Wir haben
zweitens einen Verbandsvorstand, der sich künftig auf genau das zu konzentrieren
hat, was ein Vorstand tut: Er hat das Management zu bestellen, die Vertretung
nach außen wahrzunehmen, er hat generell alles, was in diesem Hauptverband
wichtig ist und nicht der Trägerkonferenz vorbehalten ist, zu erledigen.
Der
Verbandsvorstand ist schlanker als bisher, er ist aber nach wie vor paritätisch
aufgeteilt zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern, und das ist auch
ein wichtiger Grundsatz. (Zwischenruf des
Abg. Dr. Bauer.)
Meine
Damen und Herren! Wir gehen daher in dieser Richtung nach wie vor nach dem
Grundsatz der Selbstverwaltung vor. Ich halte das für richtig. Da gibt es
andere Diskussionen darüber: Es ist zum Beispiel zu Recht auch die Frage zu
stellen, inwieweit der Hauptverband bisher richtig strukturiert war. Ich glaube
aber, dass man dem Grundsatz der Selbstverwaltung Rechnung tragen muss, weil
damit einerseits die Nähe zu den Versicherten gewährleistet ist und
andererseits auch die Nähe zur Praxis, schließlich sitzen ja in der
Trägerkonferenz all die Funktionäre der einzelnen Sozialversicherungsträger,
die gewährleisten, dass im Hauptverband praxisnahe Politik gemacht wird.
Geschätzte
Damen und Herren von der Sozialdemokratie! Ich weiß schon, dass Sie einen
anderen Zugang haben, dass Sie lieber etwas anderes in den Mittelpunkt stellen
würden, aber ich darf für meine Fraktion festhalten: Uns ist das Wohl der
Versicherten und uns ist eine effiziente und kostenbewusste Organisationsform wichtiger
als die Zahl von Köpfen nach einer Farbenlehre. – Das können Sie sich in
Ihr Stammbuch schreiben, Herr Kollege. (Beifall bei der ÖVP und bei
Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Ich
möchte auf etwas anderes eingehen, das zeigt, wie faszinierend Zukunftsgestaltung
auch im Rahmen dieses Reformvorhabens ist. Wir haben in diesem 3. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz
auch Grundlagen gelegt für den Betrieb eines neuen Forschungszentrums, das auch
zur Behandlung von Krebspatienten entscheidende Beiträge leisten wird.
Es geht
um das Projekt MedAustron. Fünf Standorte in ganz Europa soll es geben, die künftig eine Behandlung
von Krebspatienten mit einer Punktbestrahlung gewährleisten können, die vielen
das Überleben sichern kann. Ich meine, dass wir als Österreicher stolz und
froh sein können, dass eines dieser Projekte in Österreich stationiert wird,
nämlich in Wiener Neustadt in Niederösterreich, und dass es damit in Zukunft
möglich sein wird, den Menschen besser, aber auch mit medizinischem Fortschritt
ausgestattet zu helfen.
Das ist
faszinierende Zukunftsgestaltung. Mit diesem Gesetz werden Grundlagen gelegt,
und darüber freuen wir uns! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der
Freiheitlichen.)
Ich darf
bei dieser Gelegenheit festhalten, dass das auch wirtschaftliche Effekte haben
wird. Das IHS hat uns eine Studie vorgelegt, die besagt, dass damit, hoch
gerechnet auf einen 15-jährigen Betriebszeitraum, 320 Millionen €
Wertschöpfung in Österreich verbunden sind. Wir Österreicher,
Niederösterreicher, sollten uns alle darüber freuen, dass das möglich wird.
Ich denke
daher, das sind substantielle Fortschritte in die Richtung, wie wir mit einem
Sozialrechtsänderungsgesetz nicht nur Vorgaben eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes
entsprechen können, sondern auch eine faszinierende Zukunftsgestaltung im
Interesse und zum Wohle der Patienten durchführen können.
Geschätzte Damen und Herren! Ich darf daher für meine Fraktion noch einmal festhalten: Uns geht es nicht um die Farbenlehre (ironische Heiterkeit und Zwischenrufe bei der SPÖ), uns geht es um effiziente Strukturen. Ich weiß, dass Sie das mit