Das
Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz
und die Konkursordnung zur Bekämpfung des Sozialbetrugs geändert werden
(Sozialbetrugsgesetz-SozBeG) in der Fassung des Ausschussberichtes
(743 d.B.) wird wie folgt geändert:
1. Die
Einleitung zu Artikel I (Änderungen des Strafgesetzbuches) lautet:
„Das
Strafgesetzbuch, BGBl. Nr. 60/1974, zuletzt geändert durch das
Bundesgesetz BGBl. I Nr. 136/2004, wird wie folgt geändert:“
2. In
Artikel II (Änderungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) lautet
die Z 3:
„3. Nach
§ 621 wird folgender § 622 samt Überschrift angefügt:
„Schlussbestimmungen
zu Art. II des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/200x
§ 622. (1) Die §§ 33 Abs. 1 und 1a sowie 41 Abs. 4 Z 2 und 3 sowie Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/200x und die Aufhebung des § 41 Abs. 2 treten zu dem Zeitpunkt in Kraft, in dem der Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz mit Verordnung feststellt, dass die zur Erfüllung der Anmeldeverpflichtung nach § 33 Abs. 1a Z 1 erforderlichen technischen Mittel zur Verfügung stehen.
(2) § 114
tritt mit Ablauf des 28. Februar 2005 außer Kraft.“
3. In
Artikel V (In-Kraft-Treten) wird nach den Worten „Artikel IV“ das
Wort „tritt“ eingefügt.
Begründung
Zu Art. II (§ 622 ASVG):
In den
einschlägigen Regierungsvorlagen, die zur Zeit in parlamentarischer Behandlung
stehen, sind folgende Nummerierungen der Schlussbestimmungen zum ASVG
vorgesehen: 3. SVÄG 2004: §§ 618 und 619 ASVG; Begleitnovellen
zum FAG 2005: § 620 ASVG; Gesundheitsreformgesetz 2005:
§ 621 ASVG. Die Schlussbestimmungen des Art. II des
Sozialbetrugsgesetzes sollen daher die Paragraphenbezeichnung „622“ erhalten.
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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.
20.10
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Regierungsvorlage zum Sozialbetrugsgesetz ist lückenhaft und zahnlos. Die ÖVP hat sich ja seit Jahren gegen eine wirksame Bekämpfung des Sozialbetrugs gewehrt. Ich darf nur daran erinnern, dass es in der großen Koalition bereits einen Vorschlag für ein Schwarzunternehmerbekämpfungsgesetz gegeben hat, gegen das Sie sich gewehrt haben, das damals gemeinsam mit den Sozialpartnern ausgearbeitet wurde. Mein Kollege Maier hat ja schon den Initiativantrag des Kollegen Verzetnitsch erwähnt, der seit dem Sommer 2003 vorliegt und nicht behandelt wurde und der eine sehr gute Grundlage für diese Regierungsvorlage abgegeben hätte. Da wäre nicht etwas so Mangelhaftes dabei herausgekommen.