30. Punkt
Bericht
des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (698 d.B.): Bundesgesetz,
mit dem das Strafgesetzbuch, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das
Firmenbuchgesetz und die Konkursordnung zur Bekämpfung des Sozialbetrugs
geändert werden (Sozialbetrugsgesetz-SozBeG), und über die
Petition
(12/PET) betreffend „Frächterskandale: Illegale Beschäftigung darf kein
Kavaliersdelikt bleiben! Sozialbetrug ist Diebstahl und Diebstahl muss strafrechtlich
verfolgt werden!“, überreicht vom Abgeordneten Mag. Johann Maier
(743 d.B.)
31. Punkt
Bericht
des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (699 d.B.): Vereinbarung
gemäß Art. 15a B-VG über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen
von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten
(746 d.B.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 29 bis 31 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erste Debattenrednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Fekter. – Bitte.
19.41
Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zum Sozialbetrugsgesetz Stellung nehmen. Wir haben eine Änderung im Strafgesetzbuch vorgenommen, indem wir die Beiträge zur Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse den anderen Beiträgen der Sozialversicherungsträger gleichstellen: Wer diese nicht abliefert, über den ist eine Freiheitsstrafe zu verhängen. Wenn das betrügerisch erfolgt, dann kann er sich auch nicht mehr durch Zahlung der Strafe entziehen, sondern dann ist auf alle Fälle eine Strafe zu verhängen.
Gleichzeitig werden mit diesem
Sozialbetrugsgesetz Maßnahmen gesetzt, um die organisierte Schwarzarbeit
intensiver bekämpfen zu können. Wir haben ja eine eigene Truppe, die KIAB, die
Kontrollen in Richtung Schwarzarbeit durchführt, und diese war bisher immer
konfrontiert mit der Ausrede, dass die erwischten Mitarbeiter ohnehin demnächst
angemeldet werden. Daher ist in Zukunft verpflichtend, dass der neue Mitarbeiter
unverzüglich anzumelden ist, und zwar bis spätestens Mitternacht des ersten
Arbeitstages. Dafür werden eigene vereinfachte Anmeldungsmodalitäten vorgesehen.
Ich hoffe, dass Minister Haupt so rasch wie möglich diese technischen Voraussetzungen
schafft, damit die Kontrolle der organisierten Schwarzarbeit besser erfolgen
kann. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
19.42
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. (Abg. Dr. Partik-Pablé – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Dr. Jarolim –: Jetzt müssen Sie es auch so gut machen wie die Frau Kollegin!)
19.43
Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Ich werde mich bemühen, dass ich wenigstens in die Nähe komme, Frau Kollegin. Aber mit Ihrer Hilfe gelingt es mir vielleicht.