Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kopf. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
17.22
Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich bringe zwei Abänderungsanträge ein.
Beim ersten Antrag der Abgeordneten Kopf, Wittauer, Krainer zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 und das Hochleistungsstreckengesetz geändert werden, geht es im Wesentlichen um die Festlegung einer Übergangsfrist, dass Projekte, für die vor dem 31. Dezember 2004 das Vorverfahren gemäß UVP-Gesetz und bis zum 31. Mai 2005 das Trassenfestlegungsverfahren begonnen wurde, nach der bisherigen Rechtslage abgehandelt werden können. Weiters: Wenn in einem Feststellungsverfahren festgestellt wird, dass ein UVP-Verfahren nicht erforderlich ist, so soll bei Änderungen der Nivelette von mehr als fünf Metern ein Bescheidverfahren nicht erforderlich sein.
Beim zweiten Abänderungsantrag zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geht es im Wesentlichen darum, dass die Standortgemeinde gegen Entscheidungen Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof erheben kann, § 3 Abs. 7, dass NGOs, also anerkannte Umweltorganisationen, Parteistellung haben. Ein weiterer Punkt ist: Wenn eine Behörde aus anderen Verfahren wesentliche Kenntnisse über Inhalte eines Vorhabens erlangt hat, so ist auf solche Kenntnisse zurückzugreifen, und dann sind die Entscheidungsfristen in diesem Fall um jeweils drei Monate zu verkürzen, was Sinn macht bei solchen Projekten, wo die Behörde schon wesentliche Kenntnisse über Inhalte hat.
Es gibt einen breiten Konsens zu diesen
beiden Abänderungsanträgen im Hohen Haus, ich bitte daher um Ihre
Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der
Freiheitlichen.)
17.24
Präsident Dr. Andreas Khol: Der Antrag der Abgeordneten Kopf, Wittauer, Krainer zum Bericht und Antrag des Umweltausschusses 758 der Beilagen ist in den Kernpunkten vorgetragen und steht mit in Verhandlung. Er wird gemäß § 53 Abs. 4 GOG an die Abgeordneten verteilt.
Der
Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der
Abgeordneten Kopf, Wittauer, Krainer, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht und
Antrag des Umweltausschusses (758 der Beilagen) über den Entwurf eines
Bundesgesetzes, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 und das
Hochleistungsstreckengesetz geändert werden
Der
Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der
Bericht und Antrag des Umweltausschusses (758 der Beilagen) über den
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 und das
Hochleistungsstreckengesetz geändert werden, wird wie folgt geändert:
1. In
Art 1 Z 1 lautet § 4 Abs. 2 wie folgt:
„(2) Jedenfalls keine Ausbaumaßnahmen sonstiger Art sind: Schutzbauten zur Beseitigung von Gefahrenbereichen oder Umlegungen, die durch Katastrophenfälle oder Brückenneubauten bedingt werden, die Errichtung zusätzlicher Parkplätze mit weniger als 750 Stellplätzen, die Errichtung zusätzlicher Betriebe gemäß § 27 mit einer Flächenin-