seits vom Kollegen Oberhaidinger angemerkt, dass ein Antrag, dafür ein Pfandsystem einzuführen, abgelehnt worden wäre, andererseits wurden soeben von Frau Kollegin Moser die Handys als Problemfall angesprochen, und sie hat die Frage gestellt: Was könnte passieren, auch wenn die Handys zurückgebracht werden?
Was passiert mit dem Handy? – Genau dasselbe, was mit dieser Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes geregelt wird: Es wird entsprechend diesem Abfallwirtschaftsgesetz als Elektronikschrott entsorgt. Sie müssten dann dieselbe Frage auch bei anderen Dingen stellen. Was passiert mit den Nickel-Kadmium-Zellen, mit den Batterien, die beim Händler abgegeben werden? Was macht der Händler im Endeffekt damit? – Das kann ich überall in Frage stellen.
Tatsache ist, dass all das, was seitens der Sozialdemokratie als Begründung für die Nichtzustimmung vorgebracht wurde, mit dieser Novelle zum Abfallwirtschaftsgesetz geregelt ist. Es gibt eine Koordinierungsstelle, und es gibt vor allen Dingen auch zugehörige Verordnungen und eben Regelungen, die das sicherstellen.
Geschätzte Damen und Herren! Bei einem Volumen von 80 000 Tonnen Elektro- und Elektronikschrott im Jahr glaube ich schon, dass man gesteigerten Wert darauf legen sollte, dass dieser Schrott nicht nur einer sinnvollen Entsorgung, einer die Umwelt nicht belastenden Entsorgung zugeführt wird, sondern dass das, was verwertbar ist – und das ist eine ganze Menge bei diesen elektronischen Geräten –, in einem Recyclingprozess auch wieder dem Produktionsprozess zugeführt wird.
Nun ist bekannt, dass die Möglichkeit des Recyclings derzeit noch eine aufwendige ist, aber ich denke, dass die Forschung da auf dem richtigen Weg ist und tatsächlich in einem relativ kurzen, überschaubaren Zeitraum auch die Automatisation so weit gediehen sein wird, dass das Zerlegen in die einzelnen Bestandteile möglich sein wird. Das ist natürlich schwieriger als bei der Montage, beim Zusammenbau von Neugeräten, die im Wesentlichen auf einzelne Typen abgestellt ist, was natürlich bei der Fülle der Modelle, die gesammelt werden, so nicht möglich ist. Aber die Sensortechnik ist weit entwickelt, und ich bin sehr zuversichtlich, dass das bald der Fall sein wird, und dann, geschätzte Damen und Herren, ist das verwertbares, wieder verwendbares Material, das letztlich recycelt wird.
Wenn man bedenkt, wie die Materialzusammensetzung bei – ich habe Ihnen das Volumen genannt – 80 000 Tonnen Elektroschrott aussieht – das sind in etwa 50 Prozent Metallanteil, die Kunststoffe machen immerhin 30 Prozent aus, Bildröhren und sonstige Glasanteile in etwa 10 Prozent, der Rest sind Schadstoffe wie FCKW, also Fluorchlorkohlenwasserstoffe, Schwermetalle, Öle, PCBP und Fette im Ausmaß von 9 Prozent, nicht verwertbarer Reststoff 1 Prozent –, so kommt man zu der Ansicht, dass gesteigerter Wert darauf zu legen ist, dass da eine Wiederverwertung stattfindet.
Lassen Sie mich noch kurz die Kostenfrage ansprechen. Ich kenne Gemeinden, die beispielsweise für einen Bildschirm 40 € an Entsorgungskosten verlangen, eine andere Gemeinde wiederum verlangt dafür nichts. Dort, wo 40 € verlangt werden oder ein Betrag X verlangt wird, das heißt, keine Überwälzung auf den Hersteller erfolgt, ist die Gefahr sehr groß, dass diese elektronischen Geräte mit ihren Schadstoffanteilen, die sie enthalten, irgendwo kostenschonend illegal gelagert werden und entsprechend die Umwelt belasten.
Das heißt, die Zielvorgabe ist klar: Altgeräte sollen einem Recyclingprozess zugeführt werden, damit vernünftig mit diesen Materialien umgegangen wird, andererseits soll die Umweltbelastung durch ein kostenschonendes Entsorgungssystem hintangehalten und somit illegale Entsorgungsmaßnahmen durch die Besitzer vermieden werden.