Standards nicht verpflichtend vorgeschrieben; diese können weiter nach HGB bilanzieren. Damit haben wir für die österreichische Wirtschaft eine optimale Regelung getroffen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
19.27
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Rechnungslegungsänderungsgesetz 2004 samt Titel und Eingang in 739 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bausparkassengesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 740 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Gesetzentwurf sind, ein Zeichen der Zustimmung zu geben. – Das ist einstimmig der Fall und angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.
28. Punkt
Bericht des Justizausschusses über die
Regierungsvorlage (678 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das
Fortpflanzungsmedizingesetz geändert wird (Fortpflanzungsmedizingesetz-Novelle
2004 – FMedGNov 2004) (741 d.B.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zu Punkt 28 der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.
19.29
Abgeordneter Anton Doppler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Die Reproduktionsmedizin ermöglicht heutzutage bereits vielen Paaren, die aus unterschiedlichen Gründen ungewollt kinderlos sind, die Erfüllung ihres Wunsches nach einem eigenen Kind. Rechtsgrundlage dafür ist das Fortpflanzungsmedizingesetz aus dem Jahr 1992.
Nicht Bedacht nimmt das Gesetz jedoch auf jene Fälle, in denen zwar kein solcher aktueller Kinderwunsch vorliegt, aber im Hinblick auf eine Erkrankung und damit verbundene Therapie absehbar ist, dass der betreffenden Person künftig eine Fort-