Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 222

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Abschließend darf ich folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Fekter, Dr. Böhmdorfer, Kolleginnen und Kollegen zum Bundes­gesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und die Konkursordnung zur Bekämpfung des Sozialbetrugs geändert werden (Sozial­betrugsgesetz-SozBeG) in der Fassung des Ausschussberichtes (743 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Das Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Allgemeine Sozialversiche­rungs­gesetz und die Konkursordnung zur Bekämpfung des Sozialbetrugs geändert werden (Sozialbetrugsgesetz-SozBeG) in der Fassung des Ausschussberichtes (743 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. Die Einleitung zu Artikel I (Änderungen des Strafgesetzbuches) lautet:

„Das Strafgesetzbuch, BGBl. Nr. 60/1974, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 136/2004, wird wie folgt geändert:“

2. In Artikel II (Änderungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) lautet die Z 3:

„3. Nach § 621 wird folgender § 622 samt Überschrift angefügt:

„Schlussbestimmungen zu Art. II des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/200x

§ 622. (1) Die §§ 33 Abs. 1 und 1a sowie 41 Abs. 4 Z 2 und 3 sowie Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/200x und die Aufhebung des § 41 Abs. 2 treten zu dem Zeitpunkt in Kraft, in dem der Bundesminister für soziale Sicher­heit, Generationen und Konsumentenschutz mit Verordnung feststellt, dass die zur Erfüllung der Anmeldeverpflichtung nach § 33 Abs. 1a Z 1 erforderlichen techni­schen Mittel zur Verfügung stehen.

(2) § 114 tritt mit Ablauf des 28. Februar 2005 außer Kraft.“

3. In Artikel V (In-Kraft-Treten) wird nach den Worten „Artikel IV“ das Wort „tritt“ eingefügt.

*****

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.10

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der von Herrn Abgeordnetem Steindl ver­lesene Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Fekter, Dr. Böhmdorfer ist korrekt verlesen, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Fekter, Dr. Böhmdorfer, Kolleginnen und Kollegen zum Bundes­gesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und die Konkursordnung zur Bekämpfung des Sozialbetrugs geändert werden (Sozial­betrugsgesetz-SozBeG) in der Fassung des Ausschussberichtes (743 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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