Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 104

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Kollegin Glawischnig hat gesagt, Gott sei Dank sei jetzt ein kleiner Häuselbauer gleichgestellt worden mit einem großen Investor. – Dieser große Investor ist aber nicht ein Investor wie Herr Stronach, der seine Kugel bauen wollte, sondern dieser Investor ist ein Idealist! Der will nicht einmal etwas verdienen an diesem Projekt, sondern er will einfach Österreich, dem Land, wo er seinen Standort aufgebaut und von dem aus er seinen Erfolgsweg mit diesem einzigartigen Produkt „Red Bull“ beschritten hat, etwas zurückgeben! – Das ist eben der große Unterschied, und angesichts dessen ist die Politik jetzt einmal mehr gefordert.

Ich sage aber auch, dass uns diese Vorgangsweise beziehungsweise dieses Projekt für die Zukunft eine Mahnung sein soll: dass man Dinge nicht über das Knie brechen kann, sondern wenn man etwas will, dann muss es gut vorbereitet sein, und es müs­sen die Umweltgesetze eingehalten werden. Herr Mateschitz wäre ja bereit gewesen, Adaptierungen vorzunehmen, aber man hat ihm einfach nur gesagt: Nein, nein, das wird schon gehen! – Wie gesagt, typisch österreichische Lösung: Durchdrücken! Und das ist eben hier nicht gegangen.

Leidtragend sind die Bürger vor Ort, leidtragend sind die, die auf die Arbeitsplätze war­ten, aber leidtragend ist letzten Endes natürlich Herr Mateschitz, und man wird jetzt viel, viel Überzeugungsarbeit brauchen, um ihn überhaupt wieder an Bord zu bringen, damit er überhaupt weiter mitmacht.

Ich bin guter Dinge, dass die Task Force, die eingesetzt wurde, nun diesen Weg be­schreiten wird und dass dieses Projekt wirklich ein Lehrbeispiel dafür sein wird, wie es in Zukunft eben nicht geht, und dass man in Zukunft, wenn man große Investoren hat, diese von vornherein auch mit einem zentrierten Verfahren so begleitet, dass Adaptie­rungen rechtzeitig möglich gemacht werden.

In diesem Sinne können wir nur hoffen, und wir haben einen gemeinsamen Entschlie­ßungsantrag eingebracht, aus dem hervorgeht, dass das Parlament, die Regierungs­parteien alles unternehmen werden, um Herrn Mateschitz weiterhin zu unterstützen, damit er sein Projekt für diese Region verwirklichen kann. (Beifall bei den Freiheitli­chen.)

14.59

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Sieber. – Bitte.

 


14.59

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Durch die Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 soll die Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie in österreichisches Recht umgesetzt werden und außerdem dieses Gesetz an die Aarhus-Konvention angepasst werden.

Der wichtigste Punkt dabei ist, dass Nichtregierungsorganisationen aus dem Umwelt­bereich Parteistellung im konzentrierten Genehmigungsverfahren nach dem UVP-Gesetz 2000 gewährt wird. Die NGOs können die Einhaltung von Umweltrecht mate­riell im Genehmigungsverfahren geltend machen und haben somit die Möglichkeit, Einwendungen gegen Bauvorhaben zu machen und Verbesserungen zu verlangen.

Neu ist auch, dass nunmehr der Standortgemeinde, die im Feststellungsverfahren das Recht auf Berufung beim Umweltsenat hat, auch der Weg zum Verwaltungsgerichtshof offen steht.

Im Zusammenhang mit Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken soll die Trassen­verordnung durch einen einheitlichen Bescheid des Verkehrsministers ersetzt werden. Dies bedeutet eine weitergehende Konzentration des Genehmigungsprozesses bei


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