Ich bitte jene
Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf eintreten, um ein Zeichen der
Zustimmung. – Dieser Gesetzentwurf wird einstimmig angenommen.
Wir kommen
sogleich zur dritten Lesung.
Wer diesem
Gesetzentwurf auch in dritter Lesung zustimmt, den bitte ich um ein entsprechendes
Zeichen. – Auch in dritter Lesung wird dieser Gesetzentwurf einstimmig
angenommen.
19. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Antrag 477/A der Abgeordneten Mag. Walter Tancsits, Sigisbert
Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird (773 d.B.)
20. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über die Regierungsvorlage (664 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das
Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden (774 d.B.)
21. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über die Regierungsvorlage (547 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das
Landarbeitsgesetz 1984 geändert wird (775 d.B.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zu den Punkten 19 bis 21 der Tagesordnung, über welche
die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine
mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet
ist als Erster Herr Abgeordneter Riepl. Er wünscht 2 Minuten zu
sprechen. – Bitte, Herr Abgeordneter.
22.44
Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Hohes Haus! Zuerst zum Tagesordnungspunkt 19,
der die Änderung des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes betrifft: Es
soll die Maluspflicht der Dienstgeber bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses
von Arbeitnehmern bleiben. Ich denke, dass ist gut so, deshalb werden wir dem
zustimmen.
TOP 20 ist
der Gesetzentwurf betreffend Arbeitszeitgesetz und Arbeitsruhegesetz. Da wird
versucht, eine Umsetzung der Arbeitszeitrichtlinie der Europäischen Union für
fliegendes Personal von Luftfahrtunternehmen zu realisieren.
Dazu gibt es
keine Zustimmung der sozialdemokratischen Fraktion. Die Umsetzung der
EU-Richtlinie erfolgt nämlich nur zu einem Teil, wie wir meinen. Das in der
EU-Richtlinie verankerte Recht auf Versetzung bei gesundheitlichen
Problemen – hier geht es um die Nachtarbeit – wird im
Arbeitszeitgesetz nicht nachvollzogen. Ich spreche da von der Klausel 4
der EU-Richtlinie.
Die Klausel 8 ist aus unserer Sicht ebenfalls nicht umgesetzt. Dabei geht es um eine gleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit. Dies fehlt in dieser Regierungsvorlage. Es soll zwar das Arbeitszeitgesetz für fliegendes Personal gelten, jedoch gibt es keine klare Regelung der Arbeitszeiten und der Ruhezeiten. Vorgesehen ist, dass eine solche Regelung durch bescheidmäßige Genehmigung auf Antrag des jeweiligen Arbeitsgebers