Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 170

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die Gemeinden die Kosten eher weniger werden, da sie die Entsorgungskosten von den Unternehmen bezahlt bekommen. Das heißt, die Unternehmen unterliegen der Auflage, diese abzuholen.

Meine Damen und Herren! Wir sind für eine saubere Umwelt, und daher stimmen wir diesem Gesetz zu. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

18.13

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Rest-Hinterseer. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.13

Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Geschätzte Kolle­gin Machne, es überrascht mich, dass gerade du als ausgewiesene und sehr kenntnis­reiche Kommunalpolitikerin mit dieser Regelung derart einverstanden bist. Uns geht in dieser Novelle ganz dramatisch die Regelung der Frage ab, wer diese Kosten tatsäch­lich zu übernehmen hat. Wir lesen in der vorliegenden Novelle, dass die Kommunen verpflichtet sind, eine Sammelstelle für Elektro- und Elektronikaltgeräte aus Haushalten einzurichten. Das ist natürlich sinnvoll, und dagegen ist nichts einzuwenden. In der Novelle ist aber nichts darüber zu lesen, dass die Hersteller die Kosten dafür zu über­nehmen haben.

Wir haben deshalb einen Entschließungsantrag vorbereitet und eingebracht, worin der Herr Bundesminister aufgefordert wird, in seiner Verordnung zur Novelle darauf hinzu­weisen beziehungsweise darauf Bedacht zu nehmen, dass die Hersteller tatsächlich zur Kostenübernahme verpflichtet werden. Anders kann ich mir das nicht vorstellen, und ich wüsste nicht, wie es gehen sollte, dass einzelne Gemeinden an die Hersteller herantreten und sich das Geld für diese Kosten dann selber holen. Du sagst: 7 € gehö­ren der Vergangenheit an! Aber wer wird das jetzt einheben? Wer wird jetzt diese Kos­ten übernehmen? Fürs Erste werden das die Kommunen sein. Dazu steht nichts im Gesetz. Bitte zeige mir die Stelle, wo das im Gesetz drinnensteht! Das fehlt komplett, und das wurde auch vom Länderarbeitskreis Abfallwirtschaft der Oberösterreicher als absoluter Mangel festgehalten. Auch da wird der Minister gebeten, dafür Sorge zu tra­gen, dass das in der Verordnung zur Umsetzung dann auf jeden Fall drinnensteht.

Wir haben auch darauf hingewiesen, dass die Chance wieder nicht genützt wurde, im Sinne der Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie tatsächlich die Öffentlichkeit wirklich früh­zeitig und effektiv einzubeziehen. Wir haben darauf hingewiesen, dass es jetzt nur per Internet möglich ist, während Organisationen wie die Wirtschaftskammer und die Prä­sidentenkonferenz eine eigene Exklusivausfertigung bekommen. Wir haben auch dar­auf hingewiesen oder wir weisen darauf hin, dass eine frühzeitige und effektive Mitar­beit an der Überarbeitung von Plänen und Programmen wohl nicht möglich ist, weil längst nicht mehr alle Optionen offen stehen, wenn die fertigen Pakete bereits im Inter­net präsentiert werden. Das ist weder frühzeitig noch effektiv!

Wenn man sich diese vielen Verordnungen und EU-Richtlinien anschaut, dann verliert man ganz den Blick darauf, dass andere Dinge eigentlich überhaupt nicht erledigt wor­den sind, nämlich zum Beispiel in dem Bereich, den Kollegin Pfeffer angesprochen hat, wie es also mit dem Anwachsen der Müllberge insgesamt ausschaut. Da gibt es keine Anstrengung zur Vermeidung von Müll, kaum Initiativen in der Perspektive nachwach­sender Rohstoffe im stofflichen Bereich und weiterhin das Abwälzen der Kostentragung auf die Kommunen und auf die öffentliche Hand, während die Gewinne dieses rasan­ten Umsetzungskreislaufes privatisiert werden. In diesem immer rasanteren Kreislauf von neue Waren herstellen, kaufen und sofort wieder wegwerfen, wird nicht recycelt


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