Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Herrn Abgeordnetem DDr. Niederwieser eingebrachte Abänderungsantrag der Abgeordneten Wittmann, Niederwieser ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Fauland 2 Minuten zu uns. – Bitte.
23.26
Abgeordneter Markus Fauland (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Zu dem gerade gestellten Abänderungsantrag von DDr. Niederwieser möchte ich nur anmerken – ich glaube, es ist gerade vorhin auch von Klubobmann Scheibner dargelegt worden –, dass das derzeitige System des Beamtendienstrechtes noch nicht auf diese sehr rasch erfolgte Regelung anwendbar ist, sondern wir würden uns damit Probleme schaffen, die das System nicht verkraften würde. Man muss zuerst einmal das System adaptieren, das System an die neuen Herausforderungen anpassen, und erst dann kann man sich Gedanken darüber machen, das umzusetzen.
Wie schon angemerkt, gerade im Bereich des Lehrgangs „Militärische Führung“ produzieren wir dann ad hoc auf einmal 100 Akademiker pro Jahr mehr. Das System ist nicht in der Lage, diese Leute aufzunehmen. Zuerst müssen wir einmal in diesem System die notwendigen Adaptierungen durchführen, und dann werden wir den zweiten Teil vollziehen. Also eine Schritt-für-Schritt-Taktik wäre anzuraten.
Die Ernennungserfordernisse im derzeitigen
Beamtenschema sind sicher eine Sache, die der Vergangenheit angehören sollte.
Man muss da neue Wege in Richtung einer funktionsbezogenen Einstufung der
Leute, die im öffentlichen Dienst tätig sind, beschreiten und sich schön
langsam dort hinentwickeln, denn nur so kann man einen homogenen Übergang vom
jetzigen System schaffen und dann auch die Bedürfnisse sowohl der
Bakkalaureat-Studenten als auch jener an den Fachhochschulen vollinhaltlich
umsetzen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
23.27
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Grander. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
23.27
Abgeordnete Maria Grander (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Zur Dienstrechts-Novelle 2004: Ich möchte ganz kurz auf die Novelle eingehen, die die dienstrechtliche Grundlage für die Telearbeit im Bundesdienst, die Telearbeit auch im öffentlichen Dienst schafft. Es erfolgt die Einführung der Telearbeit durch ausdrückliche dienstrechtliche Bestimmungen. Im Jahr 2002 ist dies bereits von der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst eingereicht worden, und jetzt kommt es, was gut ist, denn damit wird vor allem dem Wunsch junger Familien nach besserer Vereinbarkeit von Beruf und Familie entgegengekommen.
Der Dienstgeber hat dem Dienstnehmer anfallende Kosten zu ersetzen. Es ist eine Mitwirkung auch der Personalvertretung bei der Telearbeit gegeben, also der Dienstgeber wird verpflichtet, dem Dienststellenausschuss schriftlich mitzuteilen, dass er beabsichtigt, einem Dienstnehmer Telearbeit zu gewähren. – Das wäre ganz kurz der Inhalt zum Punkt Telearbeit.
Im Sinne der vorgeschrittenen Zeit möchte ich nur noch einmal kurz den guten sozialpartnerschaftlichen Dialog hervorheben. Ich denke, es waren gute Verhandlungen, und es ist auch das Gesetz im Gesamten gut gelungen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
23.29