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Schulgesetzgebung erfordert in vielen Bereichen eine Zweidrittelmehrheit, was
das Reformtempo behindert und Barrieren schafft.
Es
gilt die derzeit sehr detaillierten Verfassungsbestimmungen im Schulwesen zu überprüfen,
um mehr Gestaltungsfreiräume für die Organisation des Schulwesens und der
Schulverwaltung zu schaffen. Dabei ist die Abschaffung der 2/3-Erfordernisse
für Schulgesetze vorzusehen und sind die wesentlichen Grundlagen des
Schulwesens in der Verfassung Grund zu legen. Die Verantwortung des Staates für
Bildung und deren Qualität muss dabei sichergestellt, der chancengleiche Zugang
zur Bildung im derzeit bestehenden hohen Ausmaß auch weiterhin garantiert
werden und die Eingriffe in die Rechte anderer, z.B. der Eltern, durch
entsprechende Bestimmungen, beispielsweise der Schulpflicht, eine
verfassungsrechtliche Grundlage erhalten. Dazu zählen weiters insbesondere ein
Grundrecht auf Bildung, eine klare Definition des Begriffes Schule und der
Aufgaben der österreichischen Schule, Sicherung der Schulpflicht und des
Weiterbestandes der Berufsschulpflicht sowie der unentgeltlichen Teilnahme am
Unterricht, eine einfache und schlanke Verwaltung mit klaren Zuständigkeiten
und Verantwortungen, Entpolitisierung der Schulverwaltung sowie die
Verantwortung des Staates für die Qualität der Bildung und deren Sicherung und
Weiterentwicklung.
Damit
wirkungsvolle Maßnahmen im Sinne der Kinder und Jugendlichen in Zukunft rascher
verwirklicht werden können, stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der
Nationalrat wolle beschließen:
„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, dem Nationalrat einen Vorschlag für eine entsprechende Verfassungsänderung zur Reduktion des Erfordernisses von qualifizierten Mehrheiten bei Schulgesetzen zu unterbreiten, damit Reformmaßnahmen im Schulbereich rascher und effizienter umgesetzt werden können.“
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Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter DDr. Niederwieser. Seine Wunschredezeit stelle ich mit 4 Minuten ein. – Bitte, Herr Kollege.
16.27
Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Wir sind kurz nach der Halbzeit dieser Diskussion, lassen Sie mich daher eine Zwischenbilanz ziehen: Das Projekt, das wir uns hier vornehmen, nämlich das österreichische Schulsystem wirklich grundlegend zu verändern – und dieses Erfordernis besteht –, hat einen denkbar schlechten Start.
Kollegin Brinek, Sie schmeißen uns hier
einen Entschließungsantrag auf den Tisch, ohne mit uns vorher darüber zu reden,
ohne auch nur einen Satz darüber zu verlieren, dass man eine gemeinsame
Anstrengung unternehmen könnte (Abg. Wittauer: Wenn ihr so langsam
arbeitet! – Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Scheuch), und beauftragen die Regierung, etwas zu tun, was sie
ohnedies tun muss, nämlich diese Dinge zu analysieren und mit dem Parlament
darüber zu verhandeln. (Zwischenruf der
Abg. Dr. Brinek.) Und Sie
erwarten sich, dass wir dem zustimmen. Den Antrag betreffend Zweidrittelmehrheit
haben wir bis jetzt noch nicht einmal gesehen. Stellen Sie sich so
die Zusammenarbeit vor? – So wird es nicht gehen! (Beifall bei der SPÖ
und den Grünen.)