Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 180

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

17.53

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Gesundheitspaket, das heute beschlossen wird, hat schon – Frau Ministerin, das wissen Sie auch – noch wesentliche Mängel, die eigentlich nicht hätten sein sollen. Ich weiß – ich habe da auch meine Erfahrungen –, dass es nicht einfach ist, mit den Ländern etwas auszuverhandeln, noch dazu, wenn sie selber zahlen sollen.

Dass das natürlich ein Problem werden wird, haben wir alle gewusst, Frau Ministerin, aber das Mindeste, was ich mir erwartet hätte, ist, dass es wirklich eine gemeinsame Finanzierung gibt und dass das nicht wieder aufgedröselt ist auf neun Bundesländer und in neun eigenen Töpfen, und darüber gibt es dann noch einen Hut, unter dem sich das alles sammelt.

Das ist eigentlich nicht Ihr Ziel gewesen, aber die Länder sind einfach so kräftig und stark, und es ist einfach nicht gegangen. Die Länder haben sich ihre Kompetenzen schon geholt. Manchmal, Frau Minister, habe ich auch das Gefühl, dass die Gesund­heitspolitik immer mehr weggeht von der Bundesverantwortung, und das ist, würde ich sagen, eine Entwicklung, der man nicht so einfach zuschauen kann, sondern ich denke, dass Gesundheit gefördert wird und dass Krankheit behandelt wird, muss vor­dringliche Aufgabe des Bundes sein, in allen Facetten, Frau Ministerin. Und davon sind wir wieder ein Stück weiter entfernt.

Ich möchte jetzt zu einigen Punkten Stellung nehmen, und zwar zunächst zum Gesundheitsqualitätsgesetz. Ja, Frau Ministerin, es ist ganz super, was da drinnen steht, aber die 15a-Verträge sind noch nicht unterschrieben (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Rauch-Kallat), und selbst wenn sie dann unterschrieben sind oder inzwischen unterschrieben worden sind, dann heißt das noch lange nicht, dass sie auch eingehalten werden. Wir wissen das aus der Pflegevorsorge. Die Verträge dazu wurden 1993 unterschrieben, aber bis heute sind sie nicht eingehalten, und darauf, dass die Maßnahmen, die damals in den 15a-Verträgen mit unterzeichnet worden sind, umgesetzt werden, warten wir noch in ganz Österreich. Und so ähnlich wird es ganz sicher Ihnen auch ergehen, weil das auch ein Bereich ist, der natürlich mit finanziellen Auswirkungen verbunden ist.

Ich glaube, wir werden uns in relativ kurzer Zeit anschauen müssen, wie weit die Län­der tatsächlich den Artikel-15a-Vertrag einhalten beziehungsweise welche Möglich­keiten Sie denn haben, dies auch einzufordern. In der Regel sind die Möglichkeiten natürlich sehr, sehr gering. Sie wissen es ja. Ich kann mich noch erinnern, was beim Pflegegeldgesetz Frau Ministerin Hostasch nicht alles versucht hat, wie sie die Länder bekniet hat, mit dem Ergebnis, dass sie ganz einfach gescheitert ist.

Es ist ganz nett, wenn jetzt drinnen steht, dass die Qualität von Leistungen zum Bei­spiel auch in Pflegeheimen gelten soll, aber ob die Länder es dann wirklich tun, das ist, wie gesagt, alles offen. Und dass Sie mit den Qualitätskontrollen natürlich mit den Ärzten in Konflikt kommen, weil das derzeit im Ärztegesetz geregelt ist, das ist auch schon vorprogrammiert.

Der zweite Bereich ist das Gesundheitstelematikgesetz. Ich weiß, Frau Ministerin, das Gesundheitstelematikgesetz betrifft hauptsächlich nur die Übertragung von Daten. Aber die Schwierigkeit ist: Welche Daten dürfen übertragen werden? Und vor allem: Wer hat Zugang zu diesen Daten? Das ist eine ganz, ganz gefährliche Angelegenheit, denn jetzt steht drinnen, dass all jene Zugang zu diesen Daten haben sollten oder haben werden, die diese gesundheitsrelevanten Daten brauchen. Sie wissen genau, das geht hin bis zu jeder Versicherung, denn wenn heute jemand eine private Kran­kenversicherung abschließt, dann wird natürlich die Versicherungsanstalt verlangen,


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite