Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 177

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Zweitens: von einer möglichst flächendeckenden und hochwertigen Versorgung mit Sammelstellen.

Drittens: Die Schnittstelle zwischen Gemeinden und Wirtschaft bedarf einer zufrieden stellenden Lösung.

Viertens müssen auch die Produzenten die Chance haben, ihrer Herstellerverantwor­tung ohne Systemzwang nachzukommen, und

fünftens bedarf es einer guten Öffentlichkeitsarbeit, damit die Menschen wissen, was sie erwartet, was das Sammeln bringt.

Zum Schluss noch etwas zur Herstellerverantwortung. Die EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte spricht explizit die Einführung der Herstellerverantwor­tung als ein Mittel an, mit dem schon bei der Produktion die Recyclingfähigkeit der Produkte berücksichtigt wird. Dazu ist in der vorliegenden Novelle nicht viel Konkretes zu finden, was bedauerlich ist, denn gerade diese Bestimmung könnte stark zur Ent­wicklung von Produkten in Richtung Öko-Design beitragen. Es wäre wünschenswert, wenn Österreich in diesem Bereich innerhalb der EU Initiativen setzen könnte. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.41

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Dipl.-Ing. Auer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


18.41

Abgeordneter Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Hohes Haus!! Auch ich darf ganz kurz auf die Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte zu sprechen kommen und dabei auch gleich auf die in Begutach­tung befindliche Verordnung dazu eingehen.

Es geht bei diesem Thema insgesamt ja um Müllvermeidung, Wiederverwertung be­ziehungsweise Recycling und doch auch, würde ich sagen, in großem Ausmaß schon um Bewusstseinsbildung für die großen Umweltthemen, eben für Müllvermeidung et cetera.

Hohes Haus! Es geht in diesem Gesetz, im entsprechenden Gesetzesteil, und zwar in § 28a, erstens vor allem darum, die Verpflichtung der Hersteller zur Einrichtung von Sammelstellen zu definieren, weiters um die Beteiligung am Sammel- und Verwer­tungssystem historischer Geräte und zugleich auch um die Sicherstellungen.

Zum Zweiten geht es um die Einrichtung einer Koordinierungsstelle, wahrscheinlich bei der WKÖ, und zum Dritten eben um die Verpflichtung der Gemeinden, Abgabestellen einzurichten und die Altgeräte unentgeltlich, wie es im Gesetz heißt, zu übernehmen.

Da komme ich natürlich auf das Thema „Kommune“ zu sprechen. Derzeit wird es un­terschiedlich gehandhabt. Künftighin gibt es da eine Gleichberechtigung; zumindest ab Mitte 2005 wird es so sein, und den Gemeinden werden bestimmte Kosten ersetzt. Dafür werden wir ganz sicherlich sorgen! Wir werden bei der Verordnung höllisch dar­auf aufpassen, dass da nicht die Kosten auf die Gemeinden abgewälzt werden. Das darf es einfach nicht geben.

Zwangsläufig bin ich damit bereits beim nächsten Thema, beim Finanzausgleich. Da müssen wir in Zukunft dafür sorgen, dass gerade solche Grundversorgungen in den Gemeinden abgesichert sind, damit allfällige Kosten von finanzschwachen Gemeinden leichter bewerkstelligt werden können. Da müssen wir in der nächsten Runde sicherlich noch einmal ganz kräftig den Hebel ansetzen. Derzeit haben wir leider noch keine aus­reichende Garantieerklärung für den Fortbestand der finanzschwachen Gemeinden.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite