Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 174

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geben, vom Konvent angefangen bis in die jetzige Gesetzgebung hinein. Sie wissen, dass der Pflegebereich Länderkompetenz ist, und es ist absurd, pflegende Menschen in der Kompetenz der Länder zu belassen, wohl wissend, dass Menschen gepflegt wer­den, weil sie eben krank sind. Ich habe noch nie gehört, dass gesunde Menschen gepflegt werden müssen, und daher sollte der Bund hier mehr Regelungskompetenz bekommen.

Summa summarum: Dieses gesamte Paket hat gute Anteile, setzt aber voraus, dass man an ein Leben glaubt, das im Konjunktiv stattfindet – und Konjunktive haben wir, so meine ich, schon zu viele.

Der Problembereich der Länder ist einer, den man sich wirklich genauer anschauen muss. In diesem Zusammenhang kritisiere ich dezidiert die Gesundheitsplattformen der Länder, weil man hier den Ländern durch die Zusammensetzung der Stimmengewichte wieder Kompetenzen beziehungsweise Regelungsvollmachten gibt. Sie sagen zwar beziehungsweise schreiben vor, dass Land und Sozialversicherung fifty-fifty im Stim­menanteil zu gewichten sind, aber da kommen dann noch der Bund, die Ärztekammer, die Interessenvertretung von Städten und Gemeinden, die Patientenvertretung – das ist sogar sehr gut – und die Rechtsträger der Krankenanstalten dazu. Dann schreiben Sie, dass in unterschiedlichen Bereichen – im stationären, im ambulanten und im Koor­dinationsbereich – wechselnde und jeweils andere Mehrheiten bestehen sollten, und im Koordinationsbereich, der eigentlich der wichtigste ist und wo auch von Ihnen der größte Regelungsbedarf erkannt wurde, sollte Einvernehmen hergestellt werden.

Zuvor habe ich sechs, sieben Player genannt, und jetzt sagen Sie mir, wie oft zwischen diesen Einvernehmen in essentiellen Fragen herrschen wird. Mich hätte anfangs sogar beruhigt, dass der Bund in gewissen Dingen ein Veto-Recht hätte, wenn nämlich gegen Regelungen der Bundesagentur verstoßen wird. Ich fürchte nur, dass die Bun­desagentur, wie die Kräfteverhältnisse in Österreich nun einmal sind, keine Regelun­gen treffen wird, wo es zu einem Veto kommen muss, denn die Länder werden mit allem einverstanden sein, was Sie machen. Das halte ich schon für ein kleines Manko, ohne jetzt damit unbedingt die Länder beleidigen zu wollen. (Beifall bei den Grünen.)

Gut in Ihrem Paket ist das Gesundheitsqualitätsgesetz, es ist in den allermeisten Punk­ten sehr gut, und wir werden daher auch eine getrennte Abstimmung bezüglich Arti­kel 9 verlangen. Ich hoffe nur, dass dieses Gesundheitsqualitätsgesetz nicht nur Papier bleibt, und wenn man da zusammenarbeiten kann, ist es gut.

Mit Vorbehalten – und da wurden ja einige von uns geäußert – gut finde ich das Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfondsgesetz, aber nicht deswegen, weil ich private Krankenanstalten als die Lösung aller Probleme ansehe, sondern weil durch Einführung des LKF-Systems Sie und andere erstmals Kontrolle über private Kranken­anstalten bekommen auch bezüglich der Qualitätssicherung und ihrer Gesundheits­daten im Outcome. Das halte ich für wichtig.

Wenn ich mir allerdings – und das ist jetzt eine Bitte an Sie – die Liste privater Kran­kenanstalten anschaue, da wird mir leicht wunderlich zumute, was da alles unter Kran­kenanstalten subsumiert wird. Hier sollte man schon so etwas einführen wie ein TÜV- oder anderes Gütesiegel, ein Austria-Gütesiegel oder was auch immer. Da müssen Sie etwas machen, denn da sind einige potemkinsche Dörfer zu finden, wo ich meine Patienten nicht unbedingt hinschicken würde.

Noch etwas Positives zum Schluss. Den Vier-Parteien-Antrag einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu Palliativ Care in der geriatrischen Pflege finde ich ganz hervorragend. Ich hoffe nur, dass der Bund da auch etwas vorgibt und der Wert von sterbenden und alten Menschen nicht nur ein ideeller, gesellschaftlicher bleibt, sondern sich endlich auch monetär ausdrückt.

 


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