Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 169

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Wichtig ist aber auch, meine Damen und Herren, eine klar sichtbare Kennzeichnung. Es muss sofort ersichtlich sein, ob man zu einer Mehrwegflasche greift oder nicht. Vor allem für die älteren Menschen unter uns, die den Kleindruck nicht lesen können, ist das sonst ein enormes Problem.

Ich war vor einiger Zeit zu Besuch in einer Mineralwasserabfüllanlage. Aus einem zwei Zentimeter großem Plastikstück wurde eine Flasche gepresst und gleich mit Mineral­wasser gefüllt. Ich gebe schon zu, dass dieser Vorgang praktisch, sauber und auch hygienisch ist. Aber im Sinne der Abfallvermeidung muss ein Umdenken stattfinden.

Erschreckend ist aber auch die enorme Ansammlung von Plastik, wie sie auch in der eigenen Familie zu beobachten ist, bis der Müll abgeholt wird. Im Burgenland sind wir ja auch mit dieser Entsorgung vorbildlich. Trotzdem wächst der Plastikmüllberg von Jahr zu Jahr. Daher ist auch die Wirtschaft, sind die Erzeuger in die Pflicht zu nehmen und dazu anzuhalten, nicht jedes einzelne Stück mit Plastik zu verpacken. Auch da muss ein Umdenken stattfinden.

Ich glaube dem Herrn Bundesminister Pröll, dass er sich am Anfang seiner Amtszeit bemüht hat, eine Lösung zu finden. Aber das Problem hat sich leider eher verschlech­tert als verbessert. Wenn es keine Vorschriften für die Unternehmen und Betriebe gibt, nützt es herzlich wenig, an die Menschen zu appellieren, sie mögen doch bei ihrem täglichen Einkauf auf den Müllberg achten. Das ist nämlich, auch wenn man guten Wil­lens ist, gar nicht so einfach. Da müsste mehr geschehen. Wir können leider diesem Gesetz unsere Zustimmung nicht geben. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

18.10

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Machne. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


18.10

Abgeordnete Helga Machne (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesmi­nister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Gegensatz zum Kollegen Oberhaidinger, der momentan leider nicht da ist, bin ich überzeugt davon, dass diese Abfallwirt­schaftsgesetznovelle sehr wohl eine Verbesserung bringen wird, insbesondere was die Abgabe von Elektronikaltgeräten in den Abfallwirtschaftszentren der Gemeinden be­trifft, und zwar sowohl für die Bürger als auch für die Gemeinden. Derzeit ist es so, dass die Bürger den Elektronikschrott in den schon bestehenden Abfallwirtschaftszent­ren abgeben. Manche Gemeinden nehmen das unentgeltlich entgegen, manche Ge­meinden verlangen dafür ein Entgelt, und insofern werden auch die Bürger in Öster­reich unterschiedlich behandelt.

Mit diesem Gesetz wird das dann meines Erachtens für alle Bürger gleich sein, und ich möchte ein Beispiel bringen. Bei uns werden die Elektronikgeräte in den entsprechen­den Abgabestellen kostenlos angenommen. Wir tun das auch deshalb, damit der Elekt­ronikschrott nicht illegal entsorgt wird, denn es ist natürlich auch ein Problem, wenn man überall die alten Geräte findet. Derzeit bezahlt unser Abfallwirtschaftsverband allerdings rund 7 € für die Entsorgung eines Fernsehgerätes. Das wird der Vergangen­heit angehören, da die Unternehmer verpflichtet werden, die Geräte wieder zurückzu­nehmen. Auch wenn die Kosten vielleicht wieder auf die neuen Geräte aufgeschlagen werden, denke ich mir doch, dass die Unternehmen sehr wohl Mittel und Wege finden werden, vielleicht auch Teile der Altgeräte wieder verwerten zu können, was dann auch beiden nützt.

Ich denke, dass wir hiemit eine EU-Richtlinie richtig übernehmen, und wir schaffen auch für die Bürger ein zusätzliches Service, indem zum einen alle Österreicher und Österreicherinnen ihre Altgeräte kostenlos abgeben können und zum anderen auch für


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