Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 181

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

dass sie auch Zugang zu diesen Daten hat. Damit gehen die Daten mehr oder weniger in Hände, wo sie wirklich völlig unkontrolliert sind, und das ist wirklich eine große Gefahr.

Den Umstand, dass in den Daten außerdem auch Lebensgewohnheiten abgespeichert sind, halte ich auch für gefährlich. Sie haben uns gesagt, das betrifft mehr oder weniger nur Daten im engeren Sinn, also ob jemand Alkoholiker ist oder ob er starker Raucher ist. Das ist der Anfang, Frau Ministerin, und wir wissen alle, dass dem wahr­scheinlich kein Ende gesetzt ist und dass da in der Regel auf wesentlich mehr Daten zugegriffen wird, als wir uns jetzt noch vorstellen können. Ich denke, hier muss es noch klare Regelungen geben, wo das beginnt und wo das endet, denn sonst endet das nämlich nirgends, und es kann jeder alle Daten mehr oder weniger eintragen und auf der anderen Seite jeder Zugriff zu den Daten haben, unter Umständen bis hin zum Dienstgeber. Und das halte ich für sehr gefährlich.

Unter diesen Tagesordnungspunkten wird auch das Privatkrankenanstalten-Finanzie­rungsfondsgesetz neu geregelt. Dadurch kommt es zu einer wesentlichen Verbes­serung gegenüber dem alten Status, weil jetzt die Verrechnungen auch nur mehr nach dem LKF stattfinden können. Das finde ich ganz, ganz wichtig und ganz, ganz gut. Damit werden Privatkrankenhäuser oder Ärzte, die kleine Sanatorien haben und dort ihre medizinischen Leistungen – meistens nach den Operationen – anbieten, nicht mehr die Möglichkeit haben, sich bis zur Decke zu strecken, sondern die Verrechnung, die sie machen können, ist im LKF geregelt und ist gleich jener Verrechnung, die erfolgen würde, wenn die Leistung im Krankenhaus erbracht würde. Das halte ich für sinnvoll.

Es gibt zwar unter diesen privaten Krankenanstalten einige, die man sich, glaube ich, anschauen muss, ob die es wirklich Not haben, dass sie aus der LKF finanziert werden, aber es sind da natürlich auch die großen Krankenhäuser wie die Diakonis­sen-Krankenhäuser oder die Barmherzigen Brüder, die Barmherzigen Schwestern et cetera drinnen, und für die ist es natürlich schon ganz, ganz wichtig, dass die Finan­zierung weiterhin sichergestellt ist. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeord­neten der SPÖ.)

17.59

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Lichtenegger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abge­ordneter.

 


18.00

Abgeordneter Elmar Lichtenegger (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Frau Minister! (Abg. Dr. Rasinger geht gerade am Rednerpult vorbei.) Herr Dr. Rasinger! Liebe Kolle­gen! Frau Abgeordnete Silhavy hat vorhin gemeint, sie habe das Gefühl, als ob es sich hierbei um eine Pflichtveranstaltung handle. Ich muss ihr da Recht geben, denn für uns ist es wirklich eine Pflicht, uns um die Gesundheitspolitik in unserem Land anständig zu kümmern. Das machen wir hier heute auch. Das ist für uns eine Selbstverständlichkeit! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es wurde heute hier schon viel zur Gesundheitsreform gesagt, von der einen großen Teil die Artikel-15a-Vereinbarung bildet. Diese soll im Wesentlichen drei Dinge bringen: bessere Planung, Steuerung und Finanzierung des österreichischen Gesund­heits­wesens.

Einen wichtigen Punkt stellt natürlich auch das Gesundheitsqualitätsgesetz dar. Qua­litätskontrolle ist gerade im Gesundheitswesen sehr schwierig, weil es linear schwer messbar ist. Da müssen immer sehr viele Kriterien einfließen.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite