Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 126

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Ein Initiativantrag ist ein demokratisch legitimiertes Instrument. Wer letztendlich über die Zusammensetzung der Studienvertretung entscheiden wird, das sind Wählerinnen und Wähler an den Universitäten, die in erster Linie – und auch ich habe viele Ge­spräche mit Studierenden geführt – eine starke Studienvertretung wünschen, die ihre Anliegen und Probleme vor Ort kennt und direkt umsetzen kann, weil sie dafür die Macht und die Mittel hat.

Meine Damen und Herren! Zu viele Studierende haben sich zu lange von ihrer Vertretung, für die sie Pflichtbeiträge zahlen, nicht vertreten gefühlt. Es wird Zeit, dass diese Vertretung sie wieder vertritt. In das vorliegende ÖH-Gesetz sind Vorstellungen der Studierenden eingeflossen. Ich bin überzeugt davon, dass sich die Auswirkungen des Gesetzes in stärkeren Studienvertretungen, stärkerer Beteiligung bei den ÖH-Wahlen und Maßnahmen der einzelnen Universitäten für ihre Studierenden in nicht allzu ferner Zukunft zeigen werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Frei­heitlichen.)

14.41

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte.

 


14.42

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bun­desregierung! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir könnten jetzt die Sicherheitsdebatte weiterführen, nämlich beim Produktsicherheitsgesetz, dem wir allerdings zustimmen werden. Das ist nicht Ihnen zu verdanken, sondern den Kolleginnen und Kollegen in der Sektion Konsumentenschutz, die hervorragende Arbeit geleistet haben, indem sie die Produktsicherheitsrichtlinie perfekt umgesetzt haben. Ich möchte mich namens meiner Fraktion bei den Mitarbeitern der Sektion Konsumen­tenschutz recht herzlich bedanken. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Das Produktsicherheitsgesetz ist die einzige legistische Kompetenz, die dem Konsu­mentenschutzminister zukommt. Herr Bundesminister Haupt, sonst haben Sie nur die Koordinierungstätigkeit. Und da frage ich mich schon, wie es hier weitergeht. Heute Vormittag haben Sie in der Fragestunde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein ausgearbeiteter Vorschlag zur ZPO-Novelle, der mit dem VKI, mit der Wissenschaft, mit den Experten Ihres Hauses ausgearbeitet wurde, an der ÖVP, genauer gesagt, an der Wirtschaftskammer, an den Banken gescheitert ist.

Ich frage jetzt als Konsumentenschützer und Konsumentenschutzsprecher der SPÖ: Was werden Sie, Herr Bundesminister, tun, um den berechtigten Interessen der Kon­sumenten in Österreich zum Durchbruch zu verhelfen und diese ZPO-Novelle tat­sächlich zustande zu bringen?

Nun kurz zu diesem Gesetz. Dieses Gesetz ist ein gutes Gesetz und wird die Situation nicht nur in Österreich, sondern europaweit verbessern. Es kam zu einer begrifflichen Harmonisierung. Es wurden auch die Meldepflichten relativiert, weil sich gerade die Ärzte nicht daran gehalten haben. Und es gibt auch neue Regelungen für die Markt­überwachung.

Mir gefällt ein Punkt – und es freut mich, dass Frau Bundesministerin Rauch-Kallat hier sitzt –: Nach dem Produktsicherheitsgesetz gibt es nämlich eine Marktbeobachtung im Internet hinsichtlich gefährlicher Produkte. Das sind beispielsweise auch gefälschte Arzneimittel, die dort präsentiert werden. Nur, Frau Bundesministerin, im Arzneimittel­gesetz und im Lebensmittelgesetz haben wir das nicht. Und wir Sozialdemokraten erwarten uns bei der Reform des Lebensmittelrechts, beim Lebensmittelsicherheits­gesetz, dass auch im Lebensmittelbereich und im Arzneimittelbereich eine Markt­-


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