Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 98

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eben nicht offiziell dabei, sondern sie sind dabei, weil sie Bürgerinitiativen organisieren beziehungsweise unterstützen.

Wir sagen: Wenn die schon dabei sind, dann sollen sie auch mit am Tisch sitzen und selbst sprechen können. Wir glauben, dass das Verfahren eher beschleunigt als ver­langsamt. Das mag auf den ersten Blick nicht so klingen, denn es gibt – um Gottes Willen! – eine zusätzliche Partei, die hier sitzt! In Wirklichkeit ist diese Partei schon die ganze Zeit dabei, und sie sollte hier auch eine ordentliche Parteienstellung haben.

Es gibt einige Bereiche, wo wir uns mehr gewünscht hätten. Vielleicht aber gibt es nach den nächsten Wahlen andere Mehrheiten in diesem Haus, die es möglich ma­chen, dass wir jene Punkte, die wir noch vorhatten, aber heute nicht geschafft haben, vielleicht das nächste Mal schaffen. Aber insgesamt sind wir hier durchaus d’accord und werden dem hier zustimmen.

Verwundert bin ich angesichts der Diskussion über Spielberg. Wenn da jetzt so ein bisschen der Vorwurf auftaucht, der Umweltsenat hätte komisch entschieden, das Ge­setz wäre schuld daran: All das ist es nicht! Dieser Fall ist relativ klar: Da ist eine Lan­desregierung am Werk beziehungsweise herrscht in der Landesregierung der Geist: Das Gesetz sind wir! Das ist ein Geist, von dem ich mir dachte, dass er vor 20 Jahren im Winter in einer Flusslandschaft erfroren ist, aber anscheinend hat er überwintert und lebt noch in der Steiermark.

Kollegin Glawischnig hat es angesprochen: Wenn man sich die Bescheide – Erst­instanz und den Aufhebungsbescheid jetzt – ansieht, sieht man ganz klar: Da hat die Landesregierung gepfuscht, die eigenen Gesetze nicht ordentlich gelesen, den Pro­jektbetreiber sehr schlecht beraten. – Das hat mit dem UVP-Gesetz selbst nichts zu tun.

Was im Zuge der Diskussion über das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz noch aufgefallen ist, ist, dass die Anrainer unzufrieden sind, weil für sie die Verfahren un­übersichtlich sind, die Betreiber unzufrieden sind und auch die Behörden unzufrieden sind. Daher bringen wir heute – ich kündige das jetzt nur an, eingebracht wird er spä­ter – auch einen Entschließungsantrag ein, mit dem wir den Umweltminister ersuchen, hier ein neues Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz vorzulegen, das einfachere, schlankere und auch schnellere Verfahren garantieren kann, als das derzeit der Fall ist, und auch handhabbarere, aber nicht nur für die Verwaltung – da würden wir an­nehmen, dass sie die geringsten Probleme damit hat –, sondern vor allem für Anrainer und sonstige Parteien, die daran beteiligt sind. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.37

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort ge­meldet hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll. – Bitte.

 


14.37

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehr­ten Damen und Herren! Ich denke, dass mit der Novelle des Umweltverträglichkeitsprü­fungsgesetzes und auch mit der Frage Bundesverfassungsgesetz betreffend Verlänge­rung-Umweltsenat sehr wichtige Schritte in die richtige Richtung gesetzt werden. Wir versuchen hier, in drei großen Teilen gemeinsam eine Antwort zu geben.

Auf die Verlängerung betreffend Umweltsenat komme ich dann später noch einmal zurück.

Das Zweite ist die Frage: Wie setzen wir internationale Verpflichtungen, Aarhus-Konvention, ist gleich Bürgerbeteiligung, auch im UVP-Gesetz entsprechend um?

 


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