Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 257

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Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf eintreten, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Dieser Gesetzentwurf wird einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer diesem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung zustimmt, den bitte ich um ein ent­sprechendes Zeichen. – Auch in dritter Lesung wird dieser Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

19. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 477/A der Ab­geordneten Mag. Walter Tancsits, Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzie­rungsgesetz geändert wird (773 d.B.)

20. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (664 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhege­setz geändert werden (774 d.B.)

21. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (547 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Landarbeitsgesetz 1984 geändert wird (775 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zu den Punkten 19 bis 21 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Abgeordneter Riepl. Er wünscht 2 Minuten zu sprechen. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


22.44

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Hohes Haus! Zuerst zum Tagesordnungspunkt 19, der die Änderung des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes betrifft: Es soll die Maluspflicht der Dienstgeber bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses von Arbeitneh­mern bleiben. Ich denke, dass ist gut so, deshalb werden wir dem zustimmen.

TOP 20 ist der Gesetzentwurf betreffend Arbeitszeitgesetz und Arbeitsruhegesetz. Da wird versucht, eine Umsetzung der Arbeitszeitrichtlinie der Europäischen Union für fliegendes Personal von Luftfahrtunternehmen zu realisieren.

Dazu gibt es keine Zustimmung der sozialdemokratischen Fraktion. Die Umsetzung der EU-Richtlinie erfolgt nämlich nur zu einem Teil, wie wir meinen. Das in der EU-Richtlinie verankerte Recht auf Versetzung bei gesundheitlichen Problemen – hier geht es um die Nachtarbeit – wird im Arbeitszeitgesetz nicht nachvollzogen. Ich spreche da von der Klausel 4 der EU-Richtlinie.

Die Klausel 8 ist aus unserer Sicht ebenfalls nicht umgesetzt. Dabei geht es um eine gleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit. Dies fehlt in dieser Regierungsvorlage. Es soll zwar das Arbeitszeitgesetz für fliegendes Personal gelten, jedoch gibt es keine klare Regelung der Arbeitszeiten und der Ruhezeiten. Vorgesehen ist, dass eine solche Re­gelung durch bescheidmäßige Genehmigung auf Antrag des jeweiligen Arbeitsgebers


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