Zweitens: von einer möglichst flächendeckenden und hochwertigen Versorgung mit Sammelstellen.
Drittens: Die Schnittstelle zwischen Gemeinden und Wirtschaft bedarf einer zufrieden stellenden Lösung.
Viertens müssen auch die Produzenten die Chance haben, ihrer Herstellerverantwortung ohne Systemzwang nachzukommen, und
fünftens bedarf es einer guten Öffentlichkeitsarbeit, damit die Menschen wissen, was sie erwartet, was das Sammeln bringt.
Zum Schluss noch etwas zur Herstellerverantwortung.
Die EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte spricht explizit die
Einführung der Herstellerverantwortung als ein Mittel an, mit dem schon bei
der Produktion die Recyclingfähigkeit der Produkte berücksichtigt wird. Dazu
ist in der vorliegenden Novelle nicht viel Konkretes zu finden, was bedauerlich
ist, denn gerade diese Bestimmung könnte stark zur Entwicklung von Produkten in Richtung Öko-Design beitragen. Es
wäre wünschenswert, wenn Österreich in diesem Bereich innerhalb der EU
Initiativen setzen könnte. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
18.41
Präsidentin
Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter
Dipl.-Ing. Auer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. –
Bitte.
18.41
Abgeordneter Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus!! Auch ich
darf ganz kurz auf die Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte zu
sprechen kommen und dabei auch gleich auf die in Begutachtung befindliche
Verordnung dazu eingehen.
Es geht
bei diesem Thema insgesamt ja um Müllvermeidung, Wiederverwertung beziehungsweise
Recycling und doch auch, würde ich sagen, in großem Ausmaß schon um
Bewusstseinsbildung für die großen Umweltthemen, eben für Müllvermeidung et
cetera.
Hohes
Haus! Es geht in diesem Gesetz, im entsprechenden Gesetzesteil, und zwar in
§ 28a, erstens vor allem darum, die Verpflichtung der Hersteller zur
Einrichtung von Sammelstellen zu definieren, weiters um die Beteiligung am
Sammel- und Verwertungssystem historischer Geräte und zugleich auch um die
Sicherstellungen.
Zum
Zweiten geht es um die Einrichtung einer Koordinierungsstelle, wahrscheinlich
bei der WKÖ, und zum Dritten eben um die Verpflichtung der Gemeinden,
Abgabestellen einzurichten und die Altgeräte unentgeltlich, wie es im Gesetz
heißt, zu übernehmen.
Da komme
ich natürlich auf das Thema „Kommune“ zu sprechen. Derzeit wird es unterschiedlich
gehandhabt. Künftighin gibt es da eine Gleichberechtigung; zumindest ab
Mitte 2005 wird es so sein, und den Gemeinden werden bestimmte Kosten
ersetzt. Dafür werden wir ganz sicherlich sorgen! Wir werden bei der Verordnung
höllisch darauf aufpassen, dass da nicht die Kosten auf die Gemeinden
abgewälzt werden. Das darf es einfach nicht geben.
Zwangsläufig
bin ich damit bereits beim nächsten Thema, beim Finanzausgleich. Da müssen wir in Zukunft dafür
sorgen, dass gerade solche Grundversorgungen in den Gemeinden abgesichert sind,
damit allfällige Kosten von finanzschwachen Gemeinden leichter bewerkstelligt
werden können. Da müssen wir in der nächsten Runde sicherlich noch einmal ganz
kräftig den Hebel ansetzen. Derzeit haben wir leider noch keine ausreichende
Garantieerklärung für den Fortbestand der finanzschwachen Gemeinden.