Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 173

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teuren und den Kommunen diesbezüglich entsprechende Vereinbarungen getroffen werden müssen. Wir haben bis heute keine Vereinbarungen, und es gibt keine Rege­lung für jene Fälle, bei welchen derartige Vereinbarungen nicht getroffen wurden.

Da bedarf es – und das haben wir im Ausschuss erwähnt – ganz klarer Regelungen. Wir befürchten nämlich, dass dann, wenn keine Regelungen vorgenommen werden, wieder der Konsument, sprich: die Bürger und Bürgerinnen, zum finanziellen Handkuss kommt – und das ist für die Sozialdemokratie, sehr geehrte Damen und Herren, inak­zeptabel! (Beifall bei der SPÖ.)

Wir hegen auch die Befürchtung, dass die vorgesehenen Koordinierungsstellen in Zu­kunft als Lobbystellen für die Hersteller fungieren werden. Wir haben bereits im Aus­schuss darauf hingewiesen, und die Regierungsparteien konnten unsere Befürchtun­gen nicht zerstreuen. Wir haben auch den Herrn Minister im Ausschuss gefragt, ob es tatsächlich Anzeichen dafür gibt, diese Stellen bei der Wirtschaftskammer einzurichten, und der Herr Bundesminister war auch da nicht in der Lage, unsere Befürchtung zu zerstreuen.

Das ist eine Politik, die wir nicht mittragen können! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.26

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Hornek. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


18.26

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesmi­nister! Geschätzte Abgeordneten-Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Die nun vorliegende Novelle des Abfallwirtschaftsgesetztes stellt nicht nur eine weitere Anpassung an EU-Recht im Abfallbereich dar, sie bringt auch weitere Verbesserungen in der Abfallvermeidung und in der Rückführung der Abfallstoffe in den Produktionskreislauf. Ziel des Abfallwirtschaftsgesetzes beziehungsweise Haupt­gesichtspunkt dieser Novelle ist die Nachhaltigkeit, die eine Ressourcenschonung be­deutet. Ziel ist es, das immer noch wachsende Aufkommen von Abfall trotz umweltge­rechter nachhaltiger Nutzung der Abfälle einzudämmen.

Wie im letzten Umweltkontrollbericht dargestellt, fielen im Jahr 2001 über 3,2 Millionen Tonnen Abfälle aus Haushalten und ähnlichen Einrichtungen an. Ein Vergleich dazu: Im Jahr 1999 waren es knapp 3,1 Millionen Tonnen. Jener Anteil am Gesamtaufkom­men, der direkt und unbehandelt einer Deponierung zugeführt werden musste, ist von 28,5 auf 27,3 Prozent zurückgegangen. Die Steigerung des gesamten Aufkommens der Abfälle aus Haushalten und ähnlichen Einrichtungen konnte daher durch einen überproportionalen Erfolg bei der getrennten Sammlung und Verwertung von Altstoffen aufgefangen werden. Dies zeugt zwar einerseits von einem großen Umweltbewusst­sein der Österreicherinnen und Österreicher, deutet aber andererseits auf das ständige Anwachsen der Müllmengen hin, und dadurch wird signalisiert, dass noch immer Hand­lungsbedarf besteht. Die Ursachen für das im Kontrollzeitraum erhöhte Abfallaufkom­men aus Haushalten und ähnlichen Einrichtungen sind ein realer Bevölkerungszu­wachs und ein weiterhin steigender Wohlstand.

Meine Damen und Herren! Diese Daten zeigen, dass der steigende Wohlstand in der Bevölkerung, aber auch der sehr schnelle Fortschritt der Technologie und Produktion zu einem Konsumverhalten führen, das auch hinsichtlich der Abfallwirtschaft zu oftma­ligeren und rascheren Anpassungen der Gesetzesmaterien zwingt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ab 2007 ist es grundsätzlich verboten, Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr zu bringen, die Schwermetalle wie Kadmium, Quecksilber und Ähnliches enthalten. Letztverbraucher können ab August 2005 unent-


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