oder kaum mehr recycelt. Falls es doch dazu kommt, gilt das Recycling nur mehr als Down-cycling, das heißt, es verliert komplett seinen Wert.
Darum möchte ich darauf hinweisen, dass es sehr wohl Perspektiven nachwachsender Rohstoffe im stofflichen Bereich gibt, auch im Einsatz lang- und kurzlebiger Kunststoffe auf Basis nachwachsender Rohstoffe, wo wir einen hohen Bedarf an Forschung, an Erarbeitung von neuen Konzepten, an Unterstützung einer kleinen Forschungsindustrie haben, wo jetzt aber überhaupt nichts geschieht.
Ich verweise deswegen noch einmal auf
unseren Entschließungsantrag, in dem wir drauf hinweisen, dass der Abwälzung
der Kostentragung auf Kommunen Einhalt geboten werden muss. – Danke
schön. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
18.18
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
18.18
Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Kollege Oberhaidinger, der leider nicht mehr da ist, und Kollegin Pfeffer, ich finde es schon sehr unverständlich, wenn Sie sich für Müllvermeidung einsetzen und dann gerade gegen diese Novellierung des Abfallwirtschaftsgesetzes stimmen. Es ist mir vollkommen unklar, weil in dieser Novelle wirklich erstmals die Abfallvermeidung bei Elektroschrott geregelt und wirklich sehr gut geregelt wird. Es ist Tatsache, dass der Elektroschrott seit Jahren unaufhaltsam zunimmt und die Entsorgung nicht nur ein Problem für unsere Umwelt, sondern sogar ein Problem für die Gesundheit der Menschen darstellt.
Wenn man bedenkt, dass jährlich über 80 000 Tonnen an Computern, Küchengeräten, Waschmaschinen, also elektronischen und elektrischen Geräten in Österreich anfallen und bisher die Entsorgung der Geräte teilweise unsortiert im Haushaltsmüll erfolgt ist oder Elektrogeräte teilweise sogar auf wilden Deponien in Wäldern oder auf Wiesen abgelagert wurden, dann kann man sagen, dass es sehr wichtig und gut ist, dass endlich die Abfallvermeidung mit dieser neuen Novelle einheitlich geregelt wird.
Der Wiederverwertungsgrad von
Elektroschrott ist relativ hoch. Gerade durch dieses Gesetz werden die Firmen
und Produzenten dazu angehalten, die Produkte endlich auch wieder zu verwerten,
zu recyceln. Diese Novelle trägt dieser Tatsache also Rechnung.
In Zukunft werden von den Privathaushalten und allen Österreicherinnen und Österreichern diese Geräte gratis an den Sammelstellen – und das sind einerseits die Gemeinden oder andererseits die Händler, die, wenn ein Neukauf eines Gerätes erfolgt, die Altgeräte zurücknehmen müssen und natürlich auch die Handys, von denen ständig gesprochen wird und zu denen die Grünen auch einen Antrag eingebracht haben – entgegengenommen. Dass es wirklich gratis ist – Kollege Oberhaidinger, der bemerkt hat, dass er glaubt, dass die Bürger dann in Zukunft etwas zahlen müssen, wüsste das auch, wenn er das Gesetz genau durchgelesen hätte –, steht ganz klar im § 28a: kostenlose Übernahme an den Sammelstellen in den Gemeinden. (Abg. Dr. Bauer: Aber wer zahlt das?)
Die Verantwortung für die Entsorgung und für die umweltgerechte Behandlung werden die Produzenten übernehmen. Sie müssen sich auch verpflichten, diese Geräte von den Sammelstellen abzuholen.
Es ist natürlich eine ganz besondere Herausforderung für die Koordinierungsstellen, die abstimmen müssen zwischen den Sammelstellen und zwischen den Sammel- und