dass sie auch Zugang zu diesen Daten hat. Damit gehen die Daten mehr oder weniger in Hände, wo sie wirklich völlig unkontrolliert sind, und das ist wirklich eine große Gefahr.
Den Umstand, dass in den Daten außerdem auch Lebensgewohnheiten abgespeichert sind, halte ich auch für gefährlich. Sie haben uns gesagt, das betrifft mehr oder weniger nur Daten im engeren Sinn, also ob jemand Alkoholiker ist oder ob er starker Raucher ist. Das ist der Anfang, Frau Ministerin, und wir wissen alle, dass dem wahrscheinlich kein Ende gesetzt ist und dass da in der Regel auf wesentlich mehr Daten zugegriffen wird, als wir uns jetzt noch vorstellen können. Ich denke, hier muss es noch klare Regelungen geben, wo das beginnt und wo das endet, denn sonst endet das nämlich nirgends, und es kann jeder alle Daten mehr oder weniger eintragen und auf der anderen Seite jeder Zugriff zu den Daten haben, unter Umständen bis hin zum Dienstgeber. Und das halte ich für sehr gefährlich.
Unter diesen Tagesordnungspunkten wird auch das Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfondsgesetz neu geregelt. Dadurch kommt es zu einer wesentlichen Verbesserung gegenüber dem alten Status, weil jetzt die Verrechnungen auch nur mehr nach dem LKF stattfinden können. Das finde ich ganz, ganz wichtig und ganz, ganz gut. Damit werden Privatkrankenhäuser oder Ärzte, die kleine Sanatorien haben und dort ihre medizinischen Leistungen – meistens nach den Operationen – anbieten, nicht mehr die Möglichkeit haben, sich bis zur Decke zu strecken, sondern die Verrechnung, die sie machen können, ist im LKF geregelt und ist gleich jener Verrechnung, die erfolgen würde, wenn die Leistung im Krankenhaus erbracht würde. Das halte ich für sinnvoll.
Es gibt zwar unter diesen privaten
Krankenanstalten einige, die man sich, glaube ich, anschauen muss, ob die es
wirklich Not haben, dass sie aus der LKF finanziert werden, aber es sind da
natürlich auch die großen Krankenhäuser wie die Diakonissen-Krankenhäuser oder
die Barmherzigen Brüder, die Barmherzigen Schwestern et cetera drinnen, und für
die ist es natürlich schon ganz, ganz wichtig, dass die Finanzierung weiterhin
sichergestellt ist. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten
der SPÖ.)
17.59
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Lichtenegger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
18.00
Abgeordneter Elmar
Lichtenegger (Freiheitliche): Frau
Präsidentin! Frau Minister! (Abg.
Dr. Rasinger geht gerade am Rednerpult vorbei.) Herr Dr. Rasinger!
Liebe Kollegen! Frau Abgeordnete Silhavy hat vorhin gemeint, sie habe das
Gefühl, als ob es sich hierbei um eine Pflichtveranstaltung handle. Ich muss
ihr da Recht geben, denn für uns ist es wirklich eine Pflicht, uns um die
Gesundheitspolitik in unserem Land anständig zu kümmern. Das machen wir hier
heute auch. Das ist für uns eine Selbstverständlichkeit! (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Es wurde heute hier schon viel zur Gesundheitsreform gesagt, von der einen großen Teil die Artikel-15a-Vereinbarung bildet. Diese soll im Wesentlichen drei Dinge bringen: bessere Planung, Steuerung und Finanzierung des österreichischen Gesundheitswesens.
Einen wichtigen Punkt stellt natürlich auch das Gesundheitsqualitätsgesetz dar. Qualitätskontrolle ist gerade im Gesundheitswesen sehr schwierig, weil es linear schwer messbar ist. Da müssen immer sehr viele Kriterien einfließen.