Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 97

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spricht über seine eigenen Projekte ab –, ist eigentlich ein unerträglicher Zustand, den wir auch schon sehr stark kritisiert haben. Hier bedarf es dringend einer Veränderung.

Ich möchte abschließend auch zum Thema Spielberg kommen, weil es hier ja auch um eine Region geht, von der gesagt wird, dies sei eine sterbende Region und der Um­weltschutz bringe jetzt dort wichtige wirtschaftliche Vorhaben zu Fall. Das ist komplet­ter Unsinn! Auch Veronika Canaval in den „Salzburger Nachrichten“ schreibt, dass da wohl andere Gründe vorliegen, nämlich die, dass die Behörden und die Landesregie­rung nicht ordentlich gearbeitet haben und der Umweltschutz genau für die Wirtschaft wichtige Impulse bringen könnte, dieses aber nicht aufgegriffen wird. (Beifall bei den Grünen.)

14.32

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

 


14.32

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Beim UVP-Gesetz, das jetzt vorliegt, oder bei den Abänderungsanträgen, die kurz erläutert, aber noch nicht eingebracht wurden, habe ich eine lachendes und ein weniger lachendes Auge.

Das lachende Auge habe ich deshalb, weil das Gesetz, wie es nun vorliegt, in wesent­lichen Punkten besser ist, als es die Regierungsvorlage war. Für uns waren zwei Grundsätze wichtig: Der eine ist, dass Verfahren möglichst schnell und möglichst rei­bungslos sein sollen. Der andere ist, dass Parteienrechte hier nicht zu kurz kommen dürfen und die Einbindung der Nicht-Regierungsorganisationen, der NGOs, hier in einer vernünftigen Art und Weise erfolgen soll, also nicht in einer Mini-Mini-Mini-Ausführung, sondern in einer ehrlichen Ausführung und vor allem auch in einer richt­linienkonformen Ausführung.

Ich glaube, das ist uns auch gelungen. Die Verfahren sind schneller in den Verkehrs-UVPs. Wir haben nur zwei Drittel des Weges zurücklegen können, den wir eigentlich gerne zurückgelegt hätten, weil wir in der kurzen Zeit die Konzentration auf Landes­ebene nicht geschafft haben.

An dieser Stelle auch herzlichen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Umweltressorts, denen wir es nicht leicht gemacht haben, innerhalb sehr kurzer Zeit diese gesamten Materiengesetze noch zu ändern und Vorschläge zu erarbeiten, und die hier sehr schnell und sehr professionell gearbeitet haben.

Was wir noch erreicht haben, ist eine deutliche Stärkung von Parteienrechten, nicht nur für die NGOs, auch für die BürgermeisterInnen zum Beispiel, für die Standortgemein­den, denen nun im Feststellungsverfahren auch der Weg zum Höchstgericht offen ste­hen soll, was in der ursprünglichen Regierungsvorlage auch nicht vorgesehen war.

Das heißt, ich glaube, dass wir hier eine Reihe von vernünftigen Verbesserungen zu­sammengebracht haben.

Mit dem weniger lachenden Auge – „weinend“ würde ich nicht sagen, aber zumindest deutlich weniger lachend – sehe ich, dass wir in einigen Bereichen hier nicht weiterge­kommen sind, vor allem auch deswegen – ich hatte diesen Eindruck –, weil es hier Ängste gibt, die ich nicht ganz verstehe. Wir müssen heute die NGOs in die UVP-Verhandlungen einbeziehen, weil wir das letzte Mal das Aarhus-Protokoll hier be­schlossen haben und weil es auf europäischer Ebene entsprechende Richtlinien gibt, wonach diese Organisationen, diese NGOs, Global 2000, Greenpeace und wie sie alle heißen, Parteienstellung erhalten und in Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren ein­zubinden sind. Die sind auch heute schon bei diesen Verfahren dabei, nur sind sie


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