Ich glaube, die vorliegende Regelung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Das ist einmal das Erste.
Das Zweite ist, dass das Gesetz bezüglich Bestrafungen in diesem Zusammenhang entsprechend verschärft wird, dass mit Haftstrafen zu rechnen ist. Es gibt ja bis dato schon ein Gesetz, wonach derjenige, der illegale Beschäftigung praktiziert und dabei erwischt wird, mit einer Verwaltungsstrafe rechnen muss und ein Jahr lang von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen wird. Das wisst ihr nicht, weil ihr wahrscheinlich mit der Praxis nichts zu tun habt.
Ich sage, dieses Gesetz geht in die richtige Richtung. Verbesserungen kann man immer noch vornehmen, wenn es nicht so funktioniert, wie wir uns das vorstellen. Ich möchte mich als Arbeitnehmervertreter recht herzlich bei der KIAB und beim Arbeitsinspektorat dafür bedanken, was sie leisten, speziell gegen Schwarzarbeiterbeschäftigung.
Dazu, was ein Kollege bezüglich Frächter und so weiter gesagt hat: Zu mir kommen sehr viele und sagen: Das zahlt er mir nicht, und das zahlt er mir nicht! Dann frage ich: Wieso lässt du dir das gefallen? Sagt er: Weil es sich die anderen hundert auch gefallen lassen. – So ist es auch eine Arbeitnehmerpflicht, zusammenzuhelfen und zu sagen: Das lassen wir uns nicht gefallen!
Oder: Oft wird das Geld – Kollege
Maier, du weißt genau, wovon ich spreche, weil ganze Delegationen deshalb zu
mir kommen – über Umwege ausgezahlt. Da muss ich sagen: Hier gibt es eine Arbeitnehmerpflicht
und eine Arbeitgeberpflicht. Und man kann nicht nur kritisieren,
man muss auch selber einen Beitrag leisten. (Beifall und Bravorufe bei den
Freiheitlichen sowie Beifall bei der ÖVP.)
20.02
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Herr
Abgeordneter Mag. Maier hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung
zu Wort gemeldet. – Herr Abgeordneter, Sie kennen die Bestimmungen der
Geschäftsordnung. (Abg. Dr. Jarolim: Dass man das übers Herz
bringt, das so zu sagen wie der Kollege Walch! – Gegenrufe bei den
Freiheitlichen.)
20.03
Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mein Vorredner hat behauptet, die SPÖ oder die Opposition habe in Sachen Sozialbetrug nichts unternommen, nur diese Bundesregierung.
Ich berichtige:
Die SPÖ hat einen Initiativantrag zur Bekämpfung des Schwarzunternehmertums,
182/A, der Abgeordneten Fritz Verzetnitsch und GenossInnen eingebracht. (Abg.
Scheibner: Wo ist denn der heute?) Dieser Antrag wurde von den Regierungsparteien
nie in Verhandlung genommen. (Abg. Scheibner: Was ist denn das für
eine tatsächliche Berichtigung? – Weitere Zwischenrufe. – Präsident
Dipl.-Ing. Prinzhorn gibt das Glockenzeichen.)
Zweitens: In der
letzten ebenso wie in dieser Gesetzgebungsperiode wurde von mir eine Petition
zu den Frächterskandalen mit klaren Forderungen der zuständigen Gewerkschaften
aufgenommen. Diese Forderungen wurden von Ihnen allerdings nie übernommen und
auch nie behandelt. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Grillitsch: Das
war aber keine Berichtigung! – Weitere Zwischenrufe.)
20.04
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.