Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 42

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richtungen der Sozialversicherung abgeben und damit die heutige Trägerstruktur stärken. Mit der Neuorganisation dieses Hauptverbandes soll weiters eine Steigerung der Effizienz und Effektivität der Sozialversicherung einhergehen.

Konkret besteht der Hauptverband künftig nur mehr aus zwei anstatt aus fünf Ver­waltungskörpern. Statt der Hauptversammlung gibt es jetzt die Trägerkonferenz und statt des Verwaltungsrates den Verbandsvorstand.

Erstmalig werden die Seniorenvertreter mit eingebunden. Es gibt drei Seniorenvertreter als gleichwertige Mitglieder in den Verwaltungskörpern, die in den Hauptverband ent­sandt worden sind. Inklusive dieser drei Pensionistenvertreter ist die Zahl der Mitglieder in der Trägerkonferenz verringert worden, nämlich von 38 auf 37. Der Ver­bandsvorstand wird in Zukunft ebenfalls nur noch aus zwölf Mitgliedern bestehen und nicht mehr aus 14 so wie bisher. Die Parität der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite wird beibehalten. Sehr geehrte Damen und Herren! Nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Parität beibehalten bleibt!

Auf Arbeitgeberseite steht das Vorschlagsrecht für fünf Mitglieder der Wirtschafts­kammer zu und für ein Mitglied der Präsidentenkonferenz der Landwirtschafts­kam­mern. Auf Arbeitnehmerseite werden fünf Mitglieder von der Bundesarbeitskammer und ein Mitglied von der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst entsandt. Was wollen Sie noch? Ist das nicht paritätisch besetzt? Was wollen Sie? Wieso sprechen Sie hier von „Umfärbelungen“? (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Die Wirtschaftskammer Österreich und die Bundesarbeitskammer haben bei ihren Vor­schlägen auf die Wahlergebnisse nach dem d’Hondt’schen System Bedacht zu neh­men. (Neuerliche Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Herr Kollege, wieso sind Sie so nervös? – Weil ich Recht habe! Durch Ihre Nervosität geben Sie mir hier ganz einfach Recht! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Geschätzte Damen und Herren! Das Sozial- und Gesundheitsforum bleibt ebenfalls als beratendes Gremium im Hauptverband bestehen. Die Controllinggruppe ist zwar jetzt kein eigener Verwaltungskörper mehr, bleibt aber dort beratend tätig. Herr Kollege Öllinger! Ein modernes Management soll auch im Hauptverband seinen Platz haben, um rechtzeitig auf die Herausforderungen der Zukunft reagieren zu können. (Abg. Silhavy: Eben!)

Dieses Sozialversicherungs-Änderungsgesetz enthält nicht nur Bestimmungen über den Hauptverband und dessen Organisation, sondern zahlreiche weitere Adaptie­rungen und Ergänzungen des Sozialversicherungsrechts, die der weiteren Anpassung der Rechtsentwicklung und Harmonisierung im Sozialversicherungsrecht dienen.

Es gibt zum Beispiel eine Neuregelung bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – das wird Sie ebenfalls interessieren –, nämlich die Ausweitung der Zuschussregelung bei der Entgeltfortzahlung wird nun von der AUVA übernommen. Davon werden Kleinbetriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern profitieren. Es gibt eine Neuadaptierung der chefärztlichen Bestimmungen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Und es gibt eine Verschiebung des Zeitpunktes der Einhebung der Gebühr für die e-Card. Geschätzte Damen und Herren! Das ist ein wesentlicher Punkt. Die Chipkarte, eine unendliche Geschichte, wird jetzt endlich finalisiert. Die Gebühr von 10 € wird mit 15. No­vember 2005 eingehoben. (Zwischenruf der Abg. Silhavy.)

Ich habe hier einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Tancsits, Dolinschek und Kollegen vorbereitet, der zur Verteilung aufliegt und hier eingebracht ist. Dieser sieht vor, dass das Service-Entgelt jeweils zum 15. November für das folgende Kalen­derjahr, in diesem Fall also für 2006, zu bezahlen ist. (Abg. Silhavy: Nur für die ASVG-Versicherten, Herr Kollege Dolinschek! – Abg. Dr. Partik-Pablé: Horchen Sie zu!)

 


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