Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 174

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geltlich bei einer Sammelstelle oder beim Neukauf eines ähnlichen Gerätes beim Händler ihre Altgeräte abgeben. Ab dem Jahre 2007 sind mindestens zwischen 70 und 80 Prozent des durchschnittlichen Gewichtes eines Gerätes einer Verwertung zuzufüh­ren. Diese Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes ist ein wichtiger weiterer Schritt auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Frei­heitlichen.)

18.29

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Dr. Moser. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


18.29

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minis­ter! Meine Damen und Herren! Mein Vorredner hat Ihnen ja sehr deutlich vor Augen geführt, welch sozusagen gewichtiges Problem diese Abfallproblematik ist und wie sehr auch die Entsorgung des elektronischen Abfalls geregelt und dieser wieder einge­sammelt werden muss.

Nur, Herr Kollege: Sie sind uns wieder die Antwort auf die Frage schuldig geblieben: Wer finanziert das den Kommunen? Sie sind uns aber auch eine Antwort auf eine an­dere Frage schuldig geblieben – auch diesbezüglich fehlte jeder Hinweis –, und zwar auf die Frage: Wie gehen wir mit elektronischem Schrott und Abfall in Form von Handys um? Sie alle sehen, jetzt vor Weihnachten blüht das Handy-Geschäft. Wir haben in Österreich schon mindestens zehn Millionen Handys, ein Großteil – zwei Drit­tel – davon wird nicht mehr verwendet, der liegt in den Haushalten. Unser Ansatzpunkt ist, dass man dieses Material, diesen nicht genutzten Abfall nicht herumliegen lässt, sondern man ihn wieder zurückführt. Ja, man kann die Handys beim Händler abgeben, die Frage ist nur, ob wirklich diese Sorgfalt waltet und die Handys auch wirklich wieder zurückgegeben werden. Oft passiert es, dass Kinder damit spielen oder dass sie sonst irgendwie womöglich weggeworfen werden.

Deshalb ist unser Plädoyer – gerade auch im Hinblick darauf, dass man KonsumentIn­nen zu einem sorgfältigen Umgang mit wertvollen Artikeln erziehen soll –, dass man ein Pfandsystem einführt, denn in Österreich haben wir im Gegensatz zur Schweiz, im Gegensatz zu den Niederlanden oder auch im Gegensatz zu Norwegen kein flächen­deckendes System dafür, dass man elektronischen Abfall abgeben kann. Wir richten es jetzt erst schön langsam systematisch ein, wobei ja die Kostenfrage noch nicht ge­regelt ist.

Wir brauchen eben vor diesem Hintergrund auf jeden Fall sinnvolle Pfandsysteme, und gerade im Handybereich ist es direkt sehr, sehr nahe liegend, dass wir hier bald ein Pfandsystem einführen. Ich denke nur daran, dass der Wiener Gemeinderat zum Bei­spiel im Jahr 2001 schon dafür plädiert hat.

Deswegen ersuche ich doch noch um Behandlung unseres Antrages in positiver Form; zumindest in einer nächsten Runde. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abge­ordneten der SPÖ.)

18.32

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Dipl.-Ing. Hofmann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


18.32

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Ich verstehe den Themenbereich, der schon mehrmals angezogen wurde, nämlich betreffend die Handys, im Zusammen­hang mit der vorliegenden Novelle zum Abfallwirtschaftsgesetz nicht. Es wurde einer-


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