Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 172

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Verwertungssystemen der Produzenten, sodass diese Geräte wirklich rechtzeitig und ausreichend oft abgeholt werden.

Ganz klar ist auch: Es muss genau darauf geachtet werden, dass sich keiner übervor­teilt fühlt, denn wir ersehen einerseits aus den Pressemeldungen der Wirtschaft, dass diese Angst hat, dass sich Gemeinden ein Körberlgeld erwirtschaften, was nicht sein darf, wenn keine zusätzlichen Leistungen erbracht werden, andererseits kann es natür­lich auch nicht sein, dass den Gemeinden zusätzliche und höhere Kosten erwachsen. (Abg. Schopf: Wie wird das sichergestellt?) Da wird den Koordinierungsstellen, die in einer Verordnung geregelt werden, sehr wohl die notwendige Verantwortung zugeteilt.

Folgendes darf natürlich nicht sein – und genau darauf müssen die Koordinierungsstel­len schauen –: dass die Vereinbarungen, die zwischen den Sammelstellen der Ge­meinden und den Sammel- und Verwertungsstellen bei den Produzenten getroffen werden, zu Lasten der Bürger erfolgen. Es dürfen keine zusätzlichen Kosten für die Bürger anfallen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich appelliere daher an Sie alle, auch an Sie von der Sozialdemokratie, dass Sie im Sinne der Umwelt, im Sinne einer weiteren Abfallvermeidung, einer Vermeidung von größer werdenden Müllbergen von Elektroschrott dieser Novellierung zustimmen. (Bei­fall bei den Freiheitlichen.)

18.22

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Schopf. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


18.22

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Grundsätzlich ist diese EU-Richtlinie umweltpolitisch wichtig, sinnvoll und, ich denke, auch für die Republik Österreich von größter Bedeutung. Wir haben jedoch festgestellt, dass bei der Umsetzung – das er­kennt man, wenn man sich die Regierungsvorlage genauer ansieht – noch einige Pro­bleme vorhanden sind, und das ist letztendlich der Grund, warum wir heute dieser Re­gierungsvorlage unsere Zustimmung nicht geben können.

Ich erinnere an die Diskussion im Ausschuss. Uns ist es wichtig, nochmals darauf hin­zuweisen, dass da tatsächlich ganz, ganz wichtige Punkte geregelt werden sollen.

Das ist zum Ersten die Verpflichtung in der Richtlinie, dass in Zukunft die Hersteller, aber auch – und das wird immer zu wenig erwähnt – die Importeure die Verpflichtung haben, die gesamten Entsorgungskosten diverser Elektro- und Elektronikgeräte zu übernehmen.

Zum Zweiten – und das ist ebenfalls gerade für die Kommunen wichtig – werden die Gemeinden mit dieser Novelle verpflichtet, Abgabestellen einzurichten und diverses Gerät der Elektro- und Elektronikindustrie entgegenzunehmen.

Weiters werden die Abfallbesitzer verpflichtet, diese Abfälle vor Übergabe an die De­ponien untersuchen zu lassen. Die Abfälle müssen registriert werden. Die Abfallsamm­ler haben diese Aufgabe, aber auch die Abfallbehandler.

Sehr geehrte Damen und Herren! Bei genauem Lesen beziehungsweise genauer Ana­lyse der Formulierungen habe ich festgestellt, dass sie leider sehr unpräzise und schwammig sind, vor allem was den Punkt der Übernahme der Kosten angeht. Wir haben die Befürchtung, dass wieder einmal die Gemeinden und deren Bürgerinnen und Bürger zur Kassa gebeten werden. Es ist zwar klargestellt, dass die Bürger in Zu­kunft die Möglichkeit haben, Elektronik- und Elektrogeräte gratis bei Sammelzentren abzugeben, es gibt aber die Verpflichtung, dass zwischen den Herstellern, den Impor-


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