Eine
umfassende Regelung gegen den Sozialbetrug wäre natürlich auch, dass man andere
Bereiche und nicht nur das Strafgesetz ändert, zum Beispiel – auch das
wurde schon erwähnt – die Generalunternehmerhaftung. Sie ist ganz
wesentlich, um hier wirksam vorgehen zu können. Das heißt, dass der
Generalunternehmer für durch Subunternehmer nicht abgeführte Beiträge haftet
und so weiter.
Da wäre
also einiges zu machen. Ein solch umfassendes Paket ist nicht vorgelegt worden.
Dafür wäre der Initiativantrag eine gute Grundlage gewesen.
Der
ursprüngliche Begutachtungsentwurf ist so sehr abgeschwächt worden, dass eigentlich
kein Nutzen mehr vorhanden ist. Welche präventive Wirkung soll ein solches
Gesetz haben, wenn die Möglichkeit der tätigen Reue so geregelt ist, dass die
Strafbarkeit durch eine bloße Nachzahlung von Beiträgen, die ohnehin bezahlt
werden müssen, abgewendet werden kann?
Auch ist
durch einen zusätzlichen Abänderungsantrag der Begutachtungsentwurf jetzt so
abgeändert worden, dass der Staatsanwalt nachweisen muss, dass die Löhne an
Dienstnehmer ausbezahlt wurden. Dass das sehr schwierig ist, können Sie sich
vorstellen; und kann er das nicht, fällt die Sozialversicherung um die
Dienstnehmerbeiträge um.
Alles in allem ist hier ein Kniefall vor
der Wirtschaft gemacht worden. Mit diesem Gesetz kann man sich nicht
identifizieren. Damit wird gegen Schwarzunternehmertum und Sozialbetrug nicht
sehr viel ausgerichtet. Es ist ein Gesetz, das alles in allem den Namen nicht
verdient. (Beifall bei der SPÖ.)
20.13
Präsident
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter
Dolinschek. – Bitte.
20.13
Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Mich verwundert es schon, wenn von Seiten der SPÖ dem Sozialbetrugsgesetz nicht zugestimmt wird, denn es ist eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem Status quo. Heute ist die Anmeldung ja innerhalb von drei Tagen möglich, und jetzt ist – eine wesentliche Verbesserung! – der Betreffende bei Arbeitsantritt anzumelden.
Allerdings wäre es auch mir lieber, sofort bei Arbeitsantritt und nicht
bis 24 Uhr. Es ist eben ein Kompromiss, aber trotzdem eine wesentliche
Verbesserung gegenüber dem derzeitigen Status. Wenn die SPÖ deswegen nicht
mitstimmt, muss ich sagen: Sie hätten bis zum Jahr 1999 die Möglichkeit
gehabt, das umzusetzen. – Sie haben es nicht umgesetzt. Warum
nicht? – Weil Sie hier säumig waren oder keinen Partner dafür gefunden
haben.
Das vorliegende Gesetz ist ein Kompromiss, und wir haben das jetzt
gemeinsam mit unserem Koalitionspartner umgesetzt.
Zwei neue Tatbestände werden ebenfalls zur Eindämmung des Sozialbetrugs
beitragen: zum Beispiel das Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträgen zur
Sozialversicherung und Zuschlägen zur Bauarbeiter-Urlaubs- und
Abfertigungskasse. Das wird jetzt im Strafgesetzbuch festgeschrieben und mit
einer Freiheitsstrafe von drei Jahren geahndet, genauso wie organisierte
Schwarzarbeit mit einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren.
Das ist meiner Meinung nach ein Schritt in die richtige Richtung, um die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Betriebe zu erhalten, und ein Schritt in die richtige Rich-