Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 209

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pflan­zung auf natürlichem Wege nicht mehr möglich sein wird. Das ist etwa bei bestimmten Krebserkrankungen der Fall. – Mit dem neuen Fortpflanzungsmedizin­ge­setz schaffen wir dem Abhilfe.

Die verfassungsrechtlichen Grundlagen für die künstliche Fortpflanzung und Schran­ken des Jahres 1992 sind auch heute noch gültig, denn es war damals schon vorher­sehbar, dass es auf diesem Gebiet eine unaufhaltsame Weiterentwicklung geben wird.

Wesentlicher Inhalt der Neuerung: Hatten wir bisher eine Aufbewahrungsfrist von einem Jahr, welche sich unter bestimmten Voraussetzungen als zu kurz erwiesen hat, wird diese Frist verlängert. Da keine ethischen Bedenken bestehen, Samenzellen und unbefruchtete Eizellen auch länger aufzubewahren, wird es dem jeweiligen Patienten überlassen, wie lange die Aufbewahrung gewünscht wird. Lediglich die Aufbewahrung von entwicklungsfähigen Zellen wird an eine Frist von zehn Jahren gebunden.

Dies ergibt eine Verbesserung für Karzinompatienten, aber auch für andere Patienten, welchen späterer Kinderwunsch erleichtert werden soll, ebenso für Personen mit schweren Infektionskrankheiten, welchen die Herbeiführung einer Schwangerschaft auf natürlichem Weg unzumutbar ist.

Mit dieser Gesetzesänderung schaffen wir für einen großen Personenkreis Vorteile bei der Erfüllung eines Kinderwunsches. Ich ersuche das Hohe Haus um Zustimmung zu dieser Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.31

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Stadlbauer. – Bitte.

 


19.31

Abgeordnete Bettina Stadlbauer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Die SPÖ-Fraktion begrüßt grundsätzlich die heute zu beschließende Novelle, beinhaltet sie doch wichtige Punkte, die wir schon seit langem fordern. Der eine Punkt ist die Aufbewahrungsfrist für durch Invitrofertilisation entstandene entwicklungsfähige Zellen, die von einem Jahr auf maximal zehn Jahre verlängert wird. Wir begrüßen das, weil wir damit betroffenen Menschen helfen können, sich einen möglichen Kinder­wunsch zu erfüllen. Die nähere Erläuterung dazu hat ja mein Vorredner bereits aus­geführt.

Der zweite Punkt ist der Arztwechsel, der für uns sehr wichtig ist. Es soll künftig Paaren offen stehen, wen sie als Arzt/Ärztin ihres Vertrauens wählen. Die Zellen sollen an befugte Ärzte/Ärztinnen und an befugte Einrichtungen weitergegeben werden können.

Wir sehen also diese Novelle als einen wichtigen Schritt, dem allerdings nächste Schritte folgen müssen. Dieses Gesetz benachteiligt nämlich allein stehende Frauen sowie lesbische Frauen. Es ist in Österreich nicht möglich, als lesbische oder allein stehende Frau die Dienste einer medizinisch einwandfreien künstlichen Befruchtung in Anspruch zu nehmen, was unter Umständen ein gewisses Gesundheitsrisiko für diese Frauen darstellt, denken wir nur an HIV und so weiter.

Das heißt, eine allein stehende Frau oder eine lesbische Frau kann zwar ohne weiteres auf natürlichem Wege schwanger werden – kein Gesetz verbietet dies und niemand stößt sich daran –, aber auf künstlichem Weg darf sie sich den Kinderwunsch nicht erfüllen. Das heißt, dieses Gesetz unterstützt auf der einen Seite den Kinderwunsch von bestimmten Gruppen und erleichtert ihnen somit das Leben, aber andere Gruppen werden dadurch benachteiligt.

 


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