Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 173

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haben sich diesen Tag redlich verdient. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und des Abg. Scheibner.)

17.24

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

 


17.25

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Kollege Rasinger, Sie haben uns etwas über Deutschland erzählt. (Abg. Dr. Rasinger: Vorgelesen!) Sie haben nur Grönland noch ausgelassen. Mir ist klar, dass man zu diesem Gesundheitsreformpaket nicht so einfach ja und nicht so einfach nein sagen kann, und das will ich auch hier nicht tun.

Mir ist ebenso klar, dass es in Artikel-15a-Vereinbarungen und Finanzaus­gleichsver­hand­lungen zu Kompromissen kommen muss. Nicht immer sind Kompromisse aber die Idealform dessen, was man sich als Resultat wünscht. Daher möchte ich versuchen, die Qualität dieser Kompromisse ein bisschen zu durchleuchten. Diese Auseinan­dersetzung ist einfach notwendig.

Vorab: Ich gebe zu, dass die Diskussion um die Reform durchaus mit gewissem Elan und überraschenderweise themenbezogen fast flächendeckend über sehr viele Frage­stellungen begonnen hat. Es waren auch Gespräche, die man jedenfalls als konstruktiv bewerten darf und bewerten musste. Wenn man dann aber sieht, was in den Ver­hand­lungen mit den Ländern letztlich passiert ist, kann ich das Resultat nicht voll mittragen. Ganz bezeichnend ist ein redaktioneller Fehler: Wenn in den 15a-Vereinbarungen, in einem der ersten Sätze der Präambel, steht: Es ist eine hoch stehende medizinische Versorgung bürgerunabhängig zu gewährleisten, so hätten Sie „bürger“ und „unab­hängig“ auseinander schreiben müssen, denn dann kommen die Kosten oder die Einkommen der Leute. Ein bisschen bürgerunabhängig scheint es mir teilweise aber schon zu sein, denn von den schönen Zielen, die es anfänglich gegeben hat – bun­deseinheitlichere Planung, Vorgabe an die Länder mit gewissen Rahmengesetzen bezüglich Qualität und Bedarfsplanung –, ist nicht mehr viel Verbindliches übrig geblie­ben außer Überschriften, die ich nahezu alle unterschreiben könnte.

Frau Bundesministerin! Wir haben Erfahrungen mit 15a-Vereinbarungen. Wenn ich nur daran denke, was mit Krankenanstaltenplänen und Großgeräteplänen in Österreich passiert ist, die alle von den Ländern unterschrieben waren, dann ist mein Optimismus ein zumindest schaumgebremster. (Abg. Öllinger: Da gibt es Beispiele!) Positive Aus­nahmen in diesen 15a-Vereinbarungen gibt es im Planungs- und Steuerungsbereich, aber da muss man dann genau anschauen, wie geplant und gesteuert werden soll.

Mir tut Leid, dass man nicht differenziert abstimmen kann, schon deswegen nicht, weil Finanzausgleichsverhandlungen, 15a-Vereinbarungen und diverse Gesundheitsge­set­ze dermaßen überlappend und verzahnend zur Abstimmung gestellt werden, dass man nicht getrennt zu einzelnen positiven Positionen auch positiv Stellung nehmen kann. Das geht nicht. In der zweiten Lesung möglicherweise schon, aber darüber hinaus eigentlich nicht. (Abg. Scheibner: Das können Sie dann ja auch in zweiter Lesung noch tun!) In zweiter Lesung werde ich das auch in einem Punkt machen.

Um das in Zukunft zu vermeiden, würde ich versuchen: Wenn diese Gespräche recht­zeitig beginnen, kann man vielleicht die Abstimmungen so zerlegen, dass dabei etwas Vernünftiges herauskommt und man nicht so pauschal handeln muss.

Frau Bundesministerin, in diesen Gesetzen ist etwas definiert, was sich integrierte Planung des stationären, ambulanten, des Rehabilitations- und des Pflegebereiches nennt. Und hier habe ich meine Zweifel, und da ist, meine ich, Regelungsbedarf ge-


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