Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 101

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chen dahinter sind, dass dieses Projekt doch kommt – mit den umweltrelevanten Maß­nahmen. Ich glaube, da sind einfach die Vorbereitungen zu schlecht gelaufen.

Unsere Fraktion stimmt dieser Novelle wirklich mit Freude zu. Es ist ein gutes Ergeb­nis, das von drei Parteien getragen wird. Ich glaube, das zeigt auch die Qualität dieses Gesetzes.

Ich bedanke mich nochmals herzlich bei den Beamten und Beamtinnen! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.46

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ellmauer. – Bitte.

 


14.46

Abgeordneter Matthias Ellmauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Umweltsenat als Berufungs­behörde nach dem UVP-Gesetz ist bis 31. Dezember 2004 befristet eingerichtet. Als eine wesentliche Säule der Umweltverträglichkeitsprüfung soll diese unabhängige, weisungsfreie Berufungsbehörde mit dieser Novelle bis 2010 verlängert werden. Dies ist aus internationaler und europarechtlicher Sicht geboten, steht mit den Diskussionen im Österreich-Konvent im Einklang und wird von vielen Interessengruppen befürwortet.

Mit der Novelle des UVP-Gesetzes werden folgende Schwerpunkte abgehandelt: zum einen die Umsetzung der UVP-relevanten Bereiche der Aarhus-Konvention und der EU-Richtlinie zur Öffentlichkeitsbeteiligung, zum anderen die Änderung der UVP für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken, und zum Dritten werden diverse Anpas­sungen aus der Praxis zum Vollzug und zur Rechtssicherheit vorgenommen.

Der zentrale Punkt der Umsetzung der UVP-relevanten Bereiche der Aarhus-Konventi­on und der Richtlinie zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist, dass Umweltorganisationen, al­so NGOs, deren vorrangiges Ziel der Umweltschutz ist, Parteistellung im UVP-Verfah­ren zur Genehmigung von Großprojekten erhalten. Darunter fallen die Genehmigungs­verfahren nach dem UVP-Gesetz 2000 und die der Erlassung einer Trassenverord­nung für Bundesstraßen oder Hochleistungsstrecken nachfolgenden Genehmigungs­verfahren. Im Entwurf wird unter anderem definiert, welche Umweltorganisationen unter den angeführten Voraussetzungen Parteistellung im Genehmigungsverfahren ha­ben. Durch die verstärkte Einbindung der Öffentlichkeit wird eine höhere Transparenz bei Entscheidungsverfahren gewährleistet und in der Folge die Akzeptanz größerer Vorhaben gesteigert werden. Die Genehmigungsverfahren mit NGO-Beteiligung sollen aber in einem überschaubaren, administrierbaren und vernünftigen Zeitraum abge­wickelt werden können.

Die Umweltorganisationen ihrerseits sind nun angehalten, ihre Partizipationsrechte verantwortungsbewusst wahrzunehmen. Auf einen vernünftigen Ausgleich im Span­nungsfeld zwischen ökologischen und ökonomischen Interessen muss nun mehr denn je geachtet werden.

Mit dem vorliegenden Entwurf zur Änderung der UVP für Bundesstraßen und Hochleis­tungsstrecken wird die EU-Rechtskonformität hergestellt, die Genehmigung mit voll­ständiger Berücksichtigung der Ergebnisse der UVP, und dadurch ein verlässliches Maß an Rechtssicherheit für die Projektbeteiligten geboten. Es wird auf Grund der Vermeidung von Doppelgleisigkeiten zu einer deutlich kürzeren Verfahrensdauer bei Infrastrukturprojekten kommen, unter Aufrechterhaltung sämtlicher Umweltauflagen. Durch verstärkte Koordination durch das BMVIT werden erforderliche Genehmigungs­verfahren effizienter und schneller durchgeführt.

 


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