Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 227

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beim Versuch. Gegenüber der Regierungsvorlage ist im vorliegenden Gesetzentwurf manches verschlechtert worden. (Ruf bei der ÖVP: Nein! Nein, das gibt’s nicht! Wir verbessern nur! Nur verbessern! Nie verschlechtern!) Die Gründe dafür wurden bereits erläutert. Weiters sind wir von der SPÖ der Meinung, dass die personelle Ausstattung der Kontrollbehörden noch immer unzureichend ist.

Sehr geehrte Damen und Herren! Es wäre höchst an der Zeit, effektive Maßnahmen gegen Sozialbetrug zu ergreifen, damit der Sozial- und Krankenversicherung und der Finanz nicht noch weitere Hunderte Millionen Schilling entgehen. Die schwarzen Schafe unter den Unternehmern wird es unter diesem Gesetz weiterhin geben. Dies ist von ÖVP und FPÖ so gewollt. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Nein! Ist ja nicht wahr! Stimmt doch nicht!) Wir werden diesem Gesetz daher unsere Zustimmung verweigern. (Beifall bei der SPÖ.)

20.22

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Praßl zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


20.22

Abgeordneter Michael Praßl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich möchte mich ein wenig mit der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Abgeltung stationärer medizini­scher Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justiz­anstalten beschäftigen.

Das Bundesministerium für Justiz war in den letzten Jahren beim Straf- und Maß­nahmenvollzug mit einer Aufwandssteigerung für medizinische Versorgungsleistungen, insbesondere bei den Kosten für die stationäre Unterbringung von Rechtsbrechern in öffentlichen Krankenanstalten, konfrontiert.

Insgesamt hatten die Kosten für die medizinische Versorgung von Strafgefangenen und Untergebrachten in öffentlichen Krankenanstalten eine Dimension erreicht, die sich nachteilig auf die interne medizinische Versorgung – im Sinne einer teilweisen Über­belastung – auswirkte. Die Kosten für die medizinische Versorgung der im Straf- und Maßnahmenvollzug stehenden Patienten sind deshalb so hoch, weil hier der Volltarif zu bezahlen ist.

Nach intensiven Verhandlungen im Rahmen der Struktur- und Aufgaben­reformkom­mission konnte bei der Landeshauptleutekonferenz ein Beschluss gefasst werden, wonach gemäß Artikel 15a B-VG eine Abgeltung beschlossen wurde. Durch die Bei­tragsleistung der Länder in Form eines Pauschalbetrages von ungefähr 8,5 Millionen € in den Jahren 2003 und 2004 an das Bundesministerium für Justiz konnte eine ent­sprechende Entlastung erreicht werden.

Würde diese Vereinbarung für die weiteren Jahre nicht beschlossen, so würde das für das Bundesministerium für Justiz eben einen dementsprechenden Aufwand bedeuten, den das Bundesministerium zur Gänze tragen müsste. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

20.24

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. – Ich bitte, Platz zu nehmen!

Der Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

 


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