Dritte Frage: Wie können wir für Projektbetreiber und Projektplaner den Ablauf dieser Verfahren effizienter konzentrieren und gestalten?
Zum ersten Punkt. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Umweltsenat ist weisungsfrei und läuft bis Ende des Jahres 2004. Er bedarf daher als zweite Instanz, die hier vorgesehen ist, einer entsprechenden Verlängerung. Es wird jetzt möglich, dass der Umweltsenat bis ins Jahr 2010 verlängert wird und damit im Behördenverfahren als Instanz auch weiterhin zur Verfügung steht.
Zweiter Punkt, meine sehr geehrten Damen und Herren: Bürgerbeteiligung. Wenn man Umweltpolitik mit zwei wichtigen Eckpunkten sieht, nämlich Transparenz und Beteiligung, dann ist es gut, dass wir es nunmehr Umweltorganisationen – das sind also alle Nicht-Regierungsorganisationen, die sich vorrangig für den Umweltschutz einsetzen – stärker auch im Verfahrensablauf ermöglichen, am UVP-Verfahren zu partizipieren und ihre Vorstellungen und die Einhaltung der Umweltvorschriften entsprechend umzusetzen. Ich denke, dass damit die zentralen Antworten gegeben sind auf das, was die Aarhus-Konvention angesprochen und worauf sie abgestellt hat.
Der dritte Punkt, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist die Frage: Welche Antwort geben wir im Verfahren selbst, um stärker, schneller und besser koordiniert die entsprechenden Antworten zu geben? Wir haben hier einen Schwerpunkt gesetzt, wonach zukünftig keine Trassenverordnung mehr erlassen wird, sondern der Verkehrsminister die UVP im Rahmen eines Bescheidverfahrens macht, in dem alle von den Bundesministerien zu vollziehenden Bundesgesetze angewendet werden, und dass darüber hinaus auch alles, was in den Bundesländern zu koordinieren ist, bis hin zur gutachterlichen Tätigkeit stärker gemeinsam geplant wird, damit wir die Ablaufsysteme beschleunigen und ein entsprechendes Maß an Rechtssicherheit gewährleisten können.
So gesehen sind die Änderung betreffend die Verlängerung des Umweltsenates und auch die Frage der Bürgerbeteiligung, die heute mit dieser UVP-Gesetz-Novelle behandelt werden, ein richtiger Schritt in Richtung Transparenz und Beteiligung der Bürger an umweltrelevanten Prozessen.
Zum Vierten, meine sehr geehrten Damen und Herren, zum aktuellen Thema Spielberg: Ich halte nichts davon, wenn wir heute hier und in anderen Gremien mit Schuldzuweisungen agieren, sondern: Es gab ein Rechtsverfahren in erster Instanz in der Steiermark, ein behördliches Verfahren; dieses wurde abgewickelt. Daraufhin haben der steirische Umweltanwalt sowie Bürgerinitiativen Berufung eingelegt. Auch dieses Rechtsmittel steht offen und stand offen. Damit ist dieses Verfahren in zweiter Instanz im Umweltsenat, unabhängig und weisungsfrei, entschieden worden – nach Gesetzen und Vorgaben dieser Republik und auch des Landes Steiermark.
Die Situation ist so, wie sie ist: dass
der Bescheid aufgehoben und der Antrag zurückgewiesen wurde – und wir
damit wieder beim Start beginnen müssen. Und ich sage ganz offen, es ist auch
mein Ziel als Umweltminister, in den nächsten Wochen – wir haben heute die
erste Sitzung der Task Force zwischen Bund und Ländern gehabt – gemeinsam
zu erarbeiten: Wo stehen wir? Was ist der Rechtsbestand? Was waren die
Eckpunkte der Ablehnung im Umweltsenat? Welche Antworten haben wir jetzt zu geben?,
weil wir ein gemeinsames Interesse daran haben, dass durchaus ein Investor auch
in dieser Region sein Vorhaben umsetzen kann – unter den rechtlichen,
umweltrechtlichen und sonstigen Vorgaben. Das muss unser gemeinsames
politisches Ziel für die nächsten Wochen sein, und wir haben heute in diesem
Bereich mit der Arbeit begonnen. (Beifall bei der ÖVP.)
14.41
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wittauer. – Bitte.