens – insgesamt zu einer Verfahrensverschleppung führt
und – zweitens – auch zu einer Verunsicherung der betroffenen
Bürgerinnen und Bürger.
Wir haben diese Forderung schon lange erhoben, dass es hier zu diesem konzentrierten Bescheidverfahren kommen soll. Die Zuständigkeit des Ministers zum Beispiel im Falle von Bahnprojekten, wo der Verkehrsminister einerseits die beantragende Institution ist und andererseits auch die Institution ist, die dann abspricht – das heißt, er