Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 171

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oder kaum mehr recycelt. Falls es doch dazu kommt, gilt das Recycling nur mehr als Down-cycling, das heißt, es verliert komplett seinen Wert.

Darum möchte ich darauf hinweisen, dass es sehr wohl Perspektiven nachwachsender Rohstoffe im stofflichen Bereich gibt, auch im Einsatz lang- und kurzlebiger Kunststoffe auf Basis nachwachsender Rohstoffe, wo wir einen hohen Bedarf an Forschung, an Erarbeitung von neuen Konzepten, an Unterstützung einer kleinen Forschungsindustrie haben, wo jetzt aber überhaupt nichts geschieht.

Ich verweise deswegen noch einmal auf unseren Entschließungsantrag, in dem wir drauf hinweisen, dass der Abwälzung der Kostentragung auf Kommunen Einhalt gebo­ten werden muss. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

18.18

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Dipl.-Ing. Achleitner. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.18

Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Kollege Oberhaidinger, der leider nicht mehr da ist, und Kol­legin Pfeffer, ich finde es schon sehr unverständlich, wenn Sie sich für Müllvermeidung einsetzen und dann gerade gegen diese Novellierung des Abfallwirtschaftsgesetzes stimmen. Es ist mir vollkommen unklar, weil in dieser Novelle wirklich erstmals die Ab­fallvermeidung bei Elektroschrott geregelt und wirklich sehr gut geregelt wird. Es ist Tatsache, dass der Elektroschrott seit Jahren unaufhaltsam zunimmt und die Entsor­gung nicht nur ein Problem für unsere Umwelt, sondern sogar ein Problem für die Ge­sundheit der Menschen darstellt.

Wenn man bedenkt, dass jährlich über 80 000 Tonnen an Computern, Küchengeräten, Waschmaschinen, also elektronischen und elektrischen Geräten in Österreich anfallen und bisher die Entsorgung der Geräte teilweise unsortiert im Haushaltsmüll erfolgt ist oder Elektrogeräte teilweise sogar auf wilden Deponien in Wäldern oder auf Wiesen abgelagert wurden, dann kann man sagen, dass es sehr wichtig und gut ist, dass end­lich die Abfallvermeidung mit dieser neuen Novelle einheitlich geregelt wird.

Der Wiederverwertungsgrad von Elektroschrott ist relativ hoch. Gerade durch dieses Gesetz werden die Firmen und Produzenten dazu angehalten, die Produkte endlich auch wieder zu verwerten, zu recyceln. Diese Novelle trägt dieser Tatsache also Rechnung.

In Zukunft werden von den Privathaushalten und allen Österreicherinnen und Österrei­chern diese Geräte gratis an den Sammelstellen – und das sind einerseits die Ge­meinden oder andererseits die Händler, die, wenn ein Neukauf eines Gerätes erfolgt, die Altgeräte zurücknehmen müssen und natürlich auch die Handys, von denen stän­dig gesprochen wird und zu denen die Grünen auch einen Antrag eingebracht haben – entgegengenommen. Dass es wirklich gratis ist – Kollege Oberhaidinger, der bemerkt hat, dass er glaubt, dass die Bürger dann in Zukunft etwas zahlen müssen, wüsste das auch, wenn er das Gesetz genau durchgelesen hätte –, steht ganz klar im § 28a: kos­tenlose Übernahme an den Sammelstellen in den Gemeinden. (Abg. Dr. Bauer: Aber wer zahlt das?)

Die Verantwortung für die Entsorgung und für die umweltgerechte Behandlung werden die Produzenten übernehmen. Sie müssen sich auch verpflichten, diese Geräte von den Sammelstellen abzuholen.

Es ist natürlich eine ganz besondere Herausforderung für die Koordinierungsstellen, die abstimmen müssen zwischen den Sammelstellen und zwischen den Sammel- und


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