Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Pendl. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
23.29
Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Wie schon meine Vorrednerinnen und Vorredner hier ausgeführt haben, handelt es sich bei dieser Novelle um ein Verhandlungsergebnis zwischen der Bundesregierung und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst. Ich glaube, wir alle bekennen uns auch zu diesem Verhandlungsergebnis, wobei ich schon eines sagen möchte, weil ich es mir eigentlich wirklich erwartet hätte: Ich saß dann gar nicht am Verhandlungstisch, aber nachdem ich den Innenminister auch bereits im Ausschuss gefragt habe, warum er eigentlich im Bundesministerium für Inneres eine bessere Rückfallsregelung für Exekutivbeamte diskutiert hat, und da das, wie mir mitgeteilt wurde, auch der Wunsch des Ressorts ist, hat es mich dann verwundert, dass das nicht ebenfalls im Rahmen der Dienstrechts-Novelle mitverhandelt worden ist.
Das wäre schön gewesen. Gerade im Hinblick auf die Neufassung des Sicherheitspolizeigesetzes hätte das sicherlich viele Kolleginnen und Kollegen der Exekutive zusätzlich abgesichert.
Ich möchte mich aber, weil das ein Punkt ist, der den gesamten öffentlichen Dienst betrifft, namens der Fraktion sozialdemokratischer Parlamentarier bei den öffentlich Bediensteten sehr, sehr herzlich für ihre Dienstleitung bedanken. Ich möchte mich speziell bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Parlamentsdirektion bedanken und Sie alle einladen: Denken wir immer daran, die Kolleginnen und Kollegen leisten einen erstklassigen Dienst für die Bürgerinnen und Bürger und für uns! Sehen wir sie daher nicht immer nur als Kostenfaktor! (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Bravo!)
23.31
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Praßl 2 Minuten. – Bitte.
23.31
Abgeordneter Michael Praßl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Änderung des Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetzes umfasst im Wesentlichen Angleichungstatbestände, die in diesem Gesetz auf Grund von Änderungen in anderen Gesetzesmaterien notwendig geworden sind.
Sehr geehrte Damen und Herren! Einerseits mussten Sonderbestimmungen für Dienstnehmerinnen in Folge des EU-Gleichbehandlungsgebotes zurückgenommen werden, andererseits konnten aber arbeitsrechtliche Verbesserungen in dieses Gesetz eingebaut werden.
Ich darf hier vielleicht zwei Verbesserungen nennen: die Ausweitung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle und die Erweiterung der Freizeitgewährung für die Suche eines neuen Arbeitsplatzes bei Dienstgeberkündigung. Das sind sehr wesentliche Punkte, die sich nun verbessernd auswirken.
Der Arbeitsplatzsicherung dient auch die neu geschaffene Bestimmung, wonach Dienstnehmer mit befristeten Arbeitsverhältnissen bevorzugt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren! Im § 55 werden auch die urlaubsrechtlichen Bestimmungen, was die Ersatzleistungen anlangt, an das Urlaubsgesetz angepasst. Da es hier eine Vier-Parteien-Einigung gibt, verehrte Damen und Herren, glaube ich, dass es