richtungen der Sozialversicherung abgeben und damit die heutige Trägerstruktur stärken. Mit der Neuorganisation dieses Hauptverbandes soll weiters eine Steigerung der Effizienz und Effektivität der Sozialversicherung einhergehen.
Konkret besteht der Hauptverband künftig nur mehr aus zwei anstatt aus fünf Verwaltungskörpern. Statt der Hauptversammlung gibt es jetzt die Trägerkonferenz und statt des Verwaltungsrates den Verbandsvorstand.
Erstmalig werden die Seniorenvertreter mit eingebunden. Es gibt drei Seniorenvertreter als gleichwertige Mitglieder in den Verwaltungskörpern, die in den Hauptverband entsandt worden sind. Inklusive dieser drei Pensionistenvertreter ist die Zahl der Mitglieder in der Trägerkonferenz verringert worden, nämlich von 38 auf 37. Der Verbandsvorstand wird in Zukunft ebenfalls nur noch aus zwölf Mitgliedern bestehen und nicht mehr aus 14 so wie bisher. Die Parität der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite wird beibehalten. Sehr geehrte Damen und Herren! Nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Parität beibehalten bleibt!
Auf Arbeitgeberseite steht das Vorschlagsrecht für fünf Mitglieder der Wirtschaftskammer zu und für ein Mitglied der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern. Auf Arbeitnehmerseite werden fünf Mitglieder von der Bundesarbeitskammer und ein Mitglied von der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst entsandt. Was wollen Sie noch? Ist das nicht paritätisch besetzt? Was wollen Sie? Wieso sprechen Sie hier von „Umfärbelungen“? (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Die Wirtschaftskammer Österreich und die
Bundesarbeitskammer haben bei ihren Vorschlägen auf die Wahlergebnisse nach
dem d’Hondt’schen System Bedacht zu nehmen. (Neuerliche Zwischenrufe bei
der SPÖ.) – Herr Kollege, wieso sind Sie so nervös? – Weil ich
Recht habe! Durch Ihre Nervosität geben Sie mir hier ganz einfach Recht! (Beifall
bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Geschätzte Damen und Herren! Das Sozial- und Gesundheitsforum bleibt ebenfalls als beratendes Gremium im Hauptverband bestehen. Die Controllinggruppe ist zwar jetzt kein eigener Verwaltungskörper mehr, bleibt aber dort beratend tätig. Herr Kollege Öllinger! Ein modernes Management soll auch im Hauptverband seinen Platz haben, um rechtzeitig auf die Herausforderungen der Zukunft reagieren zu können. (Abg. Silhavy: Eben!)
Dieses Sozialversicherungs-Änderungsgesetz enthält nicht nur Bestimmungen über den Hauptverband und dessen Organisation, sondern zahlreiche weitere Adaptierungen und Ergänzungen des Sozialversicherungsrechts, die der weiteren Anpassung der Rechtsentwicklung und Harmonisierung im Sozialversicherungsrecht dienen.
Es gibt zum Beispiel eine Neuregelung bei
der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – das wird Sie ebenfalls
interessieren –, nämlich die Ausweitung der Zuschussregelung bei der
Entgeltfortzahlung wird nun von der AUVA übernommen. Davon werden Kleinbetriebe
mit bis zu 50 Mitarbeitern profitieren. Es gibt eine Neuadaptierung der
chefärztlichen Bestimmungen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Und es gibt
eine Verschiebung des Zeitpunktes der Einhebung der Gebühr für die e-Card.
Geschätzte Damen und Herren! Das ist ein wesentlicher Punkt. Die Chipkarte,
eine unendliche Geschichte, wird jetzt endlich finalisiert. Die Gebühr von
10 € wird mit 15. November 2005 eingehoben. (Zwischenruf der
Abg. Silhavy.)
Ich habe hier einen Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Tancsits, Dolinschek und Kollegen vorbereitet, der
zur Verteilung aufliegt und hier eingebracht ist. Dieser sieht vor, dass das
Service-Entgelt jeweils zum 15. November für das folgende Kalenderjahr,
in diesem Fall also für 2006, zu bezahlen ist. (Abg. Silhavy: Nur für
die ASVG-Versicherten, Herr Kollege Dolinschek! – Abg. Dr. Partik-Pablé:
Horchen Sie zu!)