Entschließungsantrag
der Abgeordneten Broukal, Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gewährleistung der Direktwahl der ÖH-Bundesvertretung und tatsächliche Stärkung der Universitätsvertretungen, eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Forschung
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden Entschließungsantrag:
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird aufgefordert, dem Nationalrat Gesetzesvorschläge vorzulegen, die Folgendes sicherstellen:
Gewährleistung der Direktwahl der ÖH-Bundesvertretung im Hochschülerschaftsgesetz,
passives Wahlrecht für ausländische Studierende.
Tatsächliche Stärkung der Universitätsvertretungen im Universitätsgesetz durch:
Einführung der Drittelparität im Senat,
Sitz und Stimme des/der Universitätsvertretungsvorsitzenden im Universitätsrat sowie
verpflichtende Einladung des/der Vorsitzenden der Universitätsvertretungen zu den Sitzungen des Rektorats.“
*****
Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
14.30
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Entschließungsantrag der Abgeordneten Broukal, Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der
Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der
Abgeordneten Broukal, Dr.Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gewährleistung
der Direktwahl der ÖH-Bundesvertretung und tatsächliche Stärkung der
Universitätsvertretungen, eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des
Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Antrag 465/A der
Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek, Dipl.-Ing. Elke Achleitner,
Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Hochschülerschaftsgesetz 1998 geändert wird (764 d.B.)
Die Novelle zum Hochschülerschaftsgesetz kommt einer Zerschlagung
der Bundesvertretung der ÖH gleich. Das österreichweite Studierendenparlament
wird in Zukunft nicht mehr direkt gewählt werden, stattdessen wird das höchste
bundesweite Gremium von den einzelnen Universitätsvertretungen beschickt, wobei
auch der Grundsatz „eine Person eine Stimme“ gröblich missachtet wird. Die
kritische StudentInnenvertretung soll durch das neue Hochschülerschaftsgesetz
einfach „mundtot“ gemacht werden.