Es ist schon dargestellt worden, wie diese Sammlung funktionieren soll. Ich denke, dass das der richtige Schritt in die Zukunft ist. Wer sagt, dass die Handys ein Problem darstellten, der hat nicht erkannt, dass ein Handy auch ein elektronisches Gerät ist. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
18.37
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Steier. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.
18.37
Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich möchte mich in meiner heutigen Rede auf die Umsetzung der Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte in nationales Recht konzentrieren.
Elektro- und Elektronikgeräte sind in der heutigen Gesellschaft als tägliche Lebensbegleiter aus Haushalten und Büros nicht mehr wegzudenken. In Österreich fallen jährlich rund 100 000 Tonnen Elektroaltgeräte, davon rund 45 Prozent aus privaten Haushalten, an. Die Geschwindigkeit technischer Innovation wird zunehmend schneller, daher wachsen die Mengen auch laufend an.
Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Die EU-Elektronikaltgeräte-Richtlinie verfolgt das Ziel, die Abfallmengen aus diesem Bereich und die Belastung durch diesen Abfall mit ökologisch- und gesundheitlich bedenklichen Stoffen zu reduzieren. Sie umschreibt auch die Herstellerverantwortung sehr genau. Jeder Hersteller soll für die Finanzierung der Entsorgung jener Abfälle zuständig sein, die durch seine Produkte anfallen, entweder individuell oder durch Teilnahme an kollektiven Systemen.
Die Grundzüge dieser EU-Richtlinie sind in der vorliegenden Novelle zum Abfallwirtschaftsgesetz durchaus enthalten. Erstens: Kostenlose Abgabe von Geräten in Geschäften und Sammelstellen; zweitens: Verpflichtung des Handels, bei Neukauf eines Elektrogeräts ein Altgerät derselben Art oder Funktion kostenlos zurückzunehmen.
Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Mit einigen Teilen der Umsetzung der EU-Elektronikaltgeräte-Richtlinie sind wir nicht einverstanden, zum Beispiel bei der Herstellerverantwortung insbesondere im Bereich der Sammel- und Verwertungssysteme. Das AWG enthält nun die Verpflichtung für die Gemeinden, Abgabestellen für Elektro- und Elektronikaltgeräte einzurichten. Grundsätzlich wäre die Nutzung bereits funktionierender kommunaler Entsorgungsstrukturen ja durchaus positiv zu beurteilen, vorausgesetzt, es wären klare Regelungen vorgesehen, wer die zusätzlichen Kosten dafür tragen soll. Es ist aber zu befürchten, dass diese neuen Sammelkosten bei den Gemeinden, statt bei den Herstellern hängen bleiben und in logischer Folge in Form von Müllgebühren an die Konsumenten weitergegeben werden.
Fraglich ist zum Beispiel auch, wie die Schnittstelle zwischen Gemeinden und Wirtschaft ausgestattet werden soll. Was den zweiten Partner der geteilten Verantwortung angeht, dürfte die Zielsetzung offensichtlich wieder einmal in Richtung eines einzigen Monopolsystems der Wirtschaft gehen, und hier könnten, wie auch im Bereich der Verpackungsregelung, sowohl gewerbliche als auch kommunal anfallende Elektroaltgeräte erfasst werden.
Angesichts der bisher gemachten Erfahrungen mit derartigen Systemen und den daraus entstehenden Problemen halten wir daher diese Entwicklung für kontraproduktiv. Unserer Ansicht nach hängst das Gelingen der künftigen Elektroaltgerätesammlung von folgenden Faktoren ab:
Erstens: von einer klaren Trennung von Gewerbe- und Haushaltsentsorgung.