Abschließend darf ich folgenden Antrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Fekter, Dr. Böhmdorfer, Kolleginnen und Kollegen zum Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und die Konkursordnung zur Bekämpfung des Sozialbetrugs geändert werden (Sozialbetrugsgesetz-SozBeG) in der Fassung des Ausschussberichtes (743 d.B.)
Der Nationalrat wolle beschließen:
Das Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und die Konkursordnung zur Bekämpfung des Sozialbetrugs geändert werden (Sozialbetrugsgesetz-SozBeG) in der Fassung des Ausschussberichtes (743 d.B.) wird wie folgt geändert:
1. Die Einleitung zu Artikel I (Änderungen des Strafgesetzbuches) lautet:
„Das Strafgesetzbuch, BGBl. Nr. 60/1974, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 136/2004, wird wie folgt geändert:“
2. In Artikel II (Änderungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) lautet die Z 3:
„3. Nach § 621 wird folgender § 622 samt Überschrift angefügt:
„Schlussbestimmungen zu Art. II des
Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/200x
§ 622. (1) Die §§ 33 Abs. 1 und 1a sowie 41 Abs. 4 Z 2 und 3 sowie Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/200x und die Aufhebung des § 41 Abs. 2 treten zu dem Zeitpunkt in Kraft, in dem der Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz mit Verordnung feststellt, dass die zur Erfüllung der Anmeldeverpflichtung nach § 33 Abs. 1a Z 1 erforderlichen technischen Mittel zur Verfügung stehen.
(2) § 114 tritt mit Ablauf des 28. Februar 2005 außer Kraft.“
3. In Artikel V (In-Kraft-Treten) wird nach den Worten „Artikel IV“ das Wort „tritt“ eingefügt.
*****
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
20.10
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der von Herrn Abgeordnetem Steindl verlesene Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Fekter, Dr. Böhmdorfer ist korrekt verlesen, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der
Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Fekter,
Dr. Böhmdorfer, Kolleginnen und Kollegen zum Bundesgesetz, mit dem das
Strafgesetzbuch, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und die
Konkursordnung zur Bekämpfung des Sozialbetrugs geändert werden (Sozialbetrugsgesetz-SozBeG)
in der Fassung des Ausschussberichtes (743 d.B.)
Der Nationalrat wolle beschließen: