Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 38

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Wir haben zweitens einen Verbandsvorstand, der sich künftig auf genau das zu kon­zentrieren hat, was ein Vorstand tut: Er hat das Management zu bestellen, die Ver­tretung nach außen wahrzunehmen, er hat generell alles, was in diesem Haupt­verband wichtig ist und nicht der Trägerkonferenz vorbehalten ist, zu erledigen.

Der Verbandsvorstand ist schlanker als bisher, er ist aber nach wie vor paritätisch aufgeteilt zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern, und das ist auch ein wichtiger Grundsatz. (Zwischenruf des Abg. Dr. Bauer.)

Meine Damen und Herren! Wir gehen daher in dieser Richtung nach wie vor nach dem Grundsatz der Selbstverwaltung vor. Ich halte das für richtig. Da gibt es andere Dis­kussionen darüber: Es ist zum Beispiel zu Recht auch die Frage zu stellen, inwieweit der Hauptverband bisher richtig strukturiert war. Ich glaube aber, dass man dem Grundsatz der Selbstverwaltung Rechnung tragen muss, weil damit einerseits die Nähe zu den Versicherten gewährleistet ist und andererseits auch die Nähe zur Praxis, schließlich sitzen ja in der Trägerkonferenz all die Funktionäre der einzelnen Sozial­versicherungsträger, die gewährleisten, dass im Hauptverband praxisnahe Politik gemacht wird.

Geschätzte Damen und Herren von der Sozialdemokratie! Ich weiß schon, dass Sie einen anderen Zugang haben, dass Sie lieber etwas anderes in den Mittelpunkt stellen würden, aber ich darf für meine Fraktion festhalten: Uns ist das Wohl der Versicherten und uns ist eine effiziente und kostenbewusste Organisationsform wichtiger als die Zahl von Köpfen nach einer Farbenlehre. – Das können Sie sich in Ihr Stammbuch schreiben, Herr Kollege. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Ich möchte auf etwas anderes eingehen, das zeigt, wie faszinierend Zukunfts­ge­staltung auch im Rahmen dieses Reformvorhabens ist. Wir haben in diesem 3. So­zialversicherungs-Änderungsgesetz auch Grundlagen gelegt für den Betrieb eines neuen Forschungszentrums, das auch zur Behandlung von Krebspatienten entschei­dende Beiträge leisten wird.

Es geht um das Projekt MedAustron. Fünf Standorte in ganz Europa soll es geben, die künftig eine Behandlung von Krebspatienten mit einer Punktbestrahlung gewähr­leisten können, die vielen das Überleben sichern kann. Ich meine, dass wir als Öster­reicher stolz und froh sein können, dass eines dieser Projekte in Österreich stationiert wird, nämlich in Wiener Neustadt in Niederösterreich, und dass es damit in Zukunft möglich sein wird, den Menschen besser, aber auch mit medizinischem Fortschritt ausgestattet zu helfen.

Das ist faszinierende Zukunftsgestaltung. Mit diesem Gesetz werden Grundlagen gelegt, und darüber freuen wir uns! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Ich darf bei dieser Gelegenheit festhalten, dass das auch wirtschaftliche Effekte haben wird. Das IHS hat uns eine Studie vorgelegt, die besagt, dass damit, hoch gerechnet auf einen 15-jährigen Betriebszeitraum, 320 Millionen € Wertschöpfung in Österreich verbunden sind. Wir Österreicher, Niederösterreicher, sollten uns alle darüber freuen, dass das möglich wird.

Ich denke daher, das sind substantielle Fortschritte in die Richtung, wie wir mit einem Sozialrechtsänderungsgesetz nicht nur Vorgaben eines Erkenntnisses des Verfas­sungsgerichtshofes entsprechen können, sondern auch eine faszinierende Zukunfts­gestaltung im Interesse und zum Wohle der Patienten durchführen können.

Geschätzte Damen und Herren! Ich darf daher für meine Fraktion noch einmal festhalten: Uns geht es nicht um die Farbenlehre (ironische Heiterkeit und Zwischen­rufe bei der SPÖ), uns geht es um effiziente Strukturen. Ich weiß, dass Sie das mit


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