Vorsorgeprinzip und Nachhaltigkeitsprinzip, das sind die Grundlagen für die österreichische Umweltpolitik im Bereich der Abfallwirtschaft. Wir orientieren uns an drei grundsätzlichen Leitmotiven: der Vermeidung, der Verwertung und der Beseitigung. In diesen Kontext reihen sich die Novelle 2004 und drei Bereiche der Umsetzung der Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie ein, die dafür sorgen wird, dass die Öffentlichkeit bei der Erstellung des Bundesabfallwirtschaftsplans und bei Genehmigungsverfahren für größere Behandlungsanlagen verstärkt informiert und einbezogen werden kann.
Zum Zweiten: Umsetzung der Richtlinie über strategische Umweltprüfung. Diese Richtlinie legt fest, wann Pläne und Programme strategisch-umweltprüfungspflichtig sein sollen, die Erstellung eines Umweltberichts, die Öffentlichkeitsbeteiligung, die Einbeziehung von Umweltbehörden im Verfahren und gegebenenfalls grenzüberschreitende Konsultationen.
Der wohl wichtigste Bereich ist die Umsetzung der Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte, sodass nach dieser Novelle ab 13. August 2005 alle alten und kaputten Elektrogeräte von den entsprechenden Sammeleinrichtungen oder dem Handel EU-weit gratis zurückgenommen werden. Das Ziel ist: Pro EU-Bürger und Jahr sollen rund vier Kilogramm Elektroschrott auf diese Art und Weise gesammelt werden. Die bestehenden Sammelstrukturen der Gemeinden werden weiter benutzt. Die Behandlungskosten, die bisher von den Gemeinden, von den Kommunen getragen wurden, sind ab Mitte August 2005 von den Herstellern zu übernehmen. Eine entsprechende Verordnung ist derzeit in Begutachtung.
Neben der schon im Abfallwirtschaftsgesetz 2002 verankerten Herstellerverantwortung ergänzt diese Novelle die gesetzlichen Grundlagen insbesondere um folgende drei Punkte: um die unabhängige Koordinierungsstelle, die die Finanzierung der Sammelinfrastruktur bei den Gemeinden sicherzustellen hat, die Verankerung einer Vereinbarung über die Finanzierung der Sammelinfrastruktur und der Öffentlichkeitsarbeit im Abfallwirtschaftsgesetz und eine Vereinbarung, die auch sicherstellen soll, dass bestimmte Kosten den Kommunen abzugelten sind.
Insgesamt erscheint dies eine sehr
angemessene, vernünftige Weiterentwicklung des
Abfallwirtschaftsgesetzes 2002, und wir dürfen alle im Parlament
vertretenen Parteien um ihre Zustimmung ersuchen. (Beifall bei der ÖVP und
den Freiheitlichen.)
18.07
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Pfeffer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.
18.07
Abgeordnete Katharina Pfeffer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die Menge der Einwegverpackungen steigt ins Unermessliche. Da hat sich in den letzten Jahren ein Prozess entwickelt, dem wir, so meine ich, per Gesetz einen Riegel vorschieben müssten. Wenn nicht endlich gehandelt wird, ist es nur mehr eine Frage der Zeit, bis die Pfandmehrwegflasche ein exotisches Einzelstück im Supermarktregal sein wird. Das kann wirklich nicht in unserem Interesse sein.
Ein Bericht der Wirtschaftskammer ist mehr als ernüchternd. Erstmals sank bei Mineralwasser die Mehrwegquote auf 43,6 Prozent, während sie im Jahr 2000 noch bei 65 Prozent lag. Es hat sich also innerhalb von drei, vier Jahren der Anteil um mehr als 20 Prozent verringert. Dies ist leider ein Beweis dafür, dass freiwillige Selbstverpflichtung in der Praxis nicht funktioniert. Die Einwegquoten werden dadurch nicht gesenkt. Jeder Einzelne von uns müsste daher in sich gehen und nachdenken, wie er oder sie mit diesem Problem umgeht und fertig wird.