Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 272

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kussion der PISA-Studie gesehen haben, die sich aber umgekehrt im heurigen Budget mit 190 Millionen € zusätzlich niederschlagen, und zwar für Pensionsaufwand, der hö­her ist.

Das heißt, was wir tatsächlich sparen, wenn Sie Leute mit 50 und knapp darüber in Pension schicken und dadurch einen riesigen Pensionsaufwand hervorrufen und wenn diese Leute dann im Aktivstand fehlen, das sei dahingestellt.

Zum Antrag selbst und zum Gesetz selbst haben wir ja bereits unsere Zustimmung bekannt gegeben. Es ist auch sehr wichtig, dass wir uns auf diesen Entschließungsan­trag verständigen konnten. Er erfüllt nicht das, was wir heute gerne gehabt hätten, aber er ist doch ein deutliches Zeichen an die Regierung, und daher stimmen wir ihm auch zu.

Ich möchte aber diese Gelegenheit noch dazu nützen, folgenden Antrag einzubringen, der nämlich diese Gleichstellung mit den Universitätsabsolventen sofort vorsieht:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Wittmann, DDr. Niederwieser und KollegInnen betreffend Gleich­stellung der Fachhochschulabsolventen mit anderen Hochschulabsolventen hinsichtlich der Bestellungserfordernisse nach dem BDG

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der Gesetzesantrag im Ausschussbericht 767 d.B. betreffend die Regierungsvorlage zur Dienstrechts-Novelle 2004, 685 d.B., wird wie folgt geändert:

Artikel 1 Z 47 lautet:

„Z 47. Anlage 1 Z 1.12 zweiter Satz lautet:

„Diese ist durch den Erwerb eines Diplom-, Magister- oder Doktorgrades gemäß § 87 Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002 oder eines Diplom- oder Magistergrades gemäß § 5 Abs. 1 des Fachhochschul-Studiengesetzes nachzuweisen.““

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Mit dieser Bestimmung könnte das Hohe Haus dieses Thema auch gleich heute erledi­gen, was sicher der bessere Weg wäre.

Lassen Sie mich abschließend noch auf Folgendes hinweisen: Wenn jetzt über ein neues Dienstrecht verhandelt wird, dann steht ja auch die Lösung anderer großer Probleme noch an. Der Bologna-Prozess wurde erwähnt. Der Bologna-Prozess sieht das dreigliedrige Studium vor, und nach dem jetzigen Stand des Dienstrechtes im öf­fentlichen Dienst ist der Bachelor nach wie vor nicht – also auch der Bachelor! – als erster Studienteil oder als erste Phase eines Studiums, als erster Studienabschluss anerkannt. Dieses Thema taucht unweigerlich spätestens dann auf, wenn die Ersten ihr Studium beenden.

Alle Studien sind jetzt umgestellt, die Studierenden sind mittendrin. Es wäre ein Gebot der Fairness, ihnen möglichst schnell zu sagen, in welcher Form der Bachelor nach dem Universitätsgesetz künftig im öffentlichen Dienst behandelt wird. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

 


23.25

 


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