tung, um die organisierte Schwarzarbeit unter Sanktion zu stellen und
damit einzudämmen, um betrügerischen Absichten von Firmen einen Riegel
vorzuschieben.
Ich glaube, das ist ein wichtiger Punkt
zur Bekämpfung von Schwarzarbeit. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
20.15
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Missethon. – Bitte.
20.15
Abgeordneter Dipl.-Ing. Hannes Missethon (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Ein paar Bemerkungen zur Artikel-15a-Vereinbarung über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten.
Von Sozialversicherungsträgern werden geringere Gebühren eingehoben als für unversicherte Privatpatienten. Für externe medizinische Versorgungsleistungen im Straf- und Maßnahmenvollzug soll diese Begünstigung durch Gewährung eines freiwilligen Pauschalbetrages durch die Länder für die Jahre 2005 bis 2008 erreicht werden. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir haben im Moment eine Vereinbarung, die
bis 31. Dezember gültig ist. In den soeben abgelaufenen Verhandlungen für
den Finanzausgleich wurde ein Paktum vereinbart, wonach diese Vereinbarung für
die Jahre 2005 bis 2008 verlängert wird. Dies geschieht mit heutiger
Beschlussfassung. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
20.16
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr
Abgeordneter Dr. Puswald. – Bitte.
20.16
Abgeordneter Dr. Christian Puswald (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Es wäre schade, auf die Ausführungen der Frau Dr. Fekter und des Kollegen Walch näher einzugehen. (Beifall des Abg. Dr. Jarolim.) Diese richten sich selbst und sind auch mit eine Begründung dafür, warum die SPÖ dem Gesetz nicht zustimmen kann (Abg. Dr. Fekter: Weil ihr es nicht verstanden habt!), obwohl – und damit begegnen wir allen Unkenrufen – selbstverständlich der Sozialbetrug und dessen Bekämpfung eines unserer vorrangigen Ziele ist (Abg. Dr. Jarolim: Endlich ein klares Wort!), was ja der bereits vom Kollegen Maier vorgetragene Initiativantrag des Genossen Verzetnitsch und GenossInnen aus dem Vorjahr beweist.
Sie haben
hier mit diesem Gesetz einmal mehr ein Husch-Pfusch-Gesetz vorgelegt oder, wie
der Jurist das nennt, den absolut untauglichen Versuch (Zwischenruf des Abg.
Mag. Tancsits) – Herr
Kollege Tancsits, Sie haben ja angeblich schon einmal etwas von Juristerei
gehört – unternommen, Sozialbetrug zu bekämpfen.
Was es im
Detail bedeutet, dass dieses Gesetz nicht umgesetzt werden kann, wurde bereits
gesagt, aber es muss auch einmal klar gesagt werden – und das möge dem
Herrn Dr. Böhmdorfer entgegengehalten werden –, dass nicht etwas, das
bereits schlecht ist, perpetuiert werden kann. (Abg. Mag. Ikrath: Ihr habt überhaupt nichts gemacht!)
Man muss sich rechtspolitisch auch fragen, ob es Sinn macht, das, was bisher im § 114 ASVG geregelt war, nunmehr in das StGB zu transferieren und damit geradezu zum Sozialbetrug zu animieren. Denn wenn es mir als potentiellem Sozialbetrüger ermöglicht wird, Herr Kollege Ikrath, das Geld, das ich an die Sozialversicherung abführen soll, einzubehalten, den Betrugsversuch zu unternehmen und zu schauen, ob