Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 80

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Es ist keine Rede von Abschaffen demokratischer Wahlen. Es ist bei den Hoch­schülerschaften keine Rede von Abschaffen der Bundesvertretung und auch nicht von Geld wegnehmen. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Alles Erfindung!) An den Universitäten werden in Zukunft ganz basisdemokratisch von jedem Studierenden die Studenten­vertretungen gewählt – wie bisher. (Abg. Parnigoni: ...! Aber Sie wollen das so!)

Die Universitätsvertretungen entsenden dann in die Bundesvertretung – wie in vielen anderen Interessenvertretungen, wie zum Beispiel in der Arbeiterkammer. (Abg. Broukal: Falsch, Frau Achleitner! Es wird nicht richtiger durch Wiederholen!) Die Bundesvertretung übernimmt nach wie vor Uni-übergreifende Anliegen. Der Unter­schied ist nur, dass natürlich die Vertretungen und die Interessen der Universitäten mehr berücksichtigt werden. Da es sehr unterschiedliche Universitäten in Österreich gibt, ist es nur richtig, dass die unterschiedlichen Interessen dort verstärkt vertreten werden.

Auch die finanziellen Mittel werden deswegen nicht weniger, sondern sie werden dorthin verlagert, wo die Arbeit geschieht, dorthin verlagert, wo mehr Arbeit für die Interessen der Universitäten und die Interessen der Studierenden geleistet wird.

Früher erfolgte eine Verteilung von 30 Prozent der gesamten ÖH-Beiträge an die Bundesvertretung, von 70 Prozent an die Universitäten. Jetzt kommt mehr Geld an die Universitäten, wobei 85 Prozent an die Universitäten und 15 Prozent an die Bundes­vertretung fließen. Das Gesamtbudget – noch einmal zur Wiederholung – bleibt aber gleich.

Die Universitätsvertretung hat durch das neue Gesetz mehr Rechte. Sie kann durch mehr Transparenz betreffend die Verwendung der Studiengebühren etwas von den Rektoraten erfahren. Sie hat das Recht, darüber informiert zu werden. Sie hat auch das Recht, bei Sitzungen des Uni-Rates angehört zu werden.

Gerade Herr Kollege Broukal hat in einer Aussendung gefordert, dass das politische Studierendenparlament ein buntes sein soll. – Ja, genau dem wird Rechnung getragen, indem Minderheiten geschützt werden. Kleine Standorte, kleine Universitäten sollen auch das Recht haben, in der Bundesvertretung vorzukommen. Deswegen können kleine Standorte mit mehr als 1 000 Studierenden ein Mandat in der Bundesvertretung haben. Kleinere Universitäten und Akademien bilden dann eine Entsendungs­gemein­schaft. (Ruf bei der ÖVP: Das ist Demokratie!)

Stärkung wird durch die Listenverbände auch gegenüber kleineren wahlwerbenden Gruppen gewährleistet. Es ist gut so, dass auch da die Kleineren eine Chance haben. Ich möchte nur darauf hinweisen, genau so geschieht es auch beim Österreichischen Gewerkschaftsbund. Dort wird auch die Anzahl der Delegierten in den Bundeskongress entsendet, dort haben auch die kleinsten Gewerkschaften das Recht, mindestens vier stimmberechtigte Vertreter zu entsenden. Es wird also überall darauf geschaut, dass Minderheiten das Recht haben, ihre Rechte zu vertreten. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Reform des HochschülerInnenschaftsgesetzes wird den neuen Strukturen an den Unis gerecht und stärkt die demokratisch gewählten Interessenvertretungen vor Ort.

Ich sage Ihnen Folgendes, sehr geehrte Damen und Herren von der SPÖ und den Grünen: Machen Sie endlich Schluss damit, dass Sie durch Ihre Aussagen die Öster­reicherinnen und Österreicher verunsichern! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.08

 


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