erfolgen soll.
Das heißt, der Arbeitgeber, also das Luftfahrtunternehmen, sagt, was es will,
die Behörde stellt einen entsprechenden Bescheid aus, der Arbeitnehmer erfährt
dann, wann er arbeiten muss und wann er ruhen darf. Eine Parteienstellung ist
nicht vorgesehen, es gibt praktisch null Mitbestimmung. Die wirtschaftlichen
Interessen haben Vorrang, die Arbeitnehmerinteressen haben Nachrang, wie schon
so oft bei Gesetzesvorlagen dieser Bundesregierung. (Beifall bei der SPÖ.)
Ob das nicht
alles gegen das Gemeinschaftsrecht, gegen die Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie
verstößt, wird die Zukunft zeigen, sehr verehrte Damen und Herren. Wir jedenfalls
glauben, dass da Verstöße vorliegen.
Wir haben schon
im Ausschuss gesagt, dass Arbeitszeitregelungen so zu gestalten sind, dass sie
jedenfalls im Gesetz festgehalten sind, dass das nicht, wie in diesem Fall,
durch Bescheid und Verordnung geregelt wird. Das wollen wir nicht, und das werden
wir auch nicht akzeptieren. (Beifall bei der SPÖ.)
22.46
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Mag. Tancsits. Auch seine Redezeit beträgt 2 Minuten. – Bitte.
22.46
Abgeordneter Mag. Walter Tancsits (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Kollege Riepl hat uns beim Arbeitszeitgesetz nicht die Pointe verraten, nämlich dass es nur um eine EU-konforme Übertragung einer seit Jahrzehnten bestehenden Praxis und rechtlichen Regelung geht (Abg. Öllinger: Eine schlechte Praxis!), die wir selbstverständlich weiterführen werden – zur Zufriedenheit aller Beteiligten und der kleinen Sozialpartnerschaft im Bereich der Luftfahrtunternehmen.
Ich freue mich aber, dass wir die Zustimmung zur Änderung des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes bekommen. Dabei geht es darum, dass wir nicht, wie bei der Pensionsdebatte gefordert, neuerliche Schutzbestimmungen des Arbeitsmarktes, die dort für ältere Arbeitnehmer notwendig sind, in die Pensionsfinanzierung hineintransferieren, sondern dass wir die Probleme an der Wurzel packen (Abg. Öllinger: „An der Wurzel“?), dass ich also in die Korridorpension nicht gedrängt werden kann, sondern dass ich da weiterhin selbstverständlich wie jeder andere Arbeitnehmer behandelt werden muss und dass damit auch die Bonus- und Maluszahlung des Dienstgebers weiterhin über das 62. Lebensjahr hinaus gilt.
Das ist natürlich nicht alles, aber ein wesentlicher Beitrag des Gesetzgebers zu einer neuen Behaltekultur, von der wir wünschen, dass sie weiter in unserem Wirtschafts- und Arbeitsleben Platz greift. (Beifall bei der ÖVP.)
22.48
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Öllinger. 5 Minuten, oder? (Abg. Öllinger – auf dem Weg zum Rednerpult –: Ja sicher! Mindestens!) – Bitte, Herr Abgeordneter.
22.48
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Ich verstehe erst jetzt gut, warum diese Gesetze so spät behandelt werden, denn es handelt sich wirklich um Gesetze, um Novellierungen, die man besser verstecken sollte. (Abg. Dolinschek: Es sind Anpassungsgesetze!) Schlechte Anpassungsgesetze! Gut, wir stimmen der Verlängerung des Malus zu, aber eine wirklich gute Lösung ist das nicht. (Demonstrativer Beifall des Abg. Dolinschek. – Abg. Wittauer: Was ist in euch gefahren? Nur weil es so spät ist?)
Anders ist es beim Arbeitszeitgesetz und beim Arbeitsruhegesetz. Das ist wirklich eine unerträglich schlechte Anpassung, und es nützt Ihnen nichts, meine sehr geehrten