Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 215

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Herr Präsident! Frau Bundesminister! Wir werden dieser Vorlage nicht zustimmen. Wir bedauern zutiefst, dass diese Möglichkeit, wirklich effizient gegen die Schwarzarbeit vorzugehen, nicht genützt wird, wobei ich persönlich es nicht verstehe, weil Sie ja schon seit längerem in der Öffentlichkeit immer wieder vorgeben, in diesem Bereich etwas tun zu wollen. Auf der einen Seite wäre es natürlich für die Wirtschaft sinnvoll, da effizient vorzugehen, auf der anderen Seite natürlich auch für die Arbeitnehmer. Es ist mir also völlig schleierhaft, warum eine Reihe von sehr sinnvollen Maßnahmen nicht getroffen wird und Sie allen Ernstes der Meinung sind, dass es mit einer Regelung, wonach man bis zum Schluss der Hauptverhandlung im Strafverfahren als tätige Reue das nachbezahlen kann, was an Strafe droht, zu Verbesserungen kommen würde. Bis die Verhandlung fast abgeschlossen ist, bis zu dem Punkt, wo man sieht, man kommt nicht mehr aus, kann man noch bezahlen. (Zwischenruf der Abg. Dr. Fekter.) Also was da tatsächlich eine Verbesserung sein soll, weiß ich nicht, meine Damen und Herren. Vielmehr ist es eine Einladung, sich der organisierten Schwarzarbeit zu bedienen.

Der Herr Bundeskanzler spricht immer von e-Government und darüber, wo man überall die EDV einsetzen kann. Wenn man beispielsweise in der Gastwirtschaft die Mög­lichkeit anbieten würde, dass jeder, der neu beschäftigt wird, per Internet sofort ange­meldet werden kann und nicht bis 24 Uhr – Sie wissen ganz genau, dass das dem Missbrauch Tür und Tor öffnet –, dann könnte man sehr effizient sicherstellen, dass nicht schwarz gearbeitet wird. (Abg. Dr. Fekter: Der Maurer mit dem Laptop! Das ist die Vorstellung vom Kollegen Jarolim!)

Das sind nur ein paar von unseren Verbesserungsvorschlägen; Kollege Maier wird dann noch einige andere aufzählen. Wir können es einfach nicht verstehen, warum Sie das nicht so beschließen. Es bleibt eigentlich keine andere Annahme als die, dass Sie da eben nicht effizient vorgehen wollen. Wir glauben, dass das in dieser Form schlecht ist und dass hier eine Möglichkeit gegeben wäre, die Situation wirklich zu verbessern. Es wäre auch im Sinne der Wirtschaft gewesen, die Sie ja vertreten wollen, was Sie aber da nicht tun, in diesem Bereich wirklich effiziente Regelungen zu schaffen. Wir werden daher hier nicht mitgehen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.45

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Böhmdorfer. (Abg. Dr. Fekter – in Richtung SPÖ –: Keine Ah­nung von der Realität! – Abg. Silhavy: Hat die Frau Fekter!)

 


19.45

Abgeordneter Dr. Dieter Böhmdorfer (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Justizministerin! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hau­ses! Herr Kollege, ich muss schon sagen, dieser § 114 ASVG, den Sie hier kritisiert haben und der, weil er in das Strafgesetzbuch gehört, dorthin transferiert wurde, hat sich sehr bewährt. Es ist nämlich wirklich ein großartiger Gedanke, jemandem eine Strafe anzudrohen im monetären Bereich, im reinen Geldzahlungsbereich und ihm zu sagen: Wenn du das aber nachbezahlst, dann wird dir das Delikt nachgesehen! Im Bereich des ASVG und den dort üblichen Größenordnungen hat sich das sehr bewährt. Es ist letztlich auch menschenfreundlich, weil dadurch die Beschuldigten und Ange­klagten veranlasst werden, rechtzeitig noch jene Beträge zu bezahlen, die der Staat braucht, um das gesamte Sozialversicherungssystem finanzieren zu können. – Das zum einen.

Im Übrigen danke ich der Frau Justizministerin, dass sie jetzt den Weg geht, das Hauptverfahren im Strafverfahren zu reformieren. Was die Reform des Vorverfahrens betrifft, war das mit dem Problem verbunden, dass wir einen riesigen Block vorgelegt haben, der auf großen politischen Widerstand gestoßen ist. Jetzt geht die Reform im


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