der Vergangenheit an. In Österreich wird es dann eine Chip-Karte anstatt eines Krankenscheines geben, und zwar erstmalig 2006. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Aufpassen, sonst wissts ihr’s wieder net! 2006 wird das sein – und für diese Gebühr eine Einmaleinhebung von 10 €. – Also das lästige zum Arbeitgeber Hingehen, sich dort einen Krankenschein ausstellen lassen, jedes Mal 50 S zahlen, das gehört der Vergangenheit an! (Neuerliche Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Ich weiß schon, dass ihr schreit, weil ihr diese Krankenscheingebühr eingeführt habt! Wer schreit, ist schuldig! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Ironische Heiterkeit bei der SPÖ.)
Das gehört der Vergangenheit an! In Zukunft ist es so: Wie mit einer Bankomat-Karte kann der Versicherte mit der Chip-Karte zu jedem Arzt gehen, braucht keinen Einsatz mehr zu zahlen und so weiter. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)
Das ist ein Sozialversicherungssystem für die Zukunft (Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen), das sind Reformen für die Bevölkerung! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Silhavy: Aber nicht für die Menschen!)
11.08
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Rauch-Kallat. Redezeit: 8 Minuten. – Bitte, Frau Ministerin.
11.08
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Aus demokratiepolitischen Erwägungen werde ich versuchen, meine Redezeit nicht voll auszuschöpfen, um die Zeit für den langen Schlusssatz meines Kollegen Herbert Haupt in der Fernseh-Übertragungszeit sozusagen wieder hereinzubringen, und ich hoffe, dass ich trotzdem in der restlichen Zeit alles unterbringen kann.
Die Hauptverbands-Reform, wie sie heute vorliegt, hat alle vom Verfassungsgerichtshof aufgehobenen Punkte berücksichtigt: Die Trägerkonferenz spiegelt die österreichische Sozialversicherungslandschaft wider und enthält zusätzlich Seniorenvertreterinnen und -vertreter.
Der Verbandsvorstand hat die vom Verfassungsgerichtshof geforderte Anbindung seiner Mitglieder an die Sozialversicherungen ebenfalls berücksichtigt, indem diese entweder aus dem Vorstand der Controlling-Gruppe oder der Generalversammlung dieser Versicherungsträger kommen müssen. Der Verbandsvorstand hat darüber hinaus die Generalkompetenz, vertritt den Hauptverband nach außen und hat damit auch ein Weisungsrecht an das Verbands-Management, das an die Weisungen des Vorstandes gebunden ist.
Die Parität – mein Kollege Herbert Haupt hat das bereits ausgeführt – wurde vom Verfassungsgerichtshof nicht in Frage gestellt, und ich möchte ausdrücklich festhalten, dass diese Parität auch auf Grund der Gelder, die in die Sozialversicherungen in Österreich fließen, absolut gerechtfertigt ist, denn zur Hälfte zahlen die Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen in diese Sozialversicherungen und zur Hälfte die Arbeitnehmerinnen und -nehmer.
Der Hauptverband ist auch das wichtigste Koordinationsorgan innerhalb der Sozialversicherungen. Es kommen ihm bedeutende Aufgaben zu, so zum Beispiel die EDV-Koordination innerhalb der Sozialversicherungsträger. Da ist ja in der Vergangenheit einiges gelungen: In den vergangenen zwei, drei Jahren konnten wir die vielen unterschiedlichen EDV-Systeme zusammenführen, auch in einer ITSV, und letztendlich werden alle Österreicherinnen und Österreicher die Gesundheitskarte, die e-Card spätestens im November 2005 haben. Damit wird es uns gelingen, eine nahezu