Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 224

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Eine umfassende Regelung gegen den Sozialbetrug wäre natürlich auch, dass man andere Bereiche und nicht nur das Strafgesetz ändert, zum Beispiel – auch das wurde schon erwähnt – die Generalunternehmerhaftung. Sie ist ganz wesentlich, um hier wirksam vorgehen zu können. Das heißt, dass der Generalunternehmer für durch Subunternehmer nicht abgeführte Beiträge haftet und so weiter.

Da wäre also einiges zu machen. Ein solch umfassendes Paket ist nicht vorgelegt worden. Dafür wäre der Initiativantrag eine gute Grundlage gewesen.

Der ursprüngliche Begutachtungsentwurf ist so sehr abgeschwächt worden, dass eigentlich kein Nutzen mehr vorhanden ist. Welche präventive Wirkung soll ein solches Gesetz haben, wenn die Möglichkeit der tätigen Reue so geregelt ist, dass die Strafbarkeit durch eine bloße Nachzahlung von Beiträgen, die ohnehin bezahlt werden müssen, abgewendet werden kann?

Auch ist durch einen zusätzlichen Abänderungsantrag der Begutachtungsentwurf jetzt so abgeändert worden, dass der Staatsanwalt nachweisen muss, dass die Löhne an Dienstnehmer ausbezahlt wurden. Dass das sehr schwierig ist, können Sie sich vor­stellen; und kann er das nicht, fällt die Sozialversicherung um die Dienstneh­mer­beiträge um.

Alles in allem ist hier ein Kniefall vor der Wirtschaft gemacht worden. Mit diesem Ge­setz kann man sich nicht identifizieren. Damit wird gegen Schwarzunternehmertum und Sozialbetrug nicht sehr viel ausgerichtet. Es ist ein Gesetz, das alles in allem den Namen nicht verdient. (Beifall bei der SPÖ.)

20.13

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

 


20.13

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Mich verwundert es schon, wenn von Seiten der SPÖ dem Sozialbetrugsgesetz nicht zugestimmt wird, denn es ist eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem Status quo. Heute ist die Anmeldung ja innerhalb von drei Tagen möglich, und jetzt ist – eine wesentliche Verbesserung! – der Betreffende bei Arbeitsantritt anzumelden.

Allerdings wäre es auch mir lieber, sofort bei Arbeitsantritt und nicht bis 24 Uhr. Es ist eben ein Kompromiss, aber trotzdem eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem derzeitigen Status. Wenn die SPÖ deswegen nicht mitstimmt, muss ich sagen: Sie hätten bis zum Jahr 1999 die Möglichkeit gehabt, das umzusetzen. – Sie haben es nicht umgesetzt. Warum nicht? – Weil Sie hier säumig waren oder keinen Partner dafür gefunden haben.

Das vorliegende Gesetz ist ein Kompromiss, und wir haben das jetzt gemeinsam mit unserem Koalitionspartner umgesetzt.

Zwei neue Tatbestände werden ebenfalls zur Eindämmung des Sozialbetrugs bei­tragen: zum Beispiel das Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialver­siche­rung und Zuschlägen zur Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse. Das wird jetzt im Strafgesetzbuch festgeschrieben und mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren geahndet, genauso wie organisierte Schwarzarbeit mit einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren.

Das ist meiner Meinung nach ein Schritt in die richtige Richtung, um die Wett­bewerbs­fähigkeit der österreichischen Betriebe zu erhalten, und ein Schritt in die richtige Rich-


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite