Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 226

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es einem Staatsanwalt gelingt, mich anzuklagen, und dann das gesparte Geld auf den Tisch zu legen (Abg. Dr. Fekter: Nein! Sie kennen sich nicht aus!) und zu sagen: War eh nichts!, dann bekämpft das nicht den Sozialbetrug – Frau Dr. Fekter, auch Sie sollten von der Juristerei etwas Ahnung haben –, sondern es fördert ihn geradezu. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Fekter: Nein, nein! Sie kennen sich nicht aus!)

Einen Staatsanwalt in die Situation zu bringen, dass er beweisen muss, dass jemand bei Firmengründung einen Betrugsvorsatz hatte, das grenzt geradezu an juristische „Kindischheit“, Frau Kollegin Dr. Fekter, und ist unseres Ausschusses und einer Vor­sitzenden wie Ihnen eigentlich nicht würdig. (Abg. Dr. Fekter: Lesen! Lesen!) Dass Sie es hier auch noch wortreich zu verteidigen suchen, disqualifiziert Sie einmal mehr. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.18

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim: Ich bin ja froh, dass das gesagt worden ist!)

 


20.18

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Die Insassen von Justizanstalten sind in keine Krankenversicherung eingebunden. Die ärztliche Betreuung wird teilweise direkt in den Justizanstalten sichergestellt. In den Fällen, in denen nicht direkt in den Justizanstalten betreut werden kann, stehen für die Strafgefangenen auch die Ge­meinde- und Landeskrankenanstalten zur Verfügung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Dis Kosten für diese Maßnahmen haben sich in den letzten zehn Jahren stark ge­steigert. Im Jahr 2000 waren es bereits 16,3 Millionen €, und inzwischen hat sich die­ser Betrag noch wesentlich erhöht. Auch die Kosten für die externe Unterbringung geistig abnormer Rechtsbrecher haben sich in den letzten 15 Jahren verfünffacht.

Die Kostensteigerungen werden wohl im Sinne einer bestmöglichen Versorgung akzeptiert. Da jedoch durch das Justizministerium infolge fehlender Einbindung in die soziale Krankenversicherung der Volltarif bezahlt werden muss, handelt es sich bei den rund 8,5 Millionen € letztlich um die Rückerstattung des Differenzbetrages durch die Länder, eine sinnvolle Maßnahme, die bis 2008 verlängert wird. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.20

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Schönpass zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


20.20

Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Es gibt Missstände im Unternehmertum. Die SPÖ fordert daher bereits seit Jahren mit Nachdruck wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Praktiken von Schwarzunternehmern, wie Kollege Maier und Kollegin Becher bereits ausgeführt haben.

Mit unserem Vorschlag, der als Gesetzentwurf vorgelegen ist, wäre ein wichtiger Schritt in Richtung Eindämmung organisierter Schwarzarbeit, null Toleranz gegenüber Scheinfirmen und Sozialbetrug gewährleistet worden. Ich erinnere ebenfalls daran, dass dieses Gesetz an den Widerständen der ÖVP und der Wirtschaft gescheitert ist.

Das nun vorliegende Sozialbetrugsgesetz ist ein Versuch, auf die Missstände im Schwarzunternehmertum zu reagieren. Allerdings bleibt es bedauerlicherweise nur


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